Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt  

Bezeichnung: Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt
Datum: Di, 18.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 17.12.2019  
SI/STV/0052/19  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Bericht der Bürgermeisterin über besondere Angelegenheiten      
Ö 6  
Bestätigung der Wahl des Wehrführers / Ernennung und Vereidigung  
VO/2020-048  
Ö 7  
Wirtschaftsplan 2020 der Stadtwerke Barmstedt
VO/2020-023  
Ö 8  
1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt  
Enthält Anlagen
VO/2020-010  
Ö 9  
2. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt  
Enthält Anlagen
VO/2020-009  
Ö 10  
Übergabe der Aufgaben des/der behördlichen Datenschutzbeauftragten an Kommunit
Enthält Anlagen
VO/2020-030  
Ö 11  
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für den Defizitausgleich 2019 der Kita "Lütte Lüüd"  
VO/2020-003  
Ö 12  
Gebührenordnung für das Archiv  
Enthält Anlagen
VO/2020-032  
Ö 12.1  
Gebührenordnung für das Archiv  
Enthält Anlagen
VO/2020-032-1  
Ö 13  
Bilanzierung der Durchleitung der Zuschüsse des Amtes Rantzau für die Stadtwerke Barmstedt an die Stadtwerke Barmstedt wegen Verstärkung des dortigen Eigenkapitals  
VO/2020-008  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die aus den Zuschüssen der Amtes Rantzau für die Breitbanderschließung deren Gebietes und durch den städtischen Haushalt zum Zwecke der Eigenkapitalverstärkung bei den Stadtwerken Barmstedt geleiteten Gelder werden

 

-          auf den Passivseite als nicht aufzulösende Sonderrücklage (Kontoart 202220)

-          auf der Aktivseite analog einer Beteiligung an verbundenen Unternehmen (Kontoart 101100)

 

bilanziert.

 

Die Zu- und Abflüsse sind im Haushalt der Stadt Barmstedt entsprechend zu planen.

 

Sofern die Finanzverwaltung eine ratierliche Auflösung der Mittel bei den Stadtwerken Barmstedt vorschreiben sollte, werden die obigen Posten in der Bilanz der Stadt Barmstedt über die gleiche Auflösungsdauer wie bei den Stadtwerken Barmstedt erfolgswirksam aufgelöst, wobei sich dann Erträge und Aufwendungen in der Ergebnissrechnung ausgleichen. Die bisherige Sonderrücklage ist dann als Sonderposten zu buchen.

 

   
    04.02.2020 - Hauptausschuss Barmstedt
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Die aus den Zuschüssen der Amtes Rantzau für die Breitbanderschließung deren Gebietes und durch den städtischen Haushalt zum Zwecke der Eigenkapitalverstärkung bei den Stadtwerken Barmstedt geleiteten Gelder werden

 

-          auf den Passivseite als nicht aufzulösende Sonderrücklage (Kontoart 202220)

-          auf der Aktivseite analog einer Beteiligung an verbundenen Unternehmen (Kontoart 101100)

 

bilanziert.

 

Die Zu- und Abflüsse sind im Haushalt der Stadt Barmstedt entsprechend zu planen.

 

Sofern die Finanzverwaltung eine ratierliche Auflösung der Mittel bei den Stadtwerken Barmstedt vorschreiben sollte, werden die obigen Posten in der Bilanz der Stadt Barmstedt über die gleiche Auflösungsdauer wie bei den Stadtwerken Barmstedt erfolgswirksam aufgelöst, wobei sich dann Erträge und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung ausgleichen. Die bisherige Sonderrücklage ist dann als Sonderposten zu buchen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

 

   
    18.02.2020 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 13 - (offen)
   

Beschluss:

Die aus den Zuschüssen der Amtes Rantzau für die Breitbanderschließung deren Gebietes und durch den städtischen Haushalt zum Zwecke der Eigenkapitalverstärkung bei den Stadtwerken Barmstedt geleiteten Gelder werden

 

-          auf den Passivseite als nicht aufzulösende Sonderrücklage (Kontoart 202220)

-          auf der Aktivseite analog einer Beteiligung an verbundenen Unternehmen (Kontoart 101100)

 

bilanziert.

 

Die Zu- und Abflüsse sind im Haushalt der Stadt Barmstedt entsprechend zu planen.

 

Sofern die Finanzverwaltung eine ratierliche Auflösung der Mittel bei den Stadtwerken Barmstedt vorschreiben sollte, werden die obigen Posten in der Bilanz der Stadt Barmstedt über die gleiche Auflösungsdauer wie bei den Stadtwerken Barmstedt erfolgswirksam aufgelöst, wobei sich dann Erträge und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung ausgleichen. Die bisherige Sonderrücklage ist dann als Sonderposten zu buchen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

21

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Ö 14  
Änderung der Entgeltordnung der Barmstedter Badewonne
Enthält Anlagen
VO/2020-024  
Ö 15  
Mitteilungen und Anfragen      
N 16     Wirtschaftsplan 2020 der Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH      
N 17     Ankauf einer Fläche für die Feuerwehr      
N 18     Gerichts-, Gutachter- und Beratungskosten im Haushaltsjahr 2019      
N 19     Barmstedter Stoppelmarkt 2021-2025      
N 20     Grundstücksangelegenheiten      
N 21     Personalangelegenheiten      
Ö 22  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Einwohnerfragestunde (205 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Bericht der Bürgermeisterun - Organigramm Rathaus (25 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner