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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-399  

Betreff: Spendenangelegenheiten 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
15.03.2022 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.05.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Stadtvertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf die Bürgermeisterin übertragen. Die Bürgermeisterin entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt über Schenkungen und Spenden.

 

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Stadtvertretung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung vor.

 

Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 10.522,59 zu verzeichnen.

9.310,15 flossen in Form von Geldspenden und 442,44 in Form von Sachspenden zu. 700,00 € wurden für das Stadtradeln gespendet und 100 €r den Seniorenbeirat.
Das Spendenaufkommen 2021 war damit um 5.378,61 niedriger als 2020 (15.901,20).

 

Ein Betrag von 9.310,15 des Gesamtspendenaufkommens entstammt aus Spenden für das Weihnachtshilfswerk 2021.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichen Vertretung ist jedoch nicht eingerichtet. Kinder und Jugendliche können aber Empfänger von Leistungen und Hilfen aus den Spenden sein.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a Abs. 1 Ziffer 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss. Abschließend zuständig ist nach §§ 28 bzw. 76 Abs. 4 GO die Stadtvertretung.

 


Beschlussvorschlag:

Die durch die rgermeisterin angenommen Spenden im Jahr 2021 gemäß anliegender Spendenliste sind zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Annahme von Spenden erhält die Stadt Einnahmen. Eine Auflistung der Spenden ist dem Anhang dieser Vorlage zu entnehmen.]


Anlage: Spendenübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SpendenStadt 2021 (403 KB)      

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