Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-024
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Sachverhalt:
In der Sitzung am 27.11.2019 wurde kein Beschluss bezüglich einer neuen Entgeltordnung für die Badewonne getroffen. Das Thema wurde zurück zu den Stadtwerken gegeben, um eine differenzierte Entgeltordnung auszuarbeiten und erneut vorzulegen. Als Anlage ist der Entwurf einer neuen, zwischen Schulen und Vereinen differenzierten, Entgeltordnung beigefügt. Für die Schulen ist der kostendeckende Betrag eingetragen worden. Für die Vereine ist ein neuer Betrag zu diskutieren und einzutragen.
Stellungnahme der Stadtwerke
Die dauerhafte finanzielle Unterstützung von Vereinen ist keine Satzungskonforme Aufgabe der Stadtwerke. Sie stellt üblicherweise eine Aufgabe der Kommune dar. Wir sehen in der vorsätzlichen Reduzierung des Nutzungsentgeltes unterhalb des kostendeckenden Betrages eine Subventionierung der Vereine anstelle der Stadt dar, welches einer verdeckten Gewinnausschüttung gleichkommt.
Die Werkleitung weist auf das hohe steuerliche Risiko hin und das Kosten, welche dem Haushalt der Stadt zuzuordnen wären, hier den Stadtwerken zugeordnet werden, welches nicht der gebotenen Kostentransparenz entspricht.
Eine Anpassung der Kosten empfiehlt sich auch deshalb, weil die Nutzung der (zu sehr niedrigen Preisen) gebuchten Hallenzeiten von manchen Vereinen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Nach wie vor ist die Halle zu gebuchten Zeiten faktisch leer. Demgegenüber stehen über 300 Kinder auf unserer Warteliste, denen wir keinen Schwimmunterricht anbieten können, weil die Halle gebucht wurde (und nicht genutzt wird). Hierdurch entsteht großes Unverständnis bei den Eltern.
Die Werkleitung empfiehlt, dass sowohl aus volkswirtschaftlicher als auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht das Nutzungsentgelt der Vereine dem der Schulen angepasst, wird. Um dem sprunghaften Anstieg der Kosten entgegen zu wirken, kann eine schrittweise Anpassung die Lösung sein.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, dass
- das Entgelt unter Punkt „Schulen“ auf 24,00 Euro festgelegt wird
- unter Punkt „Vereine“ das Entgelt von derzeit 10,60 Euro brutto auf 25,68 € brutto (das sind 24,00 Euro netto zzgl. 7 % Umsatzsteuer) festgelegt wird. Dabei wird das bisherige Entgelt stufenweise im Zeitraum bis 31. Dezember 2022 halbjährlich gleichmäßig auf das neue Entgelt angehoben.
- die neue Entgeltordnung zum 01.07.2020 in Kraft tritt
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Entwurf der Entgeltordnung der Barmstedter Badwonne
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Entwurf der Entgeltordnung für die Barmstedter Badewonne (241 KB) | |||
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2 | Schreiben der Vereine - eingegangen bei den Stadtwerken am 10.02.2020 (313 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76