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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der "Lutzhorner Landstraße", südlich der "Höllner Landstraße" und westlich des "Höllner Weges" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 10.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2022-083 Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der "Lutzhorner Landstraße", südlich der "Höllner Landstraße" und westlich des "Höllner Weges"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 werden, aufgrund des engen sachlichen Zusammenhanges, gemeinsam behandelt. Die Protokollierung der Beratung findet sich unter TOP 11.


Beschluss:

 

r den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der „Lutzhorner Landstraße“, südlich der „llner Landstraße“ und westlich des Höllner Weges“ wird der Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Barmstedt aufgestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderungen zur Äerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

11

Enthaltungen:

0

 

Aufgrund Stimmgleichheit ist der Antrag abgelehnt.



 

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Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

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