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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 77 Nappenhorn/Jittkamp für das Gebiet nördlich der Straße "Nappenhorn", westlich und südlich des "Jittkamp" und östlich der "Hellwieser Chaussee" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Welk verlässt aufgrund § 22 Gemeindeordnung für die Beratung und Beschlussfassung den Sitzungsraum.
Herr Ortwin Schmidt (Vorsitzender Bauausschuss) führt in die Thematik ein.
Frau Quoirin-Nebel bemängelt das Bebauungskonzept als nicht zukunftsfähig und nicht nachhaltig. Zudem hält sie das Entwässerungskonzept für nicht ausreichend.
Herr Siefke sieht die Gefahr von gravierenden Höhenunterschieden zwischen der neuen und alten Bebauung in diesem Gebiet, was sich negativ auf die Entwässerung des Niederschlagswassers auswirken würde. Herr Ortwin Schmidt widerspricht dieser Problematik und teilt mit, dass die Bedenken hierzu mittlerweile ausgeräumt sind. Er verweist auf das überarbeitete Wasserwirtschaftliche-Konzept.
Herr Kuberzig vermisst eine Pflicht zur Dachbegrünung oder für Photovoltaik-Anlagen.
Herr Axel Schmidt sieht aufgrund des Erschließungsvertrages eine unsichere Zukunft für eine Fahrradweganbindung.
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, westlich und südlich des „Jittkamp“ und östlich der „Hellwieser Chaussee“, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, westlich und südlich des „Jittkamp“ und östlich der „Hellwieser Chaussee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 12 |
Nein- Stimmen: | 8 |
Enthaltungen: | 1 |
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Fax: 04123 681-260
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