Stadtvertretung / Bürgervorsteher
Die Barmstedter Stadtvertretung
Die Stadtvertretung ist das sogenannte willensbildende Organ der Stadt. Während die Hauptaufgabe der Bürgermeisterin die Leitung der Verwaltung ist, legt die Stadtvertretung die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest. Sie trifft alle für die Stadt wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten. Das sind die Aufgaben, bei der die Stadt frei entscheiden kann, ob und wie sie erledigt werden sollen. Typische Selbstverwaltungsaufgaben sind Büchereien, Museen, Schwimmbäder, Sportplätze und vieles mehr was das gesellschaftliche und kulturelle Leben in einer Stadt ausmacht.
Die Mitglieder der Stadtvertretung werden alle fünf Jahre durch die Einwohnerinnen und Einwohner in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, der Kommunalwahl.
Ziele und Grundsätze für die Wahlzeit 2023 bis 2028
Gemäß § 27 Absatz 1 Gemeindeordnung (GO) legt die Stadtvertretung die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest. Mit der Festlegung bestimmter Ziele durch die Stadtvertretung werden strategische Vorgaben für eine städtische Entwicklung definiert. Diese dienen als Grundlage für das Handeln der Verwaltung sowie der Orientierung des politischen Ehrenamtes.
Die Ziele und Grundsätze für die aktuelle Wahlzeit hat die Stadtvertretung am 09.07.2024 beschlossen.
Bürgervorsteher
Die Stadtvertretung wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n - den Bürgervorsteher. Gemeinsam mit der Bürgermeisterin repräsentiert er die Stadt bei offiziellen Anlässen.
Seit dem 25.02.2025 ist Herr Ortwin Schmidt der Bürgervorsteher der Stadt Barmstedt. Er lädt regelmäßig zu Sprechstunden ins Rathaus ein.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76