Gleichstellung
Gleichstellungsbeauftragte
Frauen und Männer können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn sie
- Ideen oder Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen und Familien in Barmstedt haben
- Fragen und Anregungen zum Thema Gleichstellung haben
- sich aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt fühlen, diskriminiert werden oder Sexismus ausgesetzt sind
- aktuelles Informationsmaterial zu geschlechtsspezifischen Themen suchen.
Themen der Gleichstellungsbeauftragten sind u.a.:
- Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern
- Hilfe in Notlagen
- Schutz vor Gewalt
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ergibt sich aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes. Niemand darf aufgrund des Geschlechts benachteiligt werden. Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und die Beseitigung bestehenden Nachteile ist Aufgabe des Staates. Auch in der Gemeindeordnung und Amtsordnung von Schleswig-Holstein ist dieser Grundsatz verankert.
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Verwaltungsgemeinschaft dabei, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu verwirklichen und steht dabei nicht nur allen Beschäftigten der Verwaltung, sondern auch allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen als Ansprechperson zur Verfügung.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76