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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt  

Bezeichnung: Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt
Datum: Di, 10.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 08.02.2022  
SI/STV/0075/22  
Ö 5  
Bericht der Bürgermeisterin über besondere Angelegenheiten      
Ö 6  
Spendenangelegenheiten 2021  
Enthält Anlagen
VO/2021-399  
Ö 7  
Übertragung der Schülerfahrkartenbeschaffung auf den Kreis Pinneberg  
Enthält Anlagen
VO/2022-061  
Ö 8  
Entgeltordnung der Ganztags- und Betreuungsangebote an den Schulen der Stadt Barmstedt  
Enthält Anlagen
VO/2021-406-1  
Ö 9  
3. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt für die Teilflächen a) nördl. Friedhof u. östl. Lutzhorner Landstraße (Gewerbe Nord), b) östl. Weidkamp (RRB) c) An der Bahn und nördl. AKN-Trasse (Rettungsw./Kita), d) nördl. Brunnenstraße, südl. AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem. Altenheim), e) westl. Bahnhofstraße, östl. Holstenring, nördl. Reichenstraße (altes Rathaus) f) südl. Marktstr., westl. einschl. FF, hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2022-081  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 72 A2 für das Gebiet nördlich der Straße "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp" hier: Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2022-079  
Ö 11  
7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der "Lutzhorner Landstraße", südlich der "Höllner Landstraße" und westlich des "Höllner Weges" hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2022-084  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der "Lutzhorner Landstraße", südlich der "Höllner Landstraße" und westlich des "Höllner Weges" hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2022-083  
Ö 13  
Aufstellung des B-Planes Nr. 77 Nappenhorn/Jittkamp für das Gebiet nördlich der Straße "Nappenhorn", westlich und südlich des "Jittkamp" und östlich der "Hellwieser Chaussee" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2022-066  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, westlich und südlich des „Jittkamp“ und östlich der „Hellwieser Chaussee“, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

 Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben  haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, westlich und südlich des „Jittkamp“ und östlich der „Hellwieser Chaussee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

   
    25.04.2022 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 6 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, westlich und südlich des „Jittkamp“ und östlich der „Hellwieser Chaussee“, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben  ha-    ben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, westlich und südlich des „Jittkamp“ und östlich der Hellwieser Chaussee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

2

Enthaltungen:

2


 

   
    10.05.2022 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, westlich und südlich des „Jittkamp“ und östlich der „Hellwieser Chaussee“, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, westlich und südlich des „Jittkamp“ und östlich der „Hellwieser Chaussee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

12

Nein- Stimmen:

8

Enthaltungen:

1


 

Ö 14  
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 78 sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich "Steinmoor" und westlich der "Lutzhorner Landstraße" a) Genehmigung des Planentwurfs b) Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  
Enthält Anlagen
VO/2022-077  
Ö 15  
Fraktionsantrag FWB - Entwicklung einer Stadtmarke für Barmstedt  
Enthält Anlagen
VO/2022-106  
Ö 16  
Ausschussnachbesetzungen  
VO/2022-093  
Ö 17  
Stellenplan 2022: 0.111010.001.1 Besoldungsänderung  
VO/2022-087  
Ö 18  
Gaspreisanpassung Grundversorgung  
Enthält Anlagen
VO/2022-096  
Ö 19  
Mitteilungen und Anfragen      
N 20     stufenweise Erhöhung des Stellenumfangs 1.573050.132.1 Gärtnergehilfe/in      
N 21     Grundversorgung      
N 22     § 2b Umsatzsteuergesetz: Beratung und Beschlussfassung zu den für die Stadt Barmstedt relevanten Bereichen      
N 23     Grundstücksangelegenheiten      
N 23.1     Erschließungsvertrag Bebauungsplan Nr. 77      
N 24     Personalangelegenheiten      
Ö 25  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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