Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bauleitplanung

Bauleitplanung

Hier finden Sie demnächst alle Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Stadt Barmstedt.

Wenn Sie sich allerdings schon jetzt über die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Barmstedt informieren wollen, können Sie dies bequem und komfortabel über die Internetseite beim Kreis Pinneberg tun.

In diesem Geoportal werden neben vielen anderen interessanten Informationen die rechtskräftigen Bebauungspläne und Flächennutzungspläne im Kreis Pinneberg dargestellt. Aus der Darstellung der Pläne im Geoportal kann jedoch kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Für die Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit und Qualität der eingestellten Pläne wird keine Gewähr übernommen. Weitere rechtliche Hinweise und den Haftungsausschluss entnehmen Sie bitte dem Impressum des Geoportals (Hyperlink unterhalb des Kartenfensters des Geoportals).

Flächennutzungsplan

Erneute Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt nach § 3 Absatz 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 10.12.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte erneute Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Barmstedt für das Gebiet westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich der Straße „Knüppeldamm“ sowie die Begründung und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 03.01.2025 bis 17.01.2025 im Internet veröffentlicht.

Folgende Unterlagen sind für die Beteiligung veröffentlicht:

Bekanntmachung
01a P-Plan Planzeichnung
02 F-Plan Begründung
03- F-Plan Abwägung
04a B-Plan Satzung
05 B-Plan Begründung
05b Anlage zum Umweltbericht
06 B-Plan Abwägung
Anlage 1 - Auswirkungsanalyse
Anlage 2 - Stellungnahme VKF
Anlage 3 - Schallgutachten
Anlage 4 - Baugrunderkundung
Anlage 5 - Bodenhygieneuntersuchung
Anlage 6 - WWK
Anlage 7 - Verkehr

Formelle Beteiligungsunterlagen zur Auslegung vom 31.07.2024 bis einschließlich 02.09.2024:

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplans "Vollversorger am Knüppeldamm" / Bereitstellungsdatum 23.07.2027

Der von der Stadtvertretung Barmstedt in der Sitzung am 09.07.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich der Straße "Knüppeldamm" und die Begründung liegen

vom 31.07.2024 bis zum 02.09.2024 (einschließlich)

im Fachbereich Bauen und Umwelt - Bauleitplanung - der Stadt Barmstedt, Rathaus, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, Zimmer 2.06 (2.OG) während der Dienststunden montags und donnerstags jeweils von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr (montags, dienstags und donnerstags jeweils von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr sowie mittwochs geschlossen) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bekanntmachung
Planzeichnung
Begründung
Abwägung
Anlage 1 - Auswirkungsanalyse
Anlage 2 - Stellungnahme VKF
Anlage 3 - Schallgutachten
Anlage 4 - Baugrunderkundung
Anlage 5 - Bodenhygieneuntersuchung
Anlage 6 - WWK
Anlage 7 - Verkehr
DSGVO Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten

Barmstedt, den 23.07.2024

Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt hat in der Sitzung am 08.02.2022 beschlossen, die 9. Änderung des F-Planes für das Gebiet „August-Christen-Straße“ westlich der „Schulstraße“ und nördlich der „Feldstraße“ aufzustellen. Der F-Plan wird in einem Parallel-Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 80 entsprechend angepasst.

 

02.03.2023_Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Stadtvertretung in der Sitzung am 25.02.2025 beschlossene 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich des „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“ mit Bescheid vom 18.03.2025 (Az.: IV 522-18432/2025) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wurde am 08.04.2025 bekannt gemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit ab dem 09.04.2025 wirksam. Die Planzeichnung der Änderung, die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung sind unten abrufbar und zusätzlich in Papierform bei der Stadtverwaltung Barmstedt zur Einsicht verfügbar.

01 Bekanntmachung
02 Planzeichnung
03 Begründung
04 Zusammenfassende Erklärung

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Bescheid vom 25.01.2024 (Az.: IV 522-3341/2024) – mit Hinweisen – genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Internetadresse der Stadt und die Stelle, bei der der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeiten von allen Interessierten eingesehen werden kann und die Auskunft über den Inhalt erteilt, wurden am 23.07.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
In der Bekanntmachung wurde auf die Möglichkeit der Geltendmachung von Verfahrens- und Formverstößen sowie von Mängeln der Abwägung und auf die entsprechenden Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) hingewiesen. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist somit am 24.07.2024 wirksam geworden.

Bebauungspläne

Erneute Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 81 der Stadt Barmstedt nach § 3 Absatz 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 10.12.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 der Stadt Barmstedt für das Gebiet westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich der Straße „Knüppeldamm“ und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 03.01.2025 bis 17.01.2025 im Internet veröffentlicht.

Folgende Unterlagen sind für die Beteiligung veröffentlicht:

Bekanntmachung
01a F-Plan Planzeichnung
02 F-Plan Begründung
03 F-Plan Abwägung
04a B-Plan Satzung
05 B-Plan Begründung
05b Anlage zum Umweltbericht
06 B-Plan Abwägung
Anlage 1 - Auswirkungsanlyse
Anlage 2 - Stellungnahme VKF
Anlage 3 - Schallgutachten
Anlage 4 - Baugrunderkundung
Anlage 5 - Bodenhygieneuntersuchung
Anlage 6 - WWK
Anlage 7 - Verkehr

Formelle Beteiligungsunterlagen zur Auslegung vom 31.07.2024 bis einschließlich 02.09.2024:

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 81 "Vollversorger am Knüppeldamm" / Bereitstellungsdatum 23.07.2024

Der von der Stadtvertretung Barmstedt in der Sitzung am 09.07.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf für das Gebiet westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich der Straße "Knüppeldamm" und die Begründung liegen

vom 31.07.2024 bis zum 02.09.2024 (einschließlich)

im Fachbereich Bauen und Umwelt - Bauleitplanung - der Stadt Barmstedt, Rathaus, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, Zimmer 2.06 (2.OG) während der Dienststunden montags und donnerstags jeweils von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr (montags, dienstags und donnerstags jeweils von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr sowie mittwochs geschlossen) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bekanntmachung
Satzung
Begründung
Abwägung
Anlage 1 - Auswirkungsanalyse
Anlage 2 - Stellungnahme VKF
Anlage 3 - Schallgutachten
Anlage 4 - Baugrunderkundung
Anlage 5 - Bodenhygieneuntersuchung
Anlage 6 - WWK
Anlage 7 - Verkehr
DSGVO Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten

Barmstedt, den 23.07.2024

Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt hat in der Sitzung am 08.02.2022 beschlossen, den

Bebauungsplan Nr. 80 für das Gebiet „August-Christen-Straße“ westlich der „Schulstraße“ und

nördlich der „Feldstraße“ aufzustellen. Es wird angestrebt ein urbanes Gebiet für die Sicherung des Nahversorgers, die Errichtung von seniorengerechten Wohneinheiten sowie die Erweiterung der Schule auszuweisen.

 

02.03.2023_Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Erneute öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 79 - Wohngebiet nordöstlich Norderstraße - der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße" (nördlich), südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördli

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“ / Bereitstellungsdatum 29.08.2024

Am 13.02.2024 hat die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des Tages nach der Bekanntmachung, am 30.08.2024, in Kraft.

Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Satzung
Begründung

Barmstedt, den 29.08.2024

Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin

Erneute Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 78 der Stadt Barmstedt nach § 3 Absatz 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 10.12.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“ und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 03.01.2025 bis 03.02.2025 im Internet veröffentlicht.

Folgende Unterlagen sind für die Beteiligung veröffentlicht:

Bekanntmachung
01a F-Plan Planzeichnung
01b F-Plan Planzeichnung A4
02 F-Plan Begründung
03a B-Plan Satzung
03b B-Plan Satzung A4
04 B-Plan Begründung
Anlage 01 - Schall
Anlage 02 u. 03 - Bodenhygiene 2018
Anlage 04a - Baugrund GSB 2023
Anlage 04b - Nachborung GSB 2023
Anlage 05 - WHB 2024
Anlage 06 - WWK 2024

Erneuter Aufstellungsbeschluss des B-Plan Nr. 78 sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich "Steinmoor" und westlich der "Lutzhorner Landstraße" - Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - digitale Auslegung

16.08.2022 öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 78, sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich "Steinmoor" und westlich der "Lutzhorner Landstraße"

07.08.2023_Erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 78 sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich „Steinmoor“ und westlich der „Lutzhorner Landstraße“

Aufstellung des B-Planes Nr. 77 der Stadt Barmstedt, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, östlich und südlich des „Jittkamp“ und westlich der „Hellwieser Chaussee“ soll der Bebauungsplan Nr. 77 aufgestellt werden. Planungsziel ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Es handelt sich um das Flurstück 58/5 und Teilstücke der Flurstücke 59/1, 59/2, 408/59 und 412/59 in einer Gesamtgröße von rund 10.300 m². Nachdem die zuletzt ausgewiesenen Wohnbauflächen nun nahezu vollständig umgesetzt sind, reagiert die Stadt damit auf den seit längerer Zeit erhöhten Wohnbedarf besonders von Seiten ortsansässiger Bürger und die anhaltend intensive Nachfrage nach Bauplätzen. Aus städtebaulicher Sicht ist es wünschenswert, die Fläche als Standort für eine wohnbauliche Entwicklung zu nutzen, da es sich um eine Flächenreserve im wohnbaulich geprägten Innenbereich handelt. Damit wird der Zielsetzung des Baugesetzbuches zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden entsprochen.

Die Stadt Barmstedt strebt die folgenden Planungsziele an:

· Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO mit Anpassung an die örtliche Struktur,

· Erhalt der Baumstrukturen am östlichen Plangebietsrand.

Nachfolgend finden Sie die Unterlagen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung veröffentlicht werden.

 

B-Plan Nr. 77 für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, östlich und südlich des „Jittkamp“ und westlich der „Hellwieser Chaussee“ - Satzungsbeschluss

Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 10.05.2022 den B-Plan Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, östlich und südlich des „Jittkamp“ und westlich der „Hellwieser Chaussee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Der B-Plan tritt mit Beginn des 25.06.2022 in Kraft.

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt hat in der Sitzung am 06.09.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 75 für das Gebiet nördlich des Friedhofes und östlich der „Lutzhorner Landstraße“ im Norden Barmstedts“ aufzustellen. Die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet soll aufgegeben und einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Planungsziele sind somit die Ausweisung eines Gewerbegebietes für die Erweiterung ortsansässiger bzw. zur Ansiedelung ortsangemessener Betriebe.

Die genaue Lage des Gebietes ergibt sich aus dem Übersichtsplan, in dem die Fläche entsprechend gekennzeichnet ist.

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73

Für die Königsberger Straße in den Bereichen mit den Hausnummern 21 bis 39 und 2 bis 66, östlich der Lutzhorner Straße, südlich des Sandberges und westlich Meßhorn in der Flur 6, Gemarkung Barmstedt ist ein Bebauungsplan aufgestellt worden, der nach der Bekanntmachung in der Barmstedter Zeitung am 23. Januar 2021 Rechtskraft erlangt hat. Planungsanlass und Planungsziel sind die

 

· Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) und

· Ausweisung von Verkehrsflächen.

 

Das Plangebiet ist bereits mit den Wohngebäuden der GKB-Pinneberg Baugenossenschaft eG bebaut, die nicht mehr den heutigen Standards entsprechen. Da selbst durch eine Sanierung der bestehenden Wohngebäude (Nachkriegsbauten aus den Jahren 1954 bis 1958) die heutigen Anforderungen an altengerechte Grundrisse und energetische Standards nicht erfüllt würden, soll eine neue, dichtere Wohnbebauung im Quartier „Königsberger Straße“ errichtet werden. Für diesen Bereich liegt noch kein qualifizierter Bebauungsplan vor. Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnfläche dargestellt und kann daraus entwickelt. Das Verfahren soll als Maßnahme zur Innenentwicklung im „beschleunigten Verfahren" gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden.

Die Bebauung des Areals ist aus städtebaulicher Sicht sinnvoll und im Rahmen der Vermeidung der Inanspruchnahme bisher unbebauter Freiflächen im Außenbereich Vorrang zu geben. Der Zielsetzung des Baugesetzbuches zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden wird durch diese Bebauung im Siedlungsbestand entsprochen.

 

 

Erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "östl. Nappenhorn / südlich von Der Neue Weg" der Stadt Barmstedt gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "östl. Nappenhorn / südlich von Der Neue Weg" der Stadt Barmstedt gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

—> Finden Sie unter Bekanntmachungen

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 - östl. Nappenhorn / südlich Neuer Weg -

für das Gebiet nördlich der AKN - Trasse, östlich der Straßen Nappenhorn und August-Christen-Straßen in einer Tiefe von ca. 130 m sowie südlich der Straße „Der neue Weg“

 

Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes ist derzeit mit dem Bebauungsplan Nr. 55, 1. Änderung als Mischgebiet überplant. Auf Grundlage dessen wurde der Wohnpark an der Genomühle bereits baurechtlich vom Kreises Pinneberg am 01.08.2018 genehmigt. Auf Grundlage dieser Baugenehmigung wurden 4 Mehrfamilienhäuser für altengerechtes Wohnen mit insgesamt 72 Wohneinheiten hergestellt. Der Altbestand der Genomühle ist als einziger Bereich noch nicht genehmigt. In den Neubauten sollen ausschließlich Wohnungen untergebracht werden. Der im Mischgebiet geforderte gewerbliche Anteil sollte zunächst im Erdgeschoss der Genomühle verortet und im zweiten Schritt genehmigt werden. Da für das Plangebiet keine gewerblichen Nutzer gefunden werden konnten, strebt der Bauherr eine Nutzungsänderung als allgemeines Wohngebietes (WA gem. § 4 BauNVO) an.

Die Festsetzungen aus dem Originalplan werden weitestgehend erhalten, sollen aber bezüglich der neuen Gegebenheiten und der genehmigten Planung geprüft und ggf. angepasst werden. Der Grünstreifen mit dem Bäumen an der nördlichen Plangebietsgrenze verbleibt dabei bis zur Grenze des Neuen Weges im Eigentum des Bauherrn.

Planungsziele sind demnach:

· Die Umwidmung des Mischgebietes in ein Allgemeines Wohngebiet,

· Prüfung und ggf. Anpassung der Festsetzungen aus dem Originalplan an die baurechtlich genehmigte Planung,

· Sicherung der Bestandsbäume im Plangebiet.

Nachdem die zuletzt ausgewiesenen Wohnbauflächen nun nahezu vollständig umgesetzt sind, reagiert die Stadt Barmstedt damit auf den seit längerer Zeit erhöhten Wohnbedarf besonders von Seiten ortsansässiger Bürger.

B-Plan 55, 3. Änderung - Begründung

B -Plan 55, 3. Änderung - Auslegung

Lärmaktionsplan

Die Stadt Barmstedt, mit etwa 10.000 Einwohnern und einer Fläche von ca. 1.500 Hektar, liegt im Kreis Pinneberg, nordwestlich und außerhalb der Metropolregion Hamburg. Nach der Raumordnungsplanung ist Barmstedt als Unterzentrum eingestuft.

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Stadtvertretung in der Sitzung am 25.02.2025 gemäß § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes den neuen Lärmaktionsplan beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gegeben.

Der Lärmaktionsplan tritt mit Beginn des 06.03.2025 in Kraft.

Alle Interessierten können den Lärmaktionsplan sowie das Ergebnis der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG hiermit einsehen:

00 Bekanntmachung
01 Lärmaktionsplan
02 Belastungsstatistik für die Stadt Barmstedt der Lärmkartierung 2022
03 Lärmkartierung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein (Straßenlärm - 24 Stunden-Pegel LDEN in dB(A))
04 Lärmkartierung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein (Straßenlärm – LNIGHT in dB(A))

Zusätzlich stehen die Unterlagen in der Stadtverwaltung, Fachbereich Bauen – Bauleitplanung, im Zimmer 2.06 (2. OG) während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zur Einsicht bereit.

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner