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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-077  

Betreff: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 78 sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich "Steinmoor" und westlich der "Lutzhorner Landstraße" a) Genehmigung des Planentwurfs b) Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
25.04.2022 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.05.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r das Gebiet rdlich „Steinmoor“ und westlich der „Lutzhorner Landstraße“ hat die Stadtvertretung Barmstedt am  07.12.2021 den erneuten Aufstellungsbeschluss  r den Bebauungsplan Nr. 78 sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt gefasst.

 

 

Die erneute frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit hat inzwischen stattgefunden. Stellungnahmen, die eine wesentliche Planänderung erfordern, sind nicht eingegangen. Sie ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.

 

 

Aufgrund des nun erreichten Planungsstandes kann das Bebauungsplanverfahren nun mit dem nächsten Verfahrensschritt des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses fortgeführt werden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bauausschuss// Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung// Entscheidung // § 27 GO

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich „Steinmoor“ und westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu beachrichtigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.

 


Anlage/n:

 

Zum Bebauungsplan:

 

1. Teil A Planzeichnung

2. Teil B Text

3. Begründung

4. Abwägung

5. Scoping

6. Bodengutachten

7. Wasserwirtschaftliches Konzept

8. Wasserhaushaltsbilanz

9. Lärmgutachten

 

Zum Flächennutzungsplan:

 

1. Planzeichnung

2. Begründung

3. Abwägung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 Teil A - Planzeichnung (333 KB)      
Anlage 2 2 02a Teil B - Text (49 KB)      
Anlage 3 3 03a Begründung (3390 KB)      
Anlage 4 4 04 Abwägung BP (479 KB)      
Anlage 5 5 05 Anlage - Scoping (2470 KB)      
Anlage 6 6 06 Anlage - Boden (14794 KB)      
Anlage 7 7 07 Anlage - WWK (3416 KB)      
Anlage 8 8 08 Anlage - WHB (1140 KB)      
Anlage 9 9 09 Anlage - Schall (1539 KB)      
Anlage 10 10 01 FP Planzeichnung (290 KB)      
Anlage 11 11 02a FP Begründung (3790 KB)      
Anlage 12 12 03 Abwägung FP (465 KB)      

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