Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-066
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Sachverhalt:
Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 28.09.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, westlich und südlich des „Jittkamp“ und östlich der „Hellwieser Chaussee“ sowie die Begründung lagen in der Zeit vom 18.10.2021 bis einschließlich 18.11.2021 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und der von Privatpersonen ergeben sich aus der Anlage mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.
Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Planänderungsbedarf, sodass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann.
Hinweis:
Die Pläne des wasserwirtschaftlichen Konzeptes aus 2021 weichen an einigen Stellen von den Entwürfen aus der aktuellen Erschließungsplanung ab. Dies ist der zwischenzeitlichen Weiterentwicklung der Planung geschuldet. Herr Ahrens vom Ingenieurbüro Lenk und Rauchfuß wird da sein, um diese Abweichungen zu erläutern.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, westlich und südlich des „Jittkamp“ und östlich der „Hellwieser Chaussee“, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, westlich und südlich des „Jittkamp“ und östlich der „Hellwieser Chaussee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.]
Anlage/n:
1. Teil A – Planzeichnung
2. Teil B – Text
3. Begründung
4. Wasserwirtschaftliches Konzept
5. Stellungnahmen und Abwägungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 01 Teil A - Planzeichnung (636 KB) | |||
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2 | 02 Teil B - Text (36 KB) | |||
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3 | 03 Begründung (5201 KB) | |||
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4 | 04 WWK (5268 KB) | |||
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5 | 05 Abwägung (302 KB) |
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