Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-077
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Sachverhalt:
Für das Gebiet nördlich „Steinmoor“ und westlich der „Lutzhorner Landstraße“ hat die Stadtvertretung Barmstedt am 07.12.2021 den erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 78 sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt gefasst.
Die erneute frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit hat inzwischen stattgefunden. Stellungnahmen, die eine wesentliche Planänderung erfordern, sind nicht eingegangen. Sie ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.
Aufgrund des nun erreichten Planungsstandes kann das Bebauungsplanverfahren nun mit dem nächsten Verfahrensschritt des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses fortgeführt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss// Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung// Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich „Steinmoor“ und westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu beachrichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Zum Bebauungsplan:
1. Teil A – Planzeichnung
2. Teil B – Text
3. Begründung
4. Abwägung
5. Scoping
6. Bodengutachten
7. Wasserwirtschaftliches Konzept
8. Wasserhaushaltsbilanz
9. Lärmgutachten
Zum Flächennutzungsplan:
1. Planzeichnung
2. Begründung
3. Abwägung
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Fax: 04123 681-260
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