Haushalt
Der Haushalt
Der Haushalt (Haushaltssatzung und Haushaltsplan) legt für ein Jahr fest, welche Ausgaben die Verwaltung leisten darf und durch welche Einnahmen sie gedeckt werden sollen.
Er dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes Hörnerkirchen und der vier amtsangehörigen Gemeinden notwendig ist. Er ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.
Der Haushaltsplan ist gegliedert in einen Ergebnis- und einen Finanzplan. Im Ergebnisplan ist die Abwicklung der laufenden Aufwendungen und Erträge abgebildet (incl. Abschreibungen). Im Finanzplan finden sich neben den geldstromwirksamen Auswirkungen des Ergebnisplanes vor allem die Aus- und Einzahlungen der Investitions- und Investitionsfördertätigkeit. Inhaltlich sind die Pläne nach Aufgabengebieten (Produkten) und innerhalb dieser wiederum nach Art der Aufwendungen und Erträge.
Für die Bürgerinnen und Bürger begründet der Haushaltsplan keine unmittelbaren Ansprüche oder Verbindlichkeiten.
Haushalte im Amt
- Haushalt_2024_des_Amtes_Hoernerkirchen__inkl._Stellenplan.pdf
- Haushalt_der_Gemeinde_Bokel_fuer_das_Haushaltsjahr_2024.pdf
- Haushalt_der_Gemeinde_Brande-Hoernerkirchen_fuer_das_Haushaltsjahr_2024.pdf
- Haushalt_der_Gemeinde_Osterhorn_fuer_das_Haushaltsjahr_2024.pdf
- Haushalt_der_Gemeinde_Westerhorn_fuer_das_Haushaltsjahr_2024.pdf
Herr H. Goos
Sachgebietsleitung Haushalt und Finanzen / Kämmerer des Amtes Hörnerkirchen
Zimmer: 1.06
Telefon: 04123 681-141
E-Mail: h.goos[at]stadt-barmstedt.de