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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-010  

Betreff: 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Riepen, Sophie
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
04.02.2020 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
18.02.2020 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Barmstedt hat in ihrer Sitzung am 16.12.2016 die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Die Hauptsatzung bedarf gemäß § 4 Abs. 1 GO der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

Durch den Beschluss der Stadtvetretung am 17.12.2019 wurde die Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten beschlossen. Die neuen Änderungen werden in der beigefügten 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung aufgeführt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt wird beschlossen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-wurden im Rahmen der Stellenplan-Beratung mitgeteilt
 

 

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Anlage/n:

-1. Änderung der Hauptsatzung

 

 

gez. Sven Werner
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung der Hauptsatzung, Stand 14.01.2020 (8 KB)      

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