Bauleitplanung
Bauleitplanung
Wenn Sie sich allerdings schon jetzt über die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Barmstedt informieren wollen, können Sie dies bequem und komfortabel über die Internetseite beim Kreis Pinneberg tun.
In diesem Geoportal werden neben vielen anderen interessanten Informationen die rechtskräftigen Bebauungspläne und Flächennutzungspläne im Kreis Pinneberg dargestellt. Aus der Darstellung der Pläne im Geoportal kann jedoch kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Für die Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit und Qualität der eingestellten Pläne wird keine Gewähr übernommen. Weitere rechtliche Hinweise und den Haftungsausschluss entnehmen Sie bitte dem Impressum des Geoportals (Hyperlink unterhalb des Kartenfensters des Geoportals).
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73
Für die Königsberger Straße in den Bereichen mit den Hausnummern 21 bis 39 und 2 bis 66, östlich der Lutzhorner Straße, südlich des Sandberges und westlich Meßhorn in der Flur 6, Gemarkung Barmstedt ist ein Bebauungsplan aufgestellt worden, der nach der Bekanntmachung in der Barmstedter Zeitung am 23. Januar 2021 Rechtskraft erlangt hat. Planungsanlass und Planungsziel sind die
· Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) und
· Ausweisung von Verkehrsflächen.
Das Plangebiet ist bereits mit den Wohngebäuden der GKB-Pinneberg Baugenossenschaft eG bebaut, die nicht mehr den heutigen Standards entsprechen. Da selbst durch eine Sanierung der bestehenden Wohngebäude (Nachkriegsbauten aus den Jahren 1954 bis 1958) die heutigen Anforderungen an altengerechte Grundrisse und energetische Standards nicht erfüllt würden, soll eine neue, dichtere Wohnbebauung im Quartier „Königsberger Straße“ errichtet werden. Für diesen Bereich liegt noch kein qualifizierter Bebauungsplan vor. Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnfläche dargestellt und kann daraus entwickelt. Das Verfahren soll als Maßnahme zur Innenentwicklung im „beschleunigten Verfahren" gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden.
Die Bebauung des Areals ist aus städtebaulicher Sicht sinnvoll und im Rahmen der Vermeidung der Inanspruchnahme bisher unbebauter Freiflächen im Außenbereich Vorrang zu geben. Der Zielsetzung des Baugesetzbuches zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden wird durch diese Bebauung im Siedlungsbestand entsprochen.
Geänderte Öffnungszeiten wegen Corona-Pandemie
Aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung und der entsprechenden Maßnahmen der Landesregierung, sind das Rathaus in Barmstedt und das Bürgerbüro in Hörnerkirchen ab Mittwoch, den 16.12.2020, bis auf weiteres geschlossen. Die Öffnung des Bürgerbüros am ersten Samstag im Monat entfällt für Januar 2021 ebenfalls. Die Mitarbeiter/innen sind weiterhin telefonisch, postalisch oder per E-Mail erreichbar. Für unaufschiebbare Angelegenheiten werden durch die Mitarbeiter/innen Termine vergeben. Bitte beachten Sie die Hygieneregelungen im Rathaus!
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info@stadt-barmstedt.de
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