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Auszug - 3. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt für die Teilflächen a) nördl. Friedhof u. östl. Lutzhorner Landstraße (Gewerbe Nord), b) östl. Weidkamp (RRB) c) An der Bahn und nördl. AKN-Trasse (Rettungsw./Kita), d) nördl. Brunnenstraße, südl. AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem. Altenheim), e) westl. Bahnhofstraße, östl. Holstenring, nördl. Reichenstraße (altes Rathaus) f) südl. Marktstr., westl. einschl. FF, hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ortwin Schmidt (Vorsitzender Bauausschuss) berichtet von der Beratung und Beschlussfassung der Bausschusssitzungen am 25.04. und 02.05.2022.
Herr Axel Schmidt beantragt Abstimmung in Teilabschnitten wie im Bauausschuss.
Beschluss 1:
Der Entwurf der 3. Änderung des F-Planes für die Teilflächen
a) nördl. Friedhof u. östl. Lutzhorner Landstraße (Gewerbe Nord),
und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Beschluss 2:
Der Entwurf der 3. Änderung des F-Planes für die Teilflächen
b) östl. Weidkamp (RRB),
c) An der Bahn und nördl. AKN-Trasse (Rettungsw./Kita),
d) nördl. Brunnenstraße, südl. AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem. Altenheim),
e) westl. Bahnhofstraße, östl. Holstenring, nördl. Reichenstraße (altes Rathaus)
f) südl. Marktstr., westl. einschl. FF und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis zu 1:
Ja- Stimmen: | 15 |
Nein- Stimmen: | 7 |
Enthaltungen: | 0 |
Abstimmungsergebnis zu 2:
Ja- Stimmen: | 22 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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