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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-003  

Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für den Defizitausgleich 2019 der Kita "Lütte Lüüd"
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
04.02.2020 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
18.02.2020 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Zur Haushaltsplanung 2019 stand der Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der neuen Kita noch nicht fest. Außerdem war unklar, in welcher Art und Weise die Einrichtungskosten für die Kita gezahlt werden müssen. Daher wurden 160.000,00 € in den Haushalt aufgenommen.

 

Im Mai 2019 hat die Übergangskita „Lütte Lüüd“ ihren Betrieb aufgenommen. Für den Betrieb und die Ausstattung der Kita wurden insgesamt 352.997,06 € veranschlagt. Als Einnahmen wurden Eltern- und sonstige Beiträge in Höhe von 44.120,34 € veranschlagt, so dass durch die Stadt Barmstedt noch ein Betrag in Höhe von 308.876,72 € zu tragen war.

Auf die Erstausstattung entfiel ein Betrag in Höhe von 78.000,00 €.

 

Die Haushaltsplanung des Trägers wurde im Kuratorium am 29.08.2019 und anschließend vom Ausschuss für Jugend und Soziales am 19.11.2019 genehmigt bzw. bestätigt.

 

Vom städtischen Anteil wurde der Betriebskostenzuschuss des Landes in Höhe von 20.000,00 € sowie die Anschaffungen für das Außengelände in Höhe von 7.094,78 € in Abzug gebracht, so dass in Absprache mit dem Träger eine Vorauszahlung für 2019 in Höhe von 281.000,00 € geleistet werden musste.

 

Somit ist eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 121.000,00 € eingetreten, die im Rahmen der zusätzlich geflossenen Konnexitätsmittel für den U3-Ausbau sowie durch den allgemeinen Haushalt gedeckt werden konnte.

 

Durch die jetzige Beschlussfassung soll die vertragliche Zahlung nachträglich genehmigt werden. 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Barmstedt empfiehlt der Stadtvertretung Barmstedt folgenden Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Barmstedt erteilt die rückwirkende Genehmigung für die überplanmäßige Ausgabe zur Zahlung des Defizits für die Kita „Lütte Lüüd“ (HHST 464000.708500) in Höhe von 121.000,00 €. Auf Grund der vertraglichen Verpflichtung war die Ausgabe entsprechend § 82 GO unabweisbar, die Deckung war gesichert.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Es wurden bei der Haushaltsstelle 4640000.171000 (Betriebsmittel U3 – Konnexitätsmittel) Mittel in Höhe von 82.000,00 € und bei der Haushaltsstelle 436000.171000 (Integrationszuschuss) Mittel in Höhe von 39.000,00 € zur Verfügung gestellt.

 

gez. Lichy
 

 

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Anlage/n:

keine

 

 

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