Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bauleitplanung

Bauleitplanung

Hier finden Sie demnächst alle Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen.

Wenn Sie sich allerdings schon jetzt über die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Barmstedt informieren wollen, können Sie dies bequem und komfortabel über die Internetseite beim Kreis Pinneberg tun.

In diesem Geoportal werden neben vielen anderen interessanten Informationen die rechtskräftigen Bebauungspläne und Flächennutzungspläne im Kreis Pinneberg dargestellt. Aus der Darstellung der Pläne im Geoportal kann jedoch kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Für die Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit und Qualität der eingestellten Pläne wird keine Gewähr übernommen. Weitere rechtliche Hinweise und den Haftungsausschluss entnehmen Sie bitte dem Impressum des Geoportals (Hyperlink unterhalb des Kartenfensters des Geoportals).

Kontakt

Frau J. Behrendt

Fachbereichsleitung Bauen und Umwelt
Zimmer: 2.06
Telefon: 04123 681-235
E-mail: j.behrendt[at]stadt-barmstedt.de

Brande-Hörnerkirchen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen hat in der Sitzung am 10.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 16 „KiTa“ für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns aufzustellen. Ziel ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für die Errichtung einer Kindertagesstätte.

 

Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB - Auslegung

Bebauungsplan Nr. 10, 3. Änderung und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges

 

Als Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfs in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird im Ortsentwicklungskonzept 2019 die Umwandlung der als Gewerbeflächen festgesetzten Baugebiete beidseitig des Osterhorner Wegs in Allgemeine Wohngebiete empfohlen, da seit Jahrzehnten keine passende Nachfrage für eine gewerbliche Nutzung dieser Grundstücke zu verzeichnen ist und auch perspektivisch nicht damit zu rechnen sein wird. Der Gemeinde liegt ein entsprechender Antrag eines Erschließungsträgers vor, den Bebauungsplan Nr. 10 zu ändern. Angestrebt wird die Umwandlung der Gewerbegebietsflächen in ein Mischgebiet (MI). Daher wird hiermit die entsprechende Entwicklung durch Bauleitplanung eingeleitet. Zeitgleich mit der 3. Änderung des B-Plans Nr. 10 erfolgt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich. Grundlage dieses Verfahrens bildet ein Bebauungskonzept des Investors, das die Aufteilung der Bauflächen in 14 Grundstücke mit Größen zwischen rd. 650 m² und 1.100 m² vorsieht.

Das rd. 2,2 ha große Plangebiet befindet sich in der nördlichen Ortslage der Gemeinde und wird begrenzt

- im Südwesten durch landwirtschaftliche Flächen, sowie durch Wohn- und Gewerbegrundstücke,

- im Nordwesten und Nordosten durch landwirtschaftliche Flächen,

- im Südosten durch die Landesstraße L 114 (Steinstraße).

Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt (Ackerbau und Grünland). Es wird im Südwesten durch Knicks begrenzt. Der Aufstellungsbeschluss für dieses Bauleitplanverfahren wurde am 03.03.2021 durch die Gemeindevertretung beschlossen und derzeit wird die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 10, 3. Änderung und die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den genannten Bereich und die dazu gehörende Begründung liegen im Zeitraum vom 29.11.2021 bis 03.01.2022 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt / Amt Hörnerkirchen - im Rathaus Am Markt 1, 25355 Barmstedt, Zimmer 2.06, (2. OG) während der Dienststunden (Montag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) öffentlich aus. Analog werden diese hier auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft veröffentlicht.

 

Bokel

Bebauungsplan Nr. 7 - Wohngebiet südlich der Seestraße - sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel - Satzung

Bebauungsplan Nr. 7 und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel

für eine Fläche zwischen Seestraße, Sportplatz und der Bebauung am Fasanenweg

 

Die Gemeinde beabsichtigt für das Gebiet zwischen Seestraße und Sportplatz die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung zu schaffen. Die landwirtschaftliche Nutzung (hier Weidegrünland) wird aufgegeben. Passend zur westlich angrenzenden Bebauung soll im B-Plan ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO in aufgelockerter Bebauungsstruktur entwickelt werden. In der F-Planänderung wird eine Wohnbaufläche dargestellt. Der Waldabstand sowie die umliegenden Knicks sind mit entsprechenden Abständen zu berücksichtigen.

Der ca. 0,76 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 und der 2. F-Planänderung befinden sich im südöstlichen Siedlungsgebiet von Bokel, zwischen Seestraße und Sportplatz, östlich des Bokeler Sees.

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

· im Norden durch die Seestraße mit Knick,

· im Osten durch einen Knick mit angrenzendem Wald,

· im Süden durch einen Knick und den Bokeler Sportplatz und

· im Westen durch die Wohnbebauung am Fasanenweg.

Die Nachbarschaft ist im Wesentlichen von kleinteiligen Siedlungsstrukturen wie Einfamilienhäusern in ein- bis zweigeschossiger Bauweise geprägt. Im nördlichen Bereich grenzt das Hotel/Restaurant Bokel-Mühle gegenüber der Seestraße an. An der östlichen Grenze befinden sich eine Hecke und eine Garage der Nachbarbebauung im Geltungsbereich. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.04.2020 wurde ebenfalls beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB im Zuge einer Informationsveranstaltung durchzuführen. Hier möchte die Gemeinde Bokel zusammen mit dem Stadtplanungsbüro über das beschriebene Planvorhaben informieren und über die Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen berichten. Alle Interessierten sind deshalb zu einer Öffentlichkeitsveranstaltung am Mittwoch, dem 01. Dezember 2021 um 18:30 Uhr In der „Dörpstuv“ in 25364 Bokel, Fasanenweg 34, eingeladen. Die entsprechende Bekanntmachung hierfür ist unter Bekanntmachungen des Amtes Hörnerkirchen https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bekanntmachungen-/-protokolle zu finden.

 

Osterhorn

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn hat in der Sitzung am 11.05.2023 den Bebauungsplan Nr. 2 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich „Kloster“, westlich des „Brander Weg“ und östlich der „Dorfstraße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (B) als Satzung sowie den Flächennutzungsplan abschließend beschlossen.

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des Tages nach der Bekanntmachung, am 30.06.2023, in Kraft.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn hat in der Sitzung am 03.03.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet südlich „Kloster“, westlich des „Brander Weg“ und östlich der „Dorfstraße“ sowie die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.

 

Die Gemeinde verfolgt die nachstehenden Planungsziele:

Ausweisung eines Wohngebietes auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche

Im Zuge der der öffentlichen Auslegung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vom 16.03.2023 werden hiermit unter Hinweis auf die „Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses der Gemeinde Osterhorn" die nachfolgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt:

Westerhorn

Aufstellung der Innenbereichssatzung „Dorfstraße/Mahlsteinweg“ der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg - Satzung

Am 15. Dezember 2021 hat die Gemeindevertretung die Innenbereichssatzung „Dorfstraße/Mahlsteinweg“ der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg bestehen aus der Innenbereichssatzung (Teil A) und der Planzeichnung (Teil B) als Satzung beschlossen.

Die Satzung tritt mit Beginn des Tages nach der Bekanntmachung, am 15.03.2022, in Kraft.

Aufstellung der Innenbereichssatzung der Gemeinde Westerhorn "Dorfstraße/Mahlsteinweg"

für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg

Die Gemeinde Westerhorn stellt für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg eine Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB auf. Für den Bereich wurden der Gemeinde gegenüber Bauwünsche geäußert. Es soll daher eine Überplanung der Flächen vorgenommen werden. Bei einer Abstimmung zwischen Gemeinde und Landkreis wurde nach kurzer Betrachtung der Rechtslage entschieden, eine kombinierte Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen. Die Gemeinde möchte dabei den 1,09 ha großen bereits bebauten Bereich als im   Zusammenhang bebauten Innenbereich festlegen. Für den restlichen etwa 0,25 ha großen unbebauten Bereich an der nördlichen und westlichen Grenze werden unbebaute Flächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen, um dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden. Somit wird die Voraussetzung für eine geordnete Gemeindeentwicklung ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen.

Mittlerweise ist das Verfahren soweit fortgeschritten und die Unterlagen sind so weit erstellt, dass die öffentliche Auslegung und zeitgleich die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit von 01.11.2021 bis zum 01.12.2021 erfolgen kann. Die Unterlagen sind beigefügt.

B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet südlich der „Bahnhofstraße“ und des „Buchenweges“, westlich der „Bokelsesser Straße“ und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona-Kiel

Am 22. September 2021 hat die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet südlich der „Bahnhofstraße“ und des „Buchenweges“, westlich der „Bokelsesser Straße“ und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona-Kiel bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des Tages nach der Bekanntmachung, am 15.02.2022, in Kraft.

 

  • Wes_B15_01_Satzung
  • Wes_B15_02_Begründung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn hat in der Sitzung am 15.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 16 für das Gebiet nördlich der "Bahnhofstraße", östlich und westlich der "Gärtnerstraße" sowie nordwestlich des "Erlenweges" sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.

Die Gemeinde verfolgt die nachstehenden Planungsziele:

Ausweisung eines Wohngebietes auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit unter Hinweis auf die „Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit der Gemeinde Westerhorn“ die nachfolgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt:

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner