Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-010
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Sachverhalt:
Die Stadtvertretung Barmstedt hat in ihrer Sitzung am 16.12.2016 die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Die Hauptsatzung bedarf gemäß § 4 Abs. 1 GO der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Durch den Beschluss der Stadtvetretung am 17.12.2019 wurde die Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten beschlossen. Die neuen Änderungen werden in der beigefügten 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung aufgeführt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
-wurden im Rahmen der Stellenplan-Beratung mitgeteilt
Anlage/n:
-1. Änderung der Hauptsatzung
gez. Sven Werner
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Anlagen: | |||||
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1 | 1. Änderung der Hauptsatzung, Stand 14.01.2020 (8 KB) |
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