Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-032-1  

Betreff: Gebührenordnung für das Archiv
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, PeterBezüglich:
VO/2020-032
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
18.02.2020 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Sitzung des Hauptausschusses am 04.02.2020 wurden zu der Gebührenordnung des Archives Nachfragen gestellt. Diese sollen hiermit geklärt werden.

 

Der Gebührensatz nach Punkt 7 ist gedacht für das reine Nutzungsrecht an der Sache. Der Aufwand der Tätigkeit wird dazu generell nach Punkt 1 abgerechnet.

 

Die Weitergabe von Nutzungsrechten, z. B. von alten Fotos kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn das Nutzungsrecht dafür vorhanden ist. Es ist nicht selbstverständlich, dass das Nutzungsrecht für alle Dinge im Archiv gegeben ist. Eine Herausgabe ohne Zustimmung des Eigentümers, bzw. desjenigen, der das Copyright hat, kann strafrechtliche Konsequenzen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. 

Die Übertragung des Nutzungsrechtes muss schriftlich vorliegen. Auch werden diese Rechte nicht immer kostenfrei übertragen. Um für eine Kompensation eventueller Kosten zu sorgen, wird daher für die Weitergabe von Nutzungsrechten eine Gebühr vorgeschlagen. Sehr häufig wird bei der Nachfrage von Nutzungsrechten ein öffentliches Interesse zu bejahen sein.

 

Die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes kann im einfachen Fall ein Platz zum Sichten von Archivgut sein. Im Weiteren aber auch ein medienfähiger Arbeitsplatz, an dem digital archivierter Datenbestand gesichtet und bei Bedarf mit anderen Quellen abgeglichen werden kann. Da zur Zeit noch kein Archiv vorhanden ist, dient diese Beschreibung als universeller Platzhalter. Er lehnt sich an eine gleichlautende Bestimmung in der allgemeinen Gebührensatzung an.

 

Als Anlage liegt, wie gewünscht, die aktuelle Personalkostentabelle des Landes Schleswig-Holstein bei. Diese wird, in der jeweils aktuellen Fassung, im Archiv ausliegen.

 

Abweichend von der Vorlage im Hauptausschuss ist der Punkt 10 der Gebührentabelle noch einmal geändert worden. Personenstandsdaten haben nach deren gesetzlichen Aufbewahrungsfrist keinen Urkundscharakter mehr. Eine Beglaubigung analog dem Personenstandsrecht darf durch die Archivleitung nicht mehr erfolgen. Es handelt sich hier rechtlich um Auskünfte nach Nummer 9. Nur wegen der häufigen Anfragen nach dieser Art Daten wurde der Tatbestand extra aufgeführt.

Der Text wurde angepasst und die Gebühr auf 10,- € (vorher 15,- €) gemäß einer Auskunft aus dem Archiv nach Nummer 9 festgesetzt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

Zuständigkeiten:

Nach der Vorberatung im Hauptausschuss ist abschließend die Stadtvertretung zuständig.

.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Stadtvertretung beschließt die Gebührenordnung mit Gebührentabelle für das gemeinsame Archiv der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt mit dem Amt Hörnerkirchen und dem Amt Rantzau gemäß Anlage.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Eine ordnungsgemäße Gebührenerhebung für das Archiv analog der Gebührensatzung der Stadt Barmstedt ist gewährleistet.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Personalkostentabelle S.-H.

Gebührenordnung Archiv

Gebührentabelle Archiv
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020 Personalkosten (2428 KB)      
Anlage 2 2 Archiv Verwaltungsgebühren (80 KB)      
Anlage 3 3 Gebührentabelle Archiv (196 KB)      
Stammbaum:
VO/2020-032   Gebührenordnung für das Archiv   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2020-032-1   Gebührenordnung für das Archiv   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner