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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-061  

Betreff: Übertragung der Schülerfahrkartenbeschaffung auf den Kreis Pinneberg
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Riepen, Sophie
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
21.04.2022 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt (offen)   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.04.2022 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.05.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Stadt Barmstedt ist gem. § 114 I SchulG Schleswig-Holstein Träger der Aufgabe der

Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die Grundschulen, Jahrgangsstufen fünf

bis zehn der weiterführenden allgemeinbildenden öffentlichen Schulen und Förderzentren in

Barmstedt besuchen.

Die Aufgabe der Schülerbeförderung umfasst auch den Aufgabenbereich des

Schülerfahrkartenverfahrens, d.h. insbesondere den Vertragsabschluss mit dem

Beförderungsunternehmer, die Antragsbearbeitung, Bescheiderstellung, Bestellung sowie

Ausgabe der Schülerfahrkarten und Ersatzfahrkarten. Die Verteilung der E-Tickets erfolgt

durch die jeweiligen Schulsekretariate. Der Beförderungsunternehmer rechnet die

entstehenden Kosten monatlich mit der Stadt ab. Die Kosten für die Schülerbeförderung

tragen zu 2/3 der Kreis Pinneberg und zu 1/3 die Stadt Barmstedt.   

 

Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat in Abstimmung mit den Kreisen Segeberg und Stormarn

zum Schuljahr 21/22 eine zentrale Stelle „Schülerfahrkarten“ gegründet und ist seit dieser

Zeit für die genannten Kreise und deren kommunale Schulträger für alle Belange der

Schülerfahrkarten-beantragung, -bewilligung, -bestellung und -abrechnung zentral zuständig.

Hierfür wurde das gesamte Antragsverfahren sowie die weiteren Schritte wie z.B. der

Bescheiderstellung oder Fahrkartenbestellung in einem neuen, eigens für die Kreise

erstellten Softwareprodukt abgebildet.

Auf Basis dieser Strukturen hat der Kreis Pinneberg beschlossen, Vorbereitungen zum

Beitritt dieser Verwaltungsgemeinschaft zu treffen und allen Schulträgern das Angebot zu

unterbreiten, die Aufgabe des Schülerfahrkartenverfahrens unentgeltlich im Rahmen einer

öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an den Kreis Pinneberg und in einem zweiten Schritt an

die o.g. zentrale Stelle zu übertragen.

Die Umsetzung des Verfahrens ist für das Schuljahr 22/23 (ab 01.08.2022) vorgesehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Aufgabe des Schülerfahrkartenverfahrens

per öffentlich-rechtlicher Vereinbarung (Anlage 1) an den Kreis Pinneberg zu übertragen.

 

Durch die Einführung des weitgehend automatisierten, digitalen (papierlos), kunden- und

Benutzerfreundlichen und datenschutzsicheren Verfahrens, haben

zukünftig alle Antragstellenden die Möglichkeit, die Ausstellung einer Schülerfahrkarte für ihr

Kind online zu beantragen. Eltern, die keinen Zugang zu digitalen Medien haben, können

weiterhin einen manuellen Antrag stellen. Der Aufwand für die Abrechnung der Schülerbeförderungskosten mit dem Kreis verringert sich.

 

Um das Schülerfahrkartenverfahren zum 01.08.2022 umzustellen, ist ein Grundsatzbeschluss zur Aufgabenübertragung an den Kreis Pinneberg im Rahmen einer

öffentlich-rechtlichen Vereinbarung notwendig. Gleichzeitig ist dem Kreis Pinneberg das

Recht einzuräumen, die Aufgabe zwecks zentraler Bearbeitung an Dritte zu übertragen.

Da der Vertrag mit dem Beförderungsunternehmer bereits zum 30.04.2022 gekündigt werden muss, die Eltern zeitnah über das geänderte Verfahren informiert werden müssen und ab April/Mai die Möglichkeit bekommen sollen, ihre Anträge online zu stellen ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtvertretung nach Beratung im Hauptausschuss am 26.04.2022 zu schließen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß §§ 8a, 8c und 9 der Hauptsatzung sowie §§ 2a und 2b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Vorberatung

Hauptausschuss // Vorberatung

Stadtvertretung // Entscheidung // § 28 GO Vorbehaltende Aufgabe der Stadtvertretung


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Barmstedt überträgt die Aufgabe des Schülerfahrkartenverfahrens zum Schuljahr

2022/2023 per öffentlich-rechtlicher Vereinbarung gem. Anlage 1 auf den Kreis Pinneberg

und stimmt einer weiteren Übertragung dieser Aufgabe auf Dritte bzw. die Übertragung der

Bearbeitungszuständigkeit auf Dritte zu. Die Ausgabe der Schülerfahrkarten (E-Tickets) an

die Schüler*innen erfolgt weiterhin durch die Schulen.


Finanzielle Auswirkungen:
Diese Aufgabe wird unentgeltlich an den Kreis Pinneberg übertragen.


Anlage/n:

- Mustervertrag Aufgabenübertragung Schülerfahrkarten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mustervertrag - Aufgabenübertragung Schülerfahrkarten (224 KB)      

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