Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-079
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Sachverhalt:
Für das Gebiet nördlich der Straße „Düsterlohe“ und östlich der Straße „Bornkamp“ hat die Stadtvertretung Barmstedt am 09.11.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 72 A 2 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit hat inzwischen stattgefunden. Stellungnahmen, die eine wesentliche Planänderung erfordern, sind nicht eingegangen. Sie ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.
Aufgrund des nun erreichten Planungsstandes kann das Bebauungsplanverfahren nun mit dem nächsten Verfahrensschritt des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses fortgeführt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 A 2 für das Gebiet nördlich der Straße „Düsterlohe“ und östlich der Straße „Bornkamp“ sowie die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu beachrichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.]
Anlage/n:
1. Planzeichnung (Teil A)
2. Text (Teil B)
3. Begründung
4. Abwägung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 01 Teil A - Planzeichnung (685 KB) | |||
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2 | 02 Teil B - Text (58 KB) | |||
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3 | 03 Begründung (3578 KB) | |||
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4 | 04 Abwägung (1571 KB) |
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