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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-087  

Betreff: Stellenplan 2022: 0.111010.001.1 Besoldungsänderung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Schutz, Mark
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
26.04.2022 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.05.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die rgermeisterin oder der Bürgermeister wird nach § 5 Absatz 2 Satz 1 der Hauptsatzung in die nach den landesrechtlichen Vorschriften höchstzulässige Besoldungsgruppe eingestuft. Die entsprechende Vorschrift hat sich mit Wirkung zum 18.03.2022 geändert (Art. 1 LVO v. 02.03.2022, GVOBl. S. 264).

 

Da das Amt der Bürgermeisterin in kreisangehörigen Gemeinden (Städten) mit bis zu 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1 lit. c Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) nun in die Besoldungsgruppe B2 eingestuft ist, wurde die Stelle im Stellenplan wie folgt angepasst:

 

0.111010.001.1 rgermeister/in A 16 01.01.2022 17.03.2022

 

0.111010.154.1 Bürgermeister/in B 2 18.03.2022 31.12.2099

 

Finanzielle Auswirkung:

Die Änderung der Besoldungsgruppe führt im Haushaltsjahr 2022 zu Mehrausgaben in Höhe von ca. 3000 EUR. Die Auswirkungen auf die Pensions- und Beihilferückstellungen sowie die Pensionsumlage können nicht beziffert werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Kenntnisnahme // § 8a Abs. 1 Nr. 2 Hauptsatzung

 

Stadtvertretung // Entscheidung  


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