Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-399
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Stadtvertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf die Bürgermeisterin übertragen. Die Bürgermeisterin entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt über Schenkungen und Spenden.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Stadtvertretung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung vor.
Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 10.522,59 € zu verzeichnen.
9.310,15 € flossen in Form von Geldspenden und 442,44 € in Form von Sachspenden zu. 700,00 € wurden für das Stadtradeln gespendet und 100 € für den Seniorenbeirat.
Das Spendenaufkommen 2021 war damit um 5.378,61 € niedriger als 2020 (15.901,20 €).
Ein Betrag von 9.310,15 € des Gesamtspendenaufkommens entstammt aus Spenden für das Weihnachtshilfswerk 2021.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichen Vertretung ist jedoch nicht eingerichtet. Kinder und Jugendliche können aber Empfänger von Leistungen und Hilfen aus den Spenden sein.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a Abs. 1 Ziffer 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss. Abschließend zuständig ist nach §§ 28 bzw. 76 Abs. 4 GO die Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Die durch die Bürgermeisterin angenommen Spenden im Jahr 2021 gemäß anliegender Spendenliste sind zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Annahme von Spenden erhält die Stadt Einnahmen. Eine Auflistung der Spenden ist dem Anhang dieser Vorlage zu entnehmen.]
Anlage: Spendenübersicht
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | SpendenStadt 2021 (403 KB) |
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