Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen, Veröffentlichungen
Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über eine Sitzung der Stadtvertretung am 25.02.2025 / Bereitstellungsdatum 14.02.2025
Es findet eine Sitzung der Stadtvertretung am Dienstag, den 25.02.2025 um 19:00 Uhr in der Kommunalen Halle im Rathaus, Am Markt 1, 25355 Barmstedt statt.
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über die Absage der Sitzung der Stadtvertretung am 11.02.2025 / Bereitstellungsdatum 10.02.2025
Die Sitzung der Stadtvertretung am Dienstag, den 11.02.2025 um 19:00 Uhr in der Kommunalen Halle im Rathaus, Am Markt 1, 25355 Barmstedt wurde abgesagt.
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über eine Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2025 am 21.03.2025 / Bereitstellungsdatum 05.02.2025
Es findet eine Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2025 am Freitag, den 21.03.2025 um 15:00 Uhr in der Kommunalen Halle im Rathaus, Am Markt 1, 25355 Barmstedt statt.
Einladung und Tagesordnung
Protokoll der vorherigen Sitzung
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über eine Sitzung der Stadtvertretung am 11.02.2025 / Bereitstellungsdatum 31.01.2025
Es findet eine Sitzung der Stadtvertretung am Dienstag, den 11.02.2025 um 19:00 Uhr in der Kommunalen Halle im Rathaus, Am Markt 1, 25355 Barmstedt statt.
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Stadt Barmstedt für die Festellung über das Nachrücken eines Bewerberes in Stadtvertretung / Bereitstellungsdatum 31.01.2025
Der über den Wahlvorschlag der FWB am 14. Mai 2023 gewählte Bewerber, Herr Peter Gottschalk, hat erklärt mit Wirkung des 31.12.2024 sein Mandat niederzulegen.
Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zur Zeit geltenden Fassung rückt die oder der nächste Bewerber/in auf der Liste derjenigen politischen Partei oder Wählergruppe nach, für die die oder der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Als nächste/r zu berücksichtigende Bewerber/in auf dem Wahlvorschlag der FWB rückt somit
Herr Heye Heinsen,
25355 Barmstedt
in die Stadtvertretung nach.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, 25355 Barmstedt, Am Markt 1, einzulegen.
Barmstedt, den 31.01.2025
Stadt Barmstedt
die Bürgermeisterin
als Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 in der Stadt Barmstedt / Bereitstellungsdatum 20.01.2025
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Wahlbekanntmachung der Stadt Barmstedt / Bereitstellungsdatum 20.01.2025
Wahlbekanntmachung der Stadt Barmstedt
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Stadt Barmstedt zum Schutz von Gebäuden mit Weichdach an Silvester und Neujahr / Bereitstellungsdatum 30.12.2024
Gemäß § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), zuletzt geändert durch Art. 290 V v. 31.8.2015 I 1474, ordnet die Bürgermeisterin der Stadt Barmstedt hiermit an:
Im Umkreis von 200 m der Gebäude mit Weichdach (Reetdach) dürfen auch am 31.12.2024 und am 01.01.2025 keine Raketen der Klasse II abgefeuert oder abgebrannt und im Umkreis von 50 m keine weiteren pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II abgebrannt werden, da diese Gebäude besonders brandempfindlich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkgebäuden schon durch § 23 (1) 1. SprengV. verboten ist.
Der unbestimmte Rechtsbegriff „unmittelbare Nähe“ ist abhängig vom Einsatz der jeweiligen Feuerwerkskörper.
Wer entgegen dieser Anordnung pyrotechnische Gegenstände oder Raketen der Klasse II abbrennt, handelt gemäß § 46 der obengenannten Verordnung ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Barmstedt, den 30.12.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 81 der Stadt Barmstedt nach § 3 Absatz 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) / Bereitstellungsdatum 23.12.2024
Barmstedt, den 23.12.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 78 der Stadt Barmstedt nach § 3 Absatz 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) / Bereitstellungsdatum 23.12.2024
Barmstedt, den 23.12.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt nach § 3 Absatz 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) / Bereitstellungsdatum 23.12.2024
Barmstedt, den 23.12.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt nach § 3 Absatz 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) / Bereitstellungsdatum 23.12.2024
Barmstedt, den 23.12.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt / Bereitstellungsdatum 20.12.2024
Die 1. Änderungssatzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt (Kreis Pinneberg) vom 17.12.2024 wird hiermit bekanntgemacht.
Barmstedt, den 20.12.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt (Kreis Pinneberg) / Bereitstellungsdatum 20.12.2024
Die 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt (Kreis Pinneberg) vom 17.12.2024 wird hiermit bekanntgemacht.
Barmstedt, den 20.12.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2025 / Bereitstellungsdatum 19.12.2024
Die Haushaltsatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2025 vom 18.12.2024 wird hiermit bekanntgemacht.
Haushaltssatzung 2025
Haushaltsplan 2025 Teil 1
Haushaltsplan 2025 Teil 2 Stadtwerke
Barmstedt, den 19.12.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung der Stadt Barmstedt / Bereitstellungsdatum 19.12.2024
Folgende öffentliche Zustellung wird hiermit bekannt gemacht.
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Barmstedt / Bereitstellungsdatum 16.12.2024
Die Neufassung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Barmstedt vom 09.10.2024 wird hiermit bekanntgemacht.
Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Barmstedt vom 09.10.2024
Barmstedt, den 16.12.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Lärmaktionsplanes der Stadt Barmstedt nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) / Bereitstellungsdatum 13.12.2024
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Unterlagen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 16.12.2024 bis 16.01.2025 im Internet veröffentlicht.
Folgende Unterlagen sind für die Beteiligung Veröffentlicht:
00 Bekanntmachung
01 Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024
02 Belastungsstatistik für die Stadt Barmstedt der Lärmkartierung 2022
03 Lärmkartierung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein (Straßenlärm - 24 Stunden-Pegel LDEN in dB(A))
04 Lärmkartierung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein (Straßenlärm – LNIGHT in dB(A))
05 Berichterstattung zur erstmaligen Aufstellung des Lärmaktionsplans der Stadt Barmstedt aus 2020
06 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)
Barmstedt, den 13.12.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Barmstedt (Hebesatzsatzung) / Bereitstellungsdatum 11.12.2024
Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Barmstedt (Hebesatzsatzung) vom 11.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Barmstedt / Bereitstellungsdatum 29.11.2024
Nach Beschluss des Wahlausschusses findet die Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin / eines hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Barmstedt am
11.05.2025
statt. Für eine mögliche Stichwahl ist der Sonntag, 25.05.2025 vorgesehen.
Gemäß den §§ 57, 57 a und 57 b der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO) sowie des § 73 der Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung – GKWO) fordere ich nunmehr zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Wahlvorschläge können gemäß § 51 GKWG einreichen:
- In der Stadtvertretung der Stadt Barmstedt vertretene politische Parteien und Wählergruppen; mehrere politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsam einen Wahlvorschlag (gemeinsamer Wahlvorschlag) einreichen,
- jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich selbst.
Jede politische Partei oder Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen oder sich nur an einem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen (§ 51 Abs. 1 GKWG).
Als Bewerberin oder Bewerber auf einen Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe oder auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag kann nur benannt werden, wer
- in einer nach ihrer Satzung zuständigen Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder dieser Partei oder Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder
- in einer nach ihrer Satzung zuständigen Versammlung der von der Mitgliederversammlung nach § 51 Abs. 2 Nr. 1 GKWG aus deren Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung)
hierzu gewählt worden ist.
Die Bewerberin oder der Bewerber sowie die Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Versammlung in geheimer, schriftlicher Abstimmung gewählt. Vorschlagsberechtigt ist jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer der Versammlung. Der Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe muss von mindestens drei Personen des für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Vorstandes, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag muss von mindestens drei Personen des für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Vorstandes jeder am Wahlvorschlag beteiligten politischen Partei oder Wählergruppe, darunter jeweils der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Als Bewerberin oder Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer ihre oder seine Zustimmung hierzu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.
Der Wahlvorschlag einer Bewerberin oder eines Bewerbers muss von mindestens 115 wahlberechtigten Personen der Stadt Barmstedt persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Dieses gilt nicht, wenn der Amtsinhaber einen Wahlvorschlag für sich selbst einreicht. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnenden ist bei Einreichen des Wahlvorschlags nachzuweisen. Bewerberinnen und Bewerber, die innerhalb des Wahlgebietes auf mehreren Wahlvorschlägen benannt sind, können nicht zugelassen werden.
Gemäß § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist wählbar, wer
- die Wählbarkeit zum deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt;
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Der Wahlvorschlag soll auf einem amtlichen Formblatt (Anlage 10 GKWO) eingereicht werden und darf nur den Namen einer Bewerberin oder eines Bewerbers enthalten (§§ 74, 75 GKWO).
Der Wahlvorschlag muss enthalten:
- den Familiennamen, den Vornamen (bei mehreren Vornamen den oder die Rufnamen), den Beruf oder Stand, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberin oder des Bewerbers;
- bei einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Bei einem gemeinsamen Wahlvorschlag sind der Name sowie die Kurzbezeichnung jeder einzelnen an dem Wahlvorschlag beteiligten Partei oder Wählergruppe anzugeben.
Ein Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe oder ein gemeinsamer Wahlvorschlag soll gemäß § 74 Abs. 3 GKWO ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellv. Vertrauensperson (§ 22 GKWG) enthalten.
Mit dem Wahlvorschlag sind folgende Anlagen gemäß der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) einzureichen:
- bei einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe oder einem gemeinsamen Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärungder Bewerberin oder des Bewerbers (Anlage 13);
- eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass die Bewerberin oder der Bewerber wählbar ist (Anlage 16);
- bei einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe oder einem gemeinsamen Wahlvorschlag eine Erklärung der Leiterin oder des Leiters der Versammlung über die Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers nach § 51 Abs. 2 Satz 4 und 5 GKWG (Anlage 18). Wurde die Bewerberin oder der Bewerber eines gemeinsamen Wahlvorschlages in getrennten Versammlungen gewählt, ist für jede Versammlung eine Erklärung abzugeben;
- mindestens 115 Formblätter mit Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, sofern der Wahlvorschlag nach § 51 Abs. 3 GKWG von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss (Anlage 11 und 11 a);
Die amtlichen Vordrucke für das Wahlvorschlagsverfahren werden von der Stadt Barmstedt, Ordnungsamt, Zimmer 14, Am Markt 1, 25355 Barmstedt kostenfrei auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Die amtlichen Vordrucke werden zusätzlich auf der Homepage der Stadt Barmstedt unter www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de bereitgestellt. Die Anlage 11 (Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift) ist nur im Wahlamt (Ordnungsamt Zimmer 14) verfügbar.
Die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters erfolgt durch die Stadtvertretung, wenn zur Wahl keine Bewerberin oder kein Bewerber zugelassen wird oder die einzige zugelassene Bewerberin oder der einzige zugelassene Bewerber bei der Wahl nicht die erforderliche Mehrheit erhält (§ 57 Abs. 2 GO, § 73 GKWO).
Die Wahlvorschläge sind bis zum 17.03.2025, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) beim Gemeindewahlleiter der Stadt Barmstedt, Am Markt 1, 25355 Barmstedt schriftlich einzureichen. Es wird jedoch empfohlen, die Unterlagen so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, noch rechtzeitig behoben werden können.
Barmstedt, den 29.11.2024
Stadt Barmstedt
Der Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung Aufforderung von Wahlvorschlägen (Schriftform)
Wahlvorschlag (Vordruck Anlage 10)
Bescheinigung des Wahlrechts (Vordruck Anlage 11 a)
Zustimmungserklärung (Vordruck Anlage 13)
Bescheinigung der Wählbarkeit (Vordruck Anlage 16)
Erklärung über Aufstellung einer Bewerberin / eines Bewerbers (Vordruck Anlage 18)
Bekanntmachung des Wahltermins für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters 2025 / Bereitstellungsdatum 14.11.2024
Die Stadt Barmstedt gibt bekannt, dass der Wahlausschuss der Stadt Barmstedt am 04.11.2024 den Tag der
Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters 2025
festgelegt hat.
Die Wahl wird stattfinden am:
Sonntag, den 11. Mai 2025.
Eine mögliche Stichwahl ist für Sonntag, den 25. Mai 2025 angesetzt.
Barmstedt, den 14.11.2024
Stadt Barmstedt
Der Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung der Satzung über die Aufhebung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt vom 04.11.2024 / Bereitstellungsdatum 07.11.2024
Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt vom 04.11.2024 wird hiermit bekanntgemacht.
Barmstedt, den 07.11.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 17.10.2024 / Bereitstellungsdatum 24.10.2024
Die Neufassung der Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 17.10.2024 wird hiermit bekanntgemacht.
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Barmstedt, den 24.10.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters 2025 / Bereitstellungsdatum 15.10.2024
Zu der am
Montag, den 4. November 2024, 18:00 Uhr,
in der Kommunalen Halle des Rathauses, 25355 Barmstedt, Am Markt 1, stattfindenden öffentlichen Sitzung des
Gemeindewahlausschusses für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters 2025
für die Stadt Barmstedt lade ich Sie hiermit ein.
Tagesordnung
1. Verpflichtung der Beisitzer/innen
2. Bestimmung des Wahltages (§ 48 (1) GKWG) der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und des Tages einer notwendig werdenden Stichwahl (§ 47 (1) GKWG)
3. Einteilung der Wahlkreise (§ 15 (1) GKWG)
4. Bestimmung der Wahllokale (16 (1) GKWG, Wahlleiter)
5. Verschiedenes
Barmstedt, den 15.10.2024
Stadt Barmstedt
Der Gemeindewahlleiter
gez. Grüntz
Bekanntmachung der Zusammensetzung des Wahlausschusses für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Barmstedt / Bereitstellungsdatum 15.10.2024
Der Gemeindewahlausschuss in der Stadt Barmstedt für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in 2025 setzt sich wie folgt zusammen:
Wahlleiter:
Jan-Hendrik Grüntz, Fachbereichsleiter Bürgerservice
Stellvertreter des Wahlleiters:
Heiko Lichy, Fachbereichsleiter Steuerung und Marketing
Beisitzer/innen:
1. Andrea Siedenhans
2. Wolfgang Johannsen
3. Hauke Schmidt
4. Peter Gottschalk
5. Hans-Jürgen Pietsch
6. Carsten Schulte
7. Klaus Kuberzig
8. Hans-Christian Hansen
Stellvertreter/innen im Verhinderungsfall der Beisitzer/innen:
1. Thorsten Gross
2. Henning Behrens
3. Michael Leopold Jouvin
4. Harald Timm
5. Reimer Karstens
6. Sascha Golditz
7. Thekla Ziesenitz
8. Hans-Joachim Wilms
Barmstedt, den 15.10.2024
Stadt Barmstedt
der Gemeindewahlleiter
gez. Grüntz
Hinweis: Gem. § 2 (1) i.V.m. § 87 (5) GKWO genügt die einfache Bekanntmachung durch Aushang!
Bekanntmachung Erörterungstermin A20 Teilstrecke 7 / Bereitstellungsdatum 02.09.2024
Planfeststellungsverfahren nach §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) für den Neubau der A20 Neubau Nordwest-Umfahrung Weede bis Elbtunnel Abschnitt 7 - B 431 bis A 23 in den Gemeinden Kollmar, Herzhorn, Sommerland, Horst, Hohenfelde, Elskop und Süderau (Kreis Steinburg) - Bau-km: 7+415 bis 22+460
hier: 3. und 4. Planänderung
Barmstedt, den 02.09.2024
Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie
und Tourismus
Amt für Planfeststellung Verkehr
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“ / Bereitstellungsdatum 29.08.2024
Am 13.02.2024 hat die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des Tages nach der Bekanntmachung, am 30.08.2024, in Kraft.
Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Satzung
Begründung
Barmstedt, den 29.08.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
A20 Abs. 6 - Duldungsanordnung für Vorarbeiten / Bereitstellungsdatum 12.08.2024
Duldung von Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für das Vorhaben
Neubau der Bundesautobahn A 20
Duldungsanordnung Vorarbeiten 5b
Die Autobahn GmbH des Bundes,
vertreten durch die Geschäftsführung,
Niederlassung Nord
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2024 / Bereitstellungsdatum 01.08.2024
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2024 vom 31.07.2024 wird hiermit bekanntgemacht.
1. Nachtragshaushaltssatzung 2024
1. Nachtrag zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Barmstedt, den 01.08.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Hinweis: Die genannte Satzung und der Haushaltsplan mit seinen Anlagen kann im Rathaus der Stadt Barmstedt, Fachbereich Finanzen, Am Markt 1, Zimmer 1.06 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Bekanntmachung über die Auslegung des Jagdpachtverteilungsplanes / Bereitstellungsdatum 30.07.2024
Der Jagdpachtverteilungsplan für den Jagdbezirk Barmstedt für das Jahr 2024/2025 (01.04. 2024 bis 31.03.2025 ) liegt vom
30.07.2024
für die Dauer von 14 Tagen im Rathaus, Am Markt 1, Zimmer 0.13
während der Geschäftszeit zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen öffentlich aus. Einwendungen gegen den Verteilungsplan können während der Auslegungsfrist erhoben werden.
Barmstedt, den 30.07.2024
Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Barmstedt
Der Jagdvorstand
Döpke (Jagdvorsteherin)
Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über die Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans für 7 Teilflächen /Bereitstellungsdatum 23.07.2024
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Stadtvertretung in der Sitzung am 13.12.2022 beschlossene 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für die 7 Teilflächen mit Bescheid vom 25.01.2024 Az.: IV 522-3341/2024 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Bekanntmachung
Planzeichnung
Begründung
Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB
Barmstedt, den 23.07.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplans "Vollversorger am Knüppeldamm" / Bereitstellungsdatum 23.07.2027
Der von der Stadtvertretung Barmstedt in der Sitzung am 09.07.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich der Straße "Knüppeldamm" und die Begründung liegen
vom 31.07.2024 bis zum 02.09.2024 (einschließlich)
im Fachbereich Bauen und Umwelt - Bauleitplanung - der Stadt Barmstedt, Rathaus, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, Zimmer 2.06 (2.OG) während der Dienststunden montags und donnerstags jeweils von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr (montags, dienstags und donnerstags jeweils von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr sowie mittwochs geschlossen) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Bekanntmachung
Planzeichnung
Begründung
Abwägung
Anlage 1 - Auswirkungsanalyse
Anlage 2 - Stellungnahme VKF
Anlage 3 - Schallgutachten
Anlage 4 - Baugrunderkundung
Anlage 5 - Bodenhygieneuntersuchung
Anlage 6 - WWK
Anlage 7 - Verkehr
DSGVO Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten
Barmstedt, den 23.07.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 81 "Vollversorger am Knüppeldamm" / Bereitstellungsdatum 23.07.2024
Der von der Stadtvertretung Barmstedt in der Sitzung am 09.07.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf für das Gebiet westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich der Straße "Knüppeldamm" und die Begründung liegen
vom 31.07.2024 bis zum 02.09.2024 (einschließlich)
im Fachbereich Bauen und Umwelt - Bauleitplanung - der Stadt Barmstedt, Rathaus, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, Zimmer 2.06 (2.OG) während der Dienststunden montags und donnerstags jeweils von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr (montags, dienstags und donnerstags jeweils von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr sowie mittwochs geschlossen) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Bekanntmachung
Satzung
Begründung
Abwägung
Anlage 1 - Auswirkungsanalyse
Anlage 2 - Stellungnahme VKF
Anlage 3 - Schallgutachten
Anlage 4 - Baugrunderkundung
Anlage 5 - Bodenhygieneuntersuchung
Anlage 6 - WWK
Anlage 7 - Verkehr
DSGVO Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten
Barmstedt, den 23.07.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt / Bereitstellungsdatum 19.07.2024
Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt hat in der Sitzung am 09.07.2024 beschlossen, die 14. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich "Lutzhorner Landstraße" und südlich "Knüppeldamm" aufzustellen. Die genaue Lage des Gebietes ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan, in dem die Fläche entsprechend gekennzeichnet ist.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebietes
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Änderungsbereich
Barmstedt, den 19.07.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 „Wohngebiet Lutzhorner Landstraße“ der Stadt Barmstedt / Bereitstellungsdatum 19.07.2024
Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt hat in der Sitzung am 09.07.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 82 für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich "Lutzhorner Landstraße" und südlich "Knüppeldamm" aufzustellen. Die genaue Lage des Gebietes ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan, in dem die Fläche entsprechend gekennzeichnet ist.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebietes
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
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Barmstedt, den 19.07.2024
Stadt Barmstedt
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.25 in den Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn u. Westerhorn / Bereitstellungsdatum 20.01.2025
Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher
Bekanntmachung des Amtes Hörnerkirchen für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn über die Festsetzung der Hundesteuer und der Niederschlagswassergebühr für das Kalenderjahr 2025 / Bereitstellungsdatum 08.01.2025
Die Steuersätze für die Hundesteuer in den Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Somit werden für das Jahr 2025 keine neuen Hundesteuerbescheide erteilt. Diese Regelung gilt entsprechend für die Niederschlagswassergebühr in den Gemeinden Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn.
Die Fälligkeitstermine entnehmen Sie bitte dem letzten Abgabenbescheid. Sollten sich die Berechnungsgrundlagen für eine erhobene Abgabe ändern, wird ein neuer Bescheid erteilt.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung kann deshalb innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei dem Herrn Amtsvorsteher des Amtes Hörnerkirchen, Fachbereich Finanzen, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, Zimmer 1.04, erhoben werden.
Barmstedt, den 08.01.2025
Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher
Hinweis:
Bei allen geänderten Hebesätzen und Gebühren in den Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn ergeht die Bekanntmachung durch den zugesandten Steuer-/Gebührenbescheid.
Bekanntmachung des Amtes Hörnerkirchen zum Schutz von Gebäuden mit Weichdach an Silvester und Neujahr / Bereitstellungsdatum 30.12.2024
Gemäß § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), zuletzt geändert durch Art. 290 V v. 31.8.2015 I 1474, ordnet der Amtsvorsteher des Amtes Hörnerkirchen hiermit an:
Im Umkreis von 200 m der Gebäude mit Weichdach (Reetdach) dürfen auch am 31.12.2024 und am 01.01.2025 keine Raketen der Klasse II abgefeuert oder abgebrannt und im Umkreis von 50 m keine weiteren pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II abgebrannt werden, da diese Gebäude besonders brandempfindlich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkgebäuden schon durch § 23 (1) 1. SprengV. verboten ist.
Der unbestimmte Rechtsbegriff „unmittelbare Nähe“ ist abhängig vom Einsatz der jeweiligen Feuerwerkskörper.
Wer entgegen dieser Anordnung pyrotechnische Gegenstände oder Raketen der Klasse II abbrennt, handelt gemäß § 46 der obengenannten Verordnung ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Barmstedt, den 30.12.2024
Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher
Bekanntmachung des Amtes Hörnerkirchen zum Schutz von Gebäuden mit Weichdach an Silvester und Neujahr / Bereitstellungsdatum 30.12.2024
Gemäß § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), zuletzt geändert durch Art. 290 V v. 31.8.2015 I 1474, ordnet der Amtsvorsteher des Amtes Hörnerkirchen hiermit an:
Im Umkreis von 200 m der Gebäude mit Weichdach (Reetdach) dürfen auch am 31.12.2024 und am 01.01.2025 keine Raketen der Klasse II abgefeuert oder abgebrannt und im Umkreis von 50 m keine weiteren pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II abgebrannt werden, da diese Gebäude besonders brandempfindlich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkgebäuden schon durch § 23 (1) 1. SprengV. verboten ist.
Der unbestimmte Rechtsbegriff „unmittelbare Nähe“ ist abhängig vom Einsatz der jeweiligen Feuerwerkskörper.
Wer entgegen dieser Anordnung pyrotechnische Gegenstände oder Raketen der Klasse II abbrennt, handelt gemäß § 46 der obengenannten Verordnung ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Barmstedt, den 30.12.2024
Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher
Bekanntmachung der 4. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen (Kreis Pinneberg) / Bereitstellungsdatum 20.12.2024
Die 4. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen (Kreis Pinneberg) vom 17.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Barmstedt, den 20.12.2024
Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher
Bekanntmachung der Bestätigung der stellv. Schiedsperson für den Bezirk Hörnerkirchen / Bereitstellungsdatum 20.12.2024
Nach der Wahl durch den Amtsausschuss Hörnerkirchen und der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Elmshorn wird gemäß § 4 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (Schiedsordnung - SchO) vom 10.04.1991
Frau Heidrun Bahr
Gärtnerstraße 57, 25364 Westerhorn
in ihrem Amt als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk Hörnerkirchen bestätigt.
Nähere Infos sowie die Erreichbarkeit der Frau Bahr sind auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen unter www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de einzusehen.
Barmstedt, den 20.12.2024
Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2025 / Bereitstellungsdatum 10.12.2024
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während der Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Barmstedt, Fachbereich Finanzen, Zimmer 1.06, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, öffentlich aus.
Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2025
Haushaltsplan des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2025
Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2024 / Bereitstellungsdatum 10.12.2024
Die nachstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan liegen während der Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Barmstedt, Fachbereich Finanzen, Zimmer 1.06, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, öffentlich aus.
1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2024
1. Nachtragshaushaltsplan des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2024
Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher
Bekanntmachung über die Bestätigung der Schiedsperson (Schiedsmann) für den Bezirk Hörnerkirchen / Bereitstellungsdatum 28.10.2024
Nach der Wahl durch den Amtsausschuss Hörnerkirchen und der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Elmshorn
wird gemäß § 4 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (Schiedsordnung – SchO) vom 10.04.1991
Herr Arved Klütz
Mühlenstr. 17, 25364 Bokel
in seinem Amt als Schiedsperson für den Bezirk Hörnerkirchen bestätigt.
Nähere Infos sowie die Erreichbarkeit des Herren Klütz sind auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt
und des Amtes Hörnerkirchen unter www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de einzusehen.
Barmstedt, den 28.10.2024
Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher
Lucas Unger
Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 7 A der Gemeinde Bokel nach § 3 Absatz 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) / Bereitstellungsdatum 07.02.2025
01 Bekanntmachung B-Plan
02 Satzung – Teil A
02 Satzung - Teil B – Text
03 Begründung B-Plan
04 Abwägung B-Plan (Stand 19.04.2024)
Anlage 1 – Schalltechnische Untersuchung
Anlage 2 – WWK
Anlage 3 - Faunistische Potenzialeinschätzung
Anlage 4 - Kartografische Darstellung des Ökokontos
DSGVO_formblatt_informationspflichten_bei_der_erhebung_von_daten
Gemeinde Bokel
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel nach § 3 Absatz 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) / Bereitstellungsdatum 07.02.2025
01 Bekanntmachung F-Plan
02 Planzeichnung
03 Begründung F-Plan
04 Abwägung F-Plan (Stand 19.04.2024)
Anlage 1 – Schalltechnische Untersuchung
Anlage 2 - WWK
Anlage 3 - Faunistische Potenzialeinschätzung
Anlage 4 - Kartografische Darstellung des Ökokontos
DSGVO_formblatt_informationspflichten_bei_der_erhebung_von_daten
Gemeinde Bokel
Der Bürgermeister
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Bokel / Bereitstellungsdatum 20.01.2025
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Bokel
Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher
Bekanntmachung der 5. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Bokel (Schmutzwassergebührensatzung) / Bereitstellungsdatum 17.12.2024
Die 5. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Bokel (Schmutzwassergebührensatzung) vom 11.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Gemeinde Bokel
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2025 / Bereitstellungsdatum 17.12.2024
Die nachstehende Haushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während der Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Barmstedt, Fachbereich Finanzen, Zimmer 1.06, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, öffentlich aus.
Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2025
Haushaltsplan der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2025
Gemeinde Bokel
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2024 / Bereitstellungsdatum 17.12.2024
Die nachstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan liegen während der Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Barmstedt, Fachbereich Finanzen, Zimmer 1.06, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, öffentlich aus.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2024
1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2024
Gemeinde Bokel
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Bokel (Hebesatzsatzung) / Bereitstellungsdatum 16.12.2024
Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Bokel (Hebesatzsatzung) vom 12.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Gemeinde Bokel
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel (Kreis Pinneberg) / Bereitstellungsdatum 16.12.2024
Die 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel (Kreis Pinneberg) vom 16.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Gemeinde Bokel
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der Gemeinde Bokel über die Abgabe von Holz an Brennholz-Selbstwerber / Bereitstellungsdatum 11.12.2024
Die Abgabe von Gehölzen und die Möglichkeit der Abgabe von Angeboten für die Entfernung und Eigenverwertung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ausschreibung Brennholz-Selbstwerber
Gemeinde Bokel
Der Bürgermeister
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen / Bereitstellungsdatum 20.01.2025
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher
Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen (Kreis Pinneberg) / Bereitstellungsdatum 20.12.2024
Die 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen (Kreis Pinneberg) vom 20.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Barmstedt, den 20.12.2024
Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2025 / Bereitstellungsdatum 19.12.2024
Die nachstehende Haushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während der Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Barmstedt, Fachbereich Finanzen, Zimmer 1.06, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, öffentlich aus.
Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2025
Haushaltsplan der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2025
Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der 5. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen (Schmutzwassergebührensatzung) / Bereitstellungsdatum 17.12.2024
Die 5. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen (Schmutzwassergebührensatzung) vom 12.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der 4. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen (Niederschlagswassergebührensatzung) / Bereitstellungsdatum 17.12.2024
Die 4. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen (Niederschlagswassergebührensatzung) vom 12.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2024 / Bereitstellungsdatum 17.12.2024
Die nachstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan liegen während der Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Barmstedt, Fachbereich Finanzen, Zimmer 1.06, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, öffentlich aus.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2024
1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2024
Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen (Hebesatzsatzung) / Bereitstellungsdatum 16.12.2024
Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen (Hebesatzsatzung) vom 13.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der Gemeinde Osterhorn über eine Sitzung der Gemeindevertretung am 25.02.2025 / Bereitstellungsdatum 14.02.2025
Es findet eine Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag, den 25.02.2025 um 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus, Steinstraße 11, 25364 Brande-Hörnerkirchen statt.
Gemeinde Osterhorn
Der Bürgermeister
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Osterhorn / Bereitstellungsdatum 20.01.2025
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Osterhorn
Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher
Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2 A der Gemeinde Osterhorn nach § 3 Absatz 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) / Bereitstellungsdatum 17.01.2025
01 Bekanntmachung
02 Satzung - Teil A
02 Satzung - Teil B - Text
03 Begründung
04 Abwägung
05 Abwägung (Stand 22.07.2024)
Anlage 1 - Geruchstechnische Untersuchung
Anlage 2 - WWK
DSGVO Informationspflichten bei der Erhebung von Daten
Gemeinde Osterhorn
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osterhorn nach § 3 Absatz 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) / Bereitstellungsdatum 17.01.2025
01 Bekanntmachung
02 Planzeichnung Gesamt
03 Planzeichnung A4
04 Begründung
05 Abwägung
06 Abwägung (Stand 22.07.2024)
Anlage 1 - Geruchstechnische Untersuchung
Anlage 2 - WWK
DSGVO Informationspflichten bei der Erhebung von Daten
Gemeinde Osterhorn
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der 5. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Osterhorn (Schmutzwassergebührensatzung) / Bereitstellungsdatum 10.12.2024
Die 5. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Osterhorn (Schmutzwassergebührensatzung) vom 03.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Gemeinde Osterhorn
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der 3. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Osterhorn (Niederschlagswassergebührensatzung) / Bereitstellungsdatum 10.12.2024
Die 3. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Osterhorn (Niederschlagswassergebührensatzung) vom 03.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Gemeinde Osterhorn
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2025 / Bereitstellungsdatum 10.12.2024
Die nachstehende Haushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während der Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Barmstedt, Fachbereich Finanzen, Zimmer 1.06, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, öffentlich aus.
Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2025
Haushaltsplan der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2025
Gemeinde Osterhorn
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2024 / Bereitstellungsdatum 10.12.2024
Die nachstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan liegen während der Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Barmstedt, Fachbereich Finanzen, Zimmer 1.06, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, öffentlich aus.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2024
1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2024
Gemeinde Osterhorn
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Osterhorn (Hebesatzsatzung) / Bereitstellungsdatum 10.12.2024
Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Osterhorn (Hebesatzsatzung) vom 04.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Gemeinde Osterhorn
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn (Kreis Pinneberg) / Bereitstellungsdatum 09.12.2024
Die 1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn (Kreis Pinneberg) vom 09.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Gemeinde Osterhorn
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der Gemeinde Osterhorn über den Auslegungsbeschluss und die Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB / Bereitstellungsdatum 05.09.2024
Barmstedt, den 05.09.2024
Gemeinde Osterhorn
Der Bürgermeister
gez. Kröger
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Westerhorn / Bereitstellungsdatum 20.01.2025
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Westerhorn
Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher
Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn (Kreis Pinneberg) / Bereitstellungsdatum 20.12.2024
Die 1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn (Kreis Pinneberg) vom 17.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Barmstedt, den 20.12.2024
Gemeinde Westerhorn
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der 5. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Westerhorn (Schmutzwassergebührensatzung) / Bereitstellung am 17.12.2024
Die 5. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Westerhorn (Schmutzwassergebührensatzung) vom 05.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Gemeinde Westerhorn
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der 4. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Westerhorn (Niederschlagswassergebührensatzung) / Bereitstellungsdatum 17.12.2024
Die 4. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Westerhorn (Niederschlagswassergebührensatzung) vom 04.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Gemeinde Westerhorn
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2025 / Bereitstellungsdatum 10.12.2024
Die nachstehende Haushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während der Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Barmstedt, Fachbereich Finanzen, Zimmer 1.06, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, öffentlich aus.
Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2025
Haushaltsplan der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2025
Gemeinde Westerhorn
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2024 / Bereitstellungsdatum 10.12.2024
Die nachstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan liegen während der Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Barmstedt, Fachbereich Finanzen, Zimmer 1.06, Am Markt 1, 25355 Barmstedt, öffentlich aus.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2024
1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2024
Gemeinde Westerhorn
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Westerhorn (Hebesatzsatzung) / Bereitstellungsdatum 10.12.2024
Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Westerhorn (Hebesatzsatzung) vom 05.12.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Gemeinde Westerhorn
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen für die Wegeunterhaltung im Kreis Pinneberg für das Jahr 2024 / Bereitstellungsdatum 07.08.2024
Der Wegeunterhaltungsverband Pinneberg, Geschäftsstelle: Am Markt 1 in 25355 Barmstedt, Telefon: 03123-681 233, Telefax: 04123-681260 hat nach beschränkter Ausschreibung folgende Aufträge für 17 Gemeinden im nördlichen Bereich des Kreises Pinneberg vergeben:
- Unterbauverstärkung und Deckenerneuerungsmaßnahmen an Firma Jüngerhans Strassen- und Tiefbau GmbH, Küferstrasse 3, 25541 Brunsbüttel.
- Unterhaltungsmaßnahmen von Geh- und Radwegen an Firma Jüngerhans Strassen- und Tiefbau GmbH, Küferstrasse 3, 25541 Brunsbüttel.
- Sanierung von landwirtschaftlichen Spurbahnen an Firma Meinert Strassen-, Erd- und Tiefbau, Am Altenfeldsdeich 1, 25371 Seestermühe
- Deckenflicken und Kleinflächen an Firma Jüngerhans Strassen- und Tiefbau GmbH, Küferstrasse 3, 25541 Brunsbüttel.
Barmstedt, den 07.08.2024
Wegeunterhaltungsverband Pinneberg
Der Verbandsvorsteher
Bekanntmachung des Wegeunterhaltungsverbandes über die Verbandssatzung des Zweckverbandes Wegeunterhaltungsverband Pinneberg vom 29.05.2024 / Bereitstellungsdatum 24.07.2024
Die Verbandssatzung des Zweckverbandes Wegeunterhaltungsverband Pinneberg vom 29.05.2024 wird hiermit bekanntgemacht.
Verbandssatzung des Zweckverbandes Wegeunterhaltungsverband Pinneberg
Barmstedt, den 24.07.2024
Wegeunterhaltungsverband Pinneberg
Der Verbandsvorsteher
Bekanntmachung der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO des Zweckverbandes "Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau" für das Wirtschaftsjahr 2025 (Haushaltssatzung) / Bereitstellungsdatum 20.12.2024
Die Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO des Zweckverbandes "Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau" für das Wirtschaftsjahr 2025 (Haushaltssatzung) vom 11.12.2024 wird hiermit bekanntgemacht.
Zveckverband
"Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau"
Die Verbandsvorsteherin
Bekanntmachung der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau am 11.12.2024 / Bereitstellungsdatum 02.12.2024
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 gemäß § 14 Absatz 5 KPG / Bereitstellungsdatum 02.12.2024
In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau am 17. Juni 2024 wurde über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und die Behandlung des Jahresergebnisses wie folgt beschlossen:
„Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau für das Geschäftsjahr 2023 mit Aktiva und Passiva in Höhe von 8.168.770,34 Euro und einem Jahresüberschuss von 163.599,63 Euro fest.
Zur Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 163.599,63 Euro beschließt die Verbandsversammlung das dieser Überschussbetrag den Gewinnrücklagen zugeführt wird.“
Der Abschlussprüfer hat den Bericht über die Prüfung des Lageberichts und des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 vorgelegt. Der Wirtschaftsprüfer hat dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau für das Wirtschaftsjahr 2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers gem. den gesetzlichen Vorschriften im Rathaus
Barmstedt, Am Markt 1 in 25355 Barmstedt zu den geltenden Öffnungszeiten im Bürgerservice (EG) öffentlich ausliegen.
Barmstedt, den 18. Juni 2024
Zweckverband Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau
Die Verbandsvorsteherin
gez. Döpke
Erweiterte Öffnungszeiten zur Abholung bzw. Abgabe der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 am 23.02.2025
Zusätzlich geöffnet nur für Wahlangelegenheiten | Mittwoch, den 12.02.2025 von 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr | Samstag, den 15.02.2025 von 09:00 bis 13:00 Uhr | Mittwoch, den 19.02.2025 von 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr | Freitag, den 21.02.2025 von 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 15:00 Uhr
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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