Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt – Amt Hörnekirchen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://vg-barmstedt-hoernerkirchen.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf Bewertung der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein: Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik
Zur Zeit wird für diese Webseite ein Konzept zur Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit erstellt. Sobald dieses vorliegt, wir die Ansätze an dieser Stelle veröffentlichen.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgefürhten Inhalte sind nicht oder noch nicht vollumfänglich barrierefrei:
- Die Website ist mit der Tastatur nicht vollumfänglich bedienbar
- Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache fehlen
- Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei gestaltet
- PDF-Dokumente sind semantisch nicht korrekt ausgezeichnet
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.01.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstauskunft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 13.01.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular:
Oder melden Sie sich direkt bei unserem zuständigen Sachgebiet:
SG 102 Stadtmarketing und zentrale Steuerung
Telefon: +49 4123 681-113
E-Mail:medien[at]stadt-barmstedt.de
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle www.schleswig-holstein.de/beschwerdestelle-barrierefreiheit finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit[at]landtag.ltsh.de
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76