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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 78 sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich "Steinmoor" und westlich der "Lutzhorner Landstraße" a) Genehmigung des Planentwurfs b) Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2022-077 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 78 sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich "Steinmoor" und westlich der "Lutzhorner Landstraße" a) Genehmigung des Planentwurfs b) Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt (Vorsitzender Bauausschuss) fürht in die Thematik ein.

 

Frau Quoirin-Nebel gibt zu bedenken, dass eine U-Bebauung eine Echo-Problematik im Innenhof des Gebäudes hervorbringen kann. Frau Döpke erläutert, dass es derzeit nur aller erste Entwurfsplanungen gibt und aktuell erst ein Architekt gesucht wird. Die Gebäudeform steht nich nicht fest.


Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplanesr das Gebiet rdlich „Steinmoor“ und westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu beachrichtigen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

21

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

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