Bauleitplanung
Bauleitplanung
Hier finden Sie demnächst alle Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Stadt Barmstedt.
Wenn Sie sich allerdings schon jetzt über die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Barmstedt informieren wollen, können Sie dies bequem und komfortabel über die Internetseite beim Kreis Pinneberg tun.
In diesem Geoportal werden neben vielen anderen interessanten Informationen die rechtskräftigen Bebauungspläne und Flächennutzungspläne im Kreis Pinneberg dargestellt. Aus der Darstellung der Pläne im Geoportal kann jedoch kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Für die Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit und Qualität der eingestellten Pläne wird keine Gewähr übernommen. Weitere rechtliche Hinweise und den Haftungsausschluss entnehmen Sie bitte dem Impressum des Geoportals (Hyperlink unterhalb des Kartenfensters des Geoportals).
Flächennutzungsplan
Erneute Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt nach § 3 Absatz 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 10.12.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte erneute Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Barmstedt für das Gebiet westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich der Straße „Knüppeldamm“ sowie die Begründung und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 03.01.2025 bis 17.01.2025 im Internet veröffentlicht.
Folgende Unterlagen sind für die Beteiligung veröffentlicht:
Bekanntmachung
01a P-Plan Planzeichnung
02 F-Plan Begründung
03- F-Plan Abwägung
04a B-Plan Satzung
05 B-Plan Begründung
05b Anlage zum Umweltbericht
06 B-Plan Abwägung
Anlage 1 - Auswirkungsanalyse
Anlage 2 - Stellungnahme VKF
Anlage 3 - Schallgutachten
Anlage 4 - Baugrunderkundung
Anlage 5 - Bodenhygieneuntersuchung
Anlage 6 - WWK
Anlage 7 - Verkehr
Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplans "Vollversorger am Knüppeldamm" / Bereitstellungsdatum: 23.07.2027
Der von der Stadtvertretung Barmstedt in der Sitzung am 09.07.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich der Straße "Knüppeldamm" und die Begründung liegen
vom 31.07.2024 bis zum 02.09.2024 (einschließlich)
im Fachbereich Bauen und Umwelt - Bauleitplanung - der Stadt Barmstedt, Rathaus, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, Zimmer 2.06 (2.OG) während der Dienststunden montags und donnerstags jeweils von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr (montags, dienstags und donnerstags jeweils von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr sowie mittwochs geschlossen) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Bekanntmachung
Planzeichnung
Begründung
Abwägung
Anlage 1 - Auswirkungsanalyse
Anlage 2 - Stellungnahme VKF
Anlage 3 - Schallgutachten
Anlage 4 - Baugrunderkundung
Anlage 5 - Bodenhygieneuntersuchung
Anlage 6 - WWK
Anlage 7 - Verkehr
DSGVO Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten
Barmstedt, den 23.07.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt hat in der Sitzung am 08.02.2022 beschlossen, die 9. Änderung des F-Planes für das Gebiet „August-Christen-Straße“ westlich der „Schulstraße“ und nördlich der „Feldstraße“ aufzustellen. Der F-Plan wird in einem Parallel-Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 80 entsprechend angepasst.
Der Aufstellungsbeschluss für die konkrete Planung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Barmstedt wurde am 24.04.2018 durch die Stadtvertretung gefasst.
Darüber hinaus fanden sowohl frühzeitige als auch formelle Beteiligungen zur Bearbeitung der Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet statt. Ein abschließender Beschluss der Stadtvertretung wurde bereits am 26.09.2023 gefasst, welcher nach Anpassung des Bauvorhabens aufgehoben werden soll. Das Gebiet, auf das die 6. Änderung des Flächennutzungsplans angewendet wird, wird vergrößert und nach Westen erweitert, um das Regenrückhaltebecken einzubeziehen.
Der angepasste Entwurf zum erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 6. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 10.12.2024 von der Stadtvertretung beschlossen.
Erneute Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt nach § 3 Absatz 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 10.12.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte erneute Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich von „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“ sowie die Begründung und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 03.01.2025 bis 03.02.2025 im Internet veröffentlicht.
Folgende Unterlagen sind für die Beteiligung veröffentlicht:
Bekanntmachung
01a F-Plan Planzeichnung
01b F-Plan Planzeichnung A4
02 F-Plan Begründung
03a B-Plan Satzung
03b B-Plan Satzung A4
04 B-Plan Begründung
Anlage 01 - Schall
Anlage 02 u. 03 - Bodenhygiene 2018
Anlage 04a - Baugrund GSB 2023
Anlage 04b - Nachborung GSB 2023
Anlage 05 - WHB 2024
Anlage 06 - WWK 2024
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für 7 Teilflächen
Teilfläche 1 nördlich des Friedhofes und Östlich der "Lutzhorner Landstraße"
Teilfläche 2 östlich des "Weidkamps"
Teilfläche 3 an der Straße "An der Bahn" und nördlich der AKN-Trasse
Teilfläche 4 nördlich der "Brunnenstraße2", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der "Johannisstraße"
Teilfläche 5 westlich der "Bahnhofstraße/ östlich des "Holstenrings"
Teilfläche 6 südlich der "Marktstraße", westlich und einschließlich der Feuerwache und südöstlich des Freibades
Teilfläche 7 südlich der AKN-Trasse und östlich der Straße "Bornkamp"
Bebauungspläne
Erneute Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 81 der Stadt Barmstedt nach § 3 Absatz 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 10.12.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 der Stadt Barmstedt für das Gebiet westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich der Straße „Knüppeldamm“ und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 03.01.2025 bis 17.01.2025 im Internet veröffentlicht.
Folgende Unterlagen sind für die Beteiligung veröffentlicht:
Bekanntmachung
01a F-Plan Planzeichnung
02 F-Plan Begründung
03 F-Plan Abwägung
04a B-Plan Satzung
05 B-Plan Begründung
05b Anlage zum Umweltbericht
06 B-Plan Abwägung
Anlage 1 - Auswirkungsanlyse
Anlage 2 - Stellungnahme VKF
Anlage 3 - Schallgutachten
Anlage 4 - Baugrunderkundung
Anlage 5 - Bodenhygieneuntersuchung
Anlage 6 - WWK
Anlage 7 - Verkehr
Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 81 "Vollversorger am Knüppeldamm" / Bereitstellungsdatum: 23.07.2024
Der von der Stadtvertretung Barmstedt in der Sitzung am 09.07.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf für das Gebiet westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich der Straße "Knüppeldamm" und die Begründung liegen
vom 31.07.2024 bis zum 02.09.2024 (einschließlich)
im Fachbereich Bauen und Umwelt - Bauleitplanung - der Stadt Barmstedt, Rathaus, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, Zimmer 2.06 (2.OG) während der Dienststunden montags und donnerstags jeweils von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr (montags, dienstags und donnerstags jeweils von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr sowie mittwochs geschlossen) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Bekanntmachung
Satzung
Begründung
Abwägung
Anlage 1 - Auswirkungsanalyse
Anlage 2 - Stellungnahme VKF
Anlage 3 - Schallgutachten
Anlage 4 - Baugrunderkundung
Anlage 5 - Bodenhygieneuntersuchung
Anlage 6 - WWK
Anlage 7 - Verkehr
DSGVO Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten
Barmstedt, den 23.07.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt hat in der Sitzung am 08.02.2022 beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 80 für das Gebiet „August-Christen-Straße“ westlich der „Schulstraße“ und
nördlich der „Feldstraße“ aufzustellen. Es wird angestrebt ein urbanes Gebiet für die Sicherung des Nahversorgers, die Errichtung von seniorengerechten Wohneinheiten sowie die Erweiterung der Schule auszuweisen.
Erneute öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 79 - Wohngebiet nordöstlich Norderstraße - der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße" (nördlich), südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördli
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“ / Bereitstellungsdatum 29.08.2024
Am 13.02.2024 hat die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des Tages nach der Bekanntmachung, am 30.08.2024, in Kraft.
Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Satzung
Begründung
Barmstedt, den 29.08.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Erneute Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 78 der Stadt Barmstedt nach § 3 Absatz 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 10.12.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“ und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 03.01.2025 bis 03.02.2025 im Internet veröffentlicht.
Folgende Unterlagen sind für die Beteiligung veröffentlicht:
Bekanntmachung
01a F-Plan Planzeichnung
01b F-Plan Planzeichnung A4
02 F-Plan Begründung
03a B-Plan Satzung
03b B-Plan Satzung A4
04 B-Plan Begründung
Anlage 01 - Schall
Anlage 02 u. 03 - Bodenhygiene 2018
Anlage 04a - Baugrund GSB 2023
Anlage 04b - Nachborung GSB 2023
Anlage 05 - WHB 2024
Anlage 06 - WWK 2024
Erneuter Aufstellungsbeschluss des B-Plan Nr. 78 sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich "Steinmoor" und westlich der "Lutzhorner Landstraße" - Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - digitale Auslegung
16.08.2022 öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 78, sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich "Steinmoor" und westlich der "Lutzhorner Landstraße"
Aufstellung des B-Planes Nr. 77 der Stadt Barmstedt, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, östlich und südlich des „Jittkamp“ und westlich der „Hellwieser Chaussee“ soll der Bebauungsplan Nr. 77 aufgestellt werden. Planungsziel ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Es handelt sich um das Flurstück 58/5 und Teilstücke der Flurstücke 59/1, 59/2, 408/59 und 412/59 in einer Gesamtgröße von rund 10.300 m². Nachdem die zuletzt ausgewiesenen Wohnbauflächen nun nahezu vollständig umgesetzt sind, reagiert die Stadt damit auf den seit längerer Zeit erhöhten Wohnbedarf besonders von Seiten ortsansässiger Bürger und die anhaltend intensive Nachfrage nach Bauplätzen. Aus städtebaulicher Sicht ist es wünschenswert, die Fläche als Standort für eine wohnbauliche Entwicklung zu nutzen, da es sich um eine Flächenreserve im wohnbaulich geprägten Innenbereich handelt. Damit wird der Zielsetzung des Baugesetzbuches zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden entsprochen.
Die Stadt Barmstedt strebt die folgenden Planungsziele an:
· Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO mit Anpassung an die örtliche Struktur,
· Erhalt der Baumstrukturen am östlichen Plangebietsrand.
Nachfolgend finden Sie die Unterlagen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung veröffentlicht werden.
B-Plan Nr. 77 für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, östlich und südlich des „Jittkamp“ und westlich der „Hellwieser Chaussee“ - Satzungsbeschluss
Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 10.05.2022 den B-Plan Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, östlich und südlich des „Jittkamp“ und westlich der „Hellwieser Chaussee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Der B-Plan tritt mit Beginn des 25.06.2022 in Kraft.
Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt hat in der Sitzung am 06.09.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 75 für das Gebiet nördlich des Friedhofes und östlich der „Lutzhorner Landstraße“ im Norden Barmstedts“ aufzustellen. Die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet soll aufgegeben und einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Planungsziele sind somit die Ausweisung eines Gewerbegebietes für die Erweiterung ortsansässiger bzw. zur Ansiedelung ortsangemessener Betriebe.
Die genaue Lage des Gebietes ergibt sich aus dem Übersichtsplan, in dem die Fläche entsprechend gekennzeichnet ist.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73
Für die Königsberger Straße in den Bereichen mit den Hausnummern 21 bis 39 und 2 bis 66, östlich der Lutzhorner Straße, südlich des Sandberges und westlich Meßhorn in der Flur 6, Gemarkung Barmstedt ist ein Bebauungsplan aufgestellt worden, der nach der Bekanntmachung in der Barmstedter Zeitung am 23. Januar 2021 Rechtskraft erlangt hat. Planungsanlass und Planungsziel sind die
· Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) und
· Ausweisung von Verkehrsflächen.
Das Plangebiet ist bereits mit den Wohngebäuden der GKB-Pinneberg Baugenossenschaft eG bebaut, die nicht mehr den heutigen Standards entsprechen. Da selbst durch eine Sanierung der bestehenden Wohngebäude (Nachkriegsbauten aus den Jahren 1954 bis 1958) die heutigen Anforderungen an altengerechte Grundrisse und energetische Standards nicht erfüllt würden, soll eine neue, dichtere Wohnbebauung im Quartier „Königsberger Straße“ errichtet werden. Für diesen Bereich liegt noch kein qualifizierter Bebauungsplan vor. Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnfläche dargestellt und kann daraus entwickelt. Das Verfahren soll als Maßnahme zur Innenentwicklung im „beschleunigten Verfahren" gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden.
Die Bebauung des Areals ist aus städtebaulicher Sicht sinnvoll und im Rahmen der Vermeidung der Inanspruchnahme bisher unbebauter Freiflächen im Außenbereich Vorrang zu geben. Der Zielsetzung des Baugesetzbuches zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden wird durch diese Bebauung im Siedlungsbestand entsprochen.
Erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "östl. Nappenhorn / südlich von Der Neue Weg" der Stadt Barmstedt gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "östl. Nappenhorn / südlich von Der Neue Weg" der Stadt Barmstedt gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
—> Finden Sie unter Bekanntmachungen
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 - östl. Nappenhorn / südlich Neuer Weg -
für das Gebiet nördlich der AKN - Trasse, östlich der Straßen Nappenhorn und August-Christen-Straßen in einer Tiefe von ca. 130 m sowie südlich der Straße „Der neue Weg“
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes ist derzeit mit dem Bebauungsplan Nr. 55, 1. Änderung als Mischgebiet überplant. Auf Grundlage dessen wurde der Wohnpark an der Genomühle bereits baurechtlich vom Kreises Pinneberg am 01.08.2018 genehmigt. Auf Grundlage dieser Baugenehmigung wurden 4 Mehrfamilienhäuser für altengerechtes Wohnen mit insgesamt 72 Wohneinheiten hergestellt. Der Altbestand der Genomühle ist als einziger Bereich noch nicht genehmigt. In den Neubauten sollen ausschließlich Wohnungen untergebracht werden. Der im Mischgebiet geforderte gewerbliche Anteil sollte zunächst im Erdgeschoss der Genomühle verortet und im zweiten Schritt genehmigt werden. Da für das Plangebiet keine gewerblichen Nutzer gefunden werden konnten, strebt der Bauherr eine Nutzungsänderung als allgemeines Wohngebietes (WA gem. § 4 BauNVO) an.
Die Festsetzungen aus dem Originalplan werden weitestgehend erhalten, sollen aber bezüglich der neuen Gegebenheiten und der genehmigten Planung geprüft und ggf. angepasst werden. Der Grünstreifen mit dem Bäumen an der nördlichen Plangebietsgrenze verbleibt dabei bis zur Grenze des Neuen Weges im Eigentum des Bauherrn.
Planungsziele sind demnach:
· Die Umwidmung des Mischgebietes in ein Allgemeines Wohngebiet,
· Prüfung und ggf. Anpassung der Festsetzungen aus dem Originalplan an die baurechtlich genehmigte Planung,
· Sicherung der Bestandsbäume im Plangebiet.
Nachdem die zuletzt ausgewiesenen Wohnbauflächen nun nahezu vollständig umgesetzt sind, reagiert die Stadt Barmstedt damit auf den seit längerer Zeit erhöhten Wohnbedarf besonders von Seiten ortsansässiger Bürger.
Lärmaktionsplan
Die Stadt Barmstedt, mit etwa 10.000 Einwohnern und einer Fläche von ca. 1.500 Hektar, liegt im Kreis Pinneberg, nordwestlich von Hamburg. Das überregionale Verkehrsstraßennetz, insbesondere die Bundesstraße B4 (Hamburg - Elmshorn - Itzehoe), verläuft in direkter Nähe zur Stadt.
Im Rahmen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wurden im Juni 2022 aktualisierte Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr erstellt. In Barmstedt betrifft dies die B4 auf einer Strecke von rund 2,5 Kilometern.
Barmstedt liegt im nördlichen Teil des Kreises Pinneberg, innerhalb der Metropolregion Hamburg. Die betroffene Straße, Teil der Landesstraße 75, verbindet zusammen mit der Landesstraße 112 die östlichen und westlichen Umlandbereiche und führt den Verkehr in Richtung Süden zur Autobahn A23.
Nach § 47d Abs. 5 BImSchG sind die Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre durch die Gemeinden zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die diesjährige turnusmäßige Überprüfung des Lärmaktionsplans aus 2020 hat ergeben, dass der bestehende Plan unter Anpassung der Daten aus der zugrundeliegenden strategischen Lärmkartierung von 2022 fortzuschreiben ist. Dazu ist zu erwähnen, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten für die aktuelle Lärmkartierung neue Berechnungsverfahren vorgegeben hat, daher weichen die neuen Lärmkarten deutlich von den Lärmkarten aus 2017 ab.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Unterlagen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 16.12.2024 bis 16.01.2025 im Internet veröffentlicht.
Folgende Unterlagen sind für die Beteiligung Veröffentlich:
00 Bekanntmachung
01 Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024
02 Belastungsstatistik für die Stadt Barmstedt der Lärmkartierung 2022
03 Lärmkartierung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein (Straßenlärm - 24 Stunden-Pegel LDEN in dB(A))
04 Lärmkartierung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein (Straßenlärm – LNIGHT in dB(A))
05 Berichterstattung zur erstmaligen Aufstellung des Lärmaktionsplans der Stadt Barmstedt aus 2020
06 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)
Erweiterte Öffnungszeiten zur Abholung bzw. Abgabe der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 am 23.02.2025
Zusätzlich geöffnet nur für Wahlangelegenheiten | Mittwoch, den 12.02.2025 von 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr | Samstag, den 15.02.2025 von 09:00 bis 13:00 Uhr | Mittwoch, den 19.02.2025 von 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr | Freitag, den 21.02.2025 von 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 15:00 Uhr
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76