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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-081  

Betreff: 3. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt für die Teilflächen
a) nördl. Friedhof u. östl. Lutzhorner Landstraße (Gewerbe Nord),
b) östl. Weidkamp (RRB)
c) An der Bahn und nördl. AKN-Trasse (Rettungsw./Kita),
d) nördl. Brunnenstraße, südl. AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem. Altenheim),
e) westl. Bahnhofstraße, östl. Holstenring, nördl. Reichenstraße (altes Rathaus)
f) südl. Marktstr., westl. einschl. FF,
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
25.04.2022 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt
10.05.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt wurde im Rahmen der Fortentwicklung des Nordens von Barmstedt beschlossen. Die Stadt plant somit alle angegebenen Teilflächen ihrem Bestand anzupassen oder zu überplanen.

 

Der erneute Entwurf mit der Planzeichnung und seiner Begründung ist als Anlage beigefügt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des F-Planes für die Teilflächen

 a) nördl. Friedhof u. östl. Lutzhorner Landstraße (Gewerbe Nord),

 b) östl. Weidkamp (RRB),

 c) An der Bahn und nördl. AKN-Trasse (Rettungsw./Kita),

 d) rdl. Brunnenstraße, südl. AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem.  Altenheim),

 e) westl. Bahnhofstraße, östl. Holstenring, nördl. Reichenstraße (altes Rathaus)

 f) südl. Marktstr., westl. einschl. FF

 und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.

 


Anlage/n:

 

1. Planzeichnung

2. Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 Planzeichnung (5539 KB)      
Anlage 2 2 02 Begrünung (2784 KB)      

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