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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-083  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der "Lutzhorner Landstraße", südlich der "Höllner Landstraße" und westlich des "Höllner Weges"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
25.04.2022 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.05.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt abgelehnt   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
06.09.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r das neue Gewerbegebiet im Norden soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Flächennutzungsplanung hierfür wurde bereits im Jahre 2017 mit dem abschließenden Beschluss eingeleitet. Der Plan ist noch nicht rechtskräftig und muss aufgrund der vorgesehenen Erweiterung durch die 7. Änderung überschrieben werden. Der jetzige Bebauungsplan erweitert sich aufgrund der vorhandenen Flächen und Planungsbedürfnisse, da davon auszugehen ist, dass aufgrund der Entwässerung und des Naturausgleiches erheblicher zusätzlicher Flächenbedarf entstehen wird.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Vorberatung durch den Bauausschuss gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung

Abschließender Beschluss durch die Stadtvertretung gem. § 28 GO

 


Beschlussvorschlag:

 

r den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der „Lutzhorner Landstraße“, südlich der „llner Landstraße“ und westlich des Höllner Weges“ wird der Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Barmstedt aufgestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderungen zur Äerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.

 

!


Finanzielle Auswirkungen:
 

Die Planungskosten sind derzeit noch nicht zu ermitteln. Es wird mit Kosten von ca. 60.000,-€ gerechnet..]


Anlage/n:

 

Karte des Planbereiches

Karte der Entwurfsplanung

Kalkulation für die Entwicklung des Gewerbegebietes

 

 

 

 

 

Gez. Kiepert!

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gwerbe Nord Plangebiet (72 KB)      
Anlage 2 2 Planentwurf Gewerbegebiet Nord (297 KB)      

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