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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der "Lutzhorner Landstraße", südlich der "Höllner Landstraße" und westlich des "Höllner Weges" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2022-084 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der "Lutzhorner Landstraße", südlich der "Höllner Landstraße" und westlich des "Höllner Weges"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dieckmann, Uwe
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 werden, aufgrund des engen sachlichen Zusammenhanges, gemeinsam behandelt.

 

Herr Ortwin Schmidt (Vorsitzender Bauausschuss) führt in die Thematik ein. Aus der anschließenden Beratung wird deutlich, dass für die einen Informationen zu der Wirtschaftlichkeit des Gebietes fehlen, für die anderen ein schnelles Vorrankommen bei der Entwicklung im Norden entscheidend ist. So wird darauf verwiesen, dass es sich hier lediglich um einen Aufstellungsbeschluss handelt. Im weiteren Verfahren kann viel nachgesteuert oder auch gestoppt werden.

 

Frau Döpke gibt zu bedenken, dass die Stadt noch weitere Grundstücke kaufen möchte. Ein längerer Stillstand im Entwicklungsprozess könnte sich negativ auf die Verhandlungen auswirken.


Beschluss:

 

r den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der „Lutzhorner Landstraße“, südlich der „llner Landstraße“ und westlich des Höllner Weges“ wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt aufgestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderungen zur Äerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

15

Nein- Stimmen:

7

Enthaltungen:

0


 

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