Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-061
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Sachverhalt:
Die Stadt Barmstedt ist gem. § 114 I SchulG Schleswig-Holstein Träger der Aufgabe der
Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die Grundschulen, Jahrgangsstufen fünf
bis zehn der weiterführenden allgemeinbildenden öffentlichen Schulen und Förderzentren in
Barmstedt besuchen.
Die Aufgabe der Schülerbeförderung umfasst auch den Aufgabenbereich des
Schülerfahrkartenverfahrens, d.h. insbesondere den Vertragsabschluss mit dem
Beförderungsunternehmer, die Antragsbearbeitung, Bescheiderstellung, Bestellung sowie
Ausgabe der Schülerfahrkarten und Ersatzfahrkarten. Die Verteilung der E-Tickets erfolgt
durch die jeweiligen Schulsekretariate. Der Beförderungsunternehmer rechnet die
entstehenden Kosten monatlich mit der Stadt ab. Die Kosten für die Schülerbeförderung
tragen zu 2/3 der Kreis Pinneberg und zu 1/3 die Stadt Barmstedt.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat in Abstimmung mit den Kreisen Segeberg und Stormarn
zum Schuljahr 21/22 eine zentrale Stelle „Schülerfahrkarten“ gegründet und ist seit dieser
Zeit für die genannten Kreise und deren kommunale Schulträger für alle Belange der
Schülerfahrkarten-beantragung, -bewilligung, -bestellung und -abrechnung zentral zuständig.
Hierfür wurde das gesamte Antragsverfahren sowie die weiteren Schritte wie z.B. der
Bescheiderstellung oder Fahrkartenbestellung in einem neuen, eigens für die Kreise
erstellten Softwareprodukt abgebildet.
Auf Basis dieser Strukturen hat der Kreis Pinneberg beschlossen, Vorbereitungen zum
Beitritt dieser Verwaltungsgemeinschaft zu treffen und allen Schulträgern das Angebot zu
unterbreiten, die Aufgabe des Schülerfahrkartenverfahrens unentgeltlich im Rahmen einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an den Kreis Pinneberg und in einem zweiten Schritt an
die o.g. zentrale Stelle zu übertragen.
Die Umsetzung des Verfahrens ist für das Schuljahr 22/23 (ab 01.08.2022) vorgesehen.
Stellungnahme der Verwaltung
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Aufgabe des Schülerfahrkartenverfahrens
per öffentlich-rechtlicher Vereinbarung (Anlage 1) an den Kreis Pinneberg zu übertragen.
Durch die Einführung des weitgehend automatisierten, digitalen (papierlos), kunden- und
Benutzerfreundlichen und datenschutzsicheren Verfahrens, haben
zukünftig alle Antragstellenden die Möglichkeit, die Ausstellung einer Schülerfahrkarte für ihr
Kind online zu beantragen. Eltern, die keinen Zugang zu digitalen Medien haben, können
weiterhin einen manuellen Antrag stellen. Der Aufwand für die Abrechnung der Schülerbeförderungskosten mit dem Kreis verringert sich.
Um das Schülerfahrkartenverfahren zum 01.08.2022 umzustellen, ist ein Grundsatzbeschluss zur Aufgabenübertragung an den Kreis Pinneberg im Rahmen einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung notwendig. Gleichzeitig ist dem Kreis Pinneberg das
Recht einzuräumen, die Aufgabe zwecks zentraler Bearbeitung an Dritte zu übertragen.
Da der Vertrag mit dem Beförderungsunternehmer bereits zum 30.04.2022 gekündigt werden muss, die Eltern zeitnah über das geänderte Verfahren informiert werden müssen und ab April/Mai die Möglichkeit bekommen sollen, ihre Anträge online zu stellen ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtvertretung nach Beratung im Hauptausschuss am 26.04.2022 zu schließen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß §§ 8a, 8c und 9 der Hauptsatzung sowie §§ 2a und 2b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Vorberatung
Hauptausschuss // Vorberatung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 28 GO Vorbehaltende Aufgabe der Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Barmstedt überträgt die Aufgabe des Schülerfahrkartenverfahrens zum Schuljahr
2022/2023 per öffentlich-rechtlicher Vereinbarung gem. Anlage 1 auf den Kreis Pinneberg
und stimmt einer weiteren Übertragung dieser Aufgabe auf Dritte bzw. die Übertragung der
Bearbeitungszuständigkeit auf Dritte zu. Die Ausgabe der Schülerfahrkarten (E-Tickets) an
die Schüler*innen erfolgt weiterhin durch die Schulen.
Finanzielle Auswirkungen:
Diese Aufgabe wird unentgeltlich an den Kreis Pinneberg übertragen.
Anlage/n:
- Mustervertrag Aufgabenübertragung Schülerfahrkarten
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Anlagen: | |||||
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1 | Mustervertrag - Aufgabenübertragung Schülerfahrkarten (224 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76