Stadtvertretung / Bürgervorsteher
Die Barmstedter Stadtvertretung
Die Stadtvertretung ist das sogenannte willensbildende Organ der Stadt. Während die Hauptaufgabe der Bürgermeisterin die Leitung der Verwaltung ist, legt die Stadtvertretung die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest. Sie trifft alle für die Stadt wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten. Das sind die Aufgaben, bei der die Stadt frei entscheiden kann, ob und wie sie erledigt werden sollen. Typische Selbstverwaltungsaufgaben sind Büchereien, Museen, Schwimmbäder, Sportplätze und vieles mehr was das gesellschaftliche und kulturelle Leben in einer Stadt ausmacht.
Die Mitglieder der Stadtvertretung werden alle fünf Jahre durch die Einwohnerinnen und Einwohner in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, der Kommunalwahl.
Bürgervorsteher
Die Stadtvertretung wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n - den Bürgervorsteher. Gemeinsam mit der Bürgermeisterin repräsentiert er die Stadt bei offiziellen Anlässen.
An 12. Juni 2018 wurde Herr Uwe Runge in der konstituierenden Sitzung zum Bürgervorsteher der Stadtvertretung der Stadt Barmstedt gewählt. Er lädt regelmäßig zu Sprechstunden ins Rathaus ein.
Geänderte Öffnungszeiten wegen Corona-Pandemie
Aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung und der entsprechenden Maßnahmen der Landesregierung, sind das Rathaus in Barmstedt und das Bürgerbüro in Hörnerkirchen ab Mittwoch, den 16.12.2020, bis auf weiteres geschlossen. Die Öffnung des Bürgerbüros am ersten Samstag im Monat entfällt für Januar 2021 ebenfalls. Die Mitarbeiter/innen sind weiterhin telefonisch, postalisch oder per E-Mail erreichbar. Für unaufschiebbare Angelegenheiten werden durch die Mitarbeiter/innen Termine vergeben. Bitte beachten Sie die Hygieneregelungen im Rathaus!
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info@stadt-barmstedt.de
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