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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-084  

Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der "Lutzhorner Landstraße", südlich der "Höllner Landstraße" und westlich des "Höllner Weges"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dieckmann, Uwe
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
25.04.2022 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.05.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r die Aufstellung des Bebauungsplanes 75 (Gewerbe Nord) ist eine weitere Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da sich der Planbereich in östlicher und nördlicher Richtung erweitern soll. Durch die in der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes eingebrachten Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde und der Änderung des Landeswassergesetzes werden erheblich Flächen für den Grünausgleich und die Entwässerung benötigt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Vorberatung durch den Bauausschuss gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung

Entscheidung durch die Stadtvertretung gem. § 28 GO


Beschlussvorschlag:

 

r den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der „Lutzhorner Landstraße“, südlich der „llner Landstraße“ und westlich des Höllner Weges“ wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt aufgestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderungen zur Äerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es werden Planungskosten von rd. 40.000,-- € erwartet.]


Anlage/n:

 

Karte des Planungsbereiches

 

 

 

Gez. Dieckmann

!

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gwerbe Nord Plangebiet (72 KB)      

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