Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-032
|
|
Sachverhalt:
Für die Nutzung des gemeinsamen Archives der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt mit dem Amt Hörnerkirchen und dem Amt Rantzau sollen Verwaltungs- und Benutzungsgebühren erhoben werden. Die Verwaltung stellt eine dementsprechende Gebührensatzung vor. Wegen der interkommunalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet empfiehlt es sich, eine eigene Satzung zu beschließen.
Für eine Gebührengerechtigkeit empfiehlt die Verwaltung nicht grob von der bestehenden Verwaltungsgebührensatzung abzuweichen. Es gibt jedoch einzelne Tätigkeiten, die nur im Archiv geleistet werden. Hierfür sind neue Gebührentatbestände zu schaffen.
Die Punkte 1-6 entsprechen der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt. Die Punkte 7-11 sind speziell für das Archiv aufgenommen. Diese werden im Folgenden erläutert und mit den entsprechenden Verwaltungsgebühren der Städte Wedel und Elmshorn verglichen.
Punkt 7 das Verwertungsrecht:
Hier wurde unterteilt in eine normale oder eine kommerzielle Nutzung Die Summe wurde begrenzt auf eine Stückzahl von 5. Das bedeutet, für 6 oder mehr Stücke bleibt es bei der maximalen Gebühr.
Barmstedt private Nutzung: 10,00 – 50,00 €
Barmstedt kommerzielle Nutzung : 25,00 – 125,00 €
Elmshorn nur kommerzielle Nutzung: 25,00 – 250,00 €
Wedel je nach Nutzungsart: 3,00 – 30,00 €
Punkt 8 wurde für Archiv spezifische Tätigkeiten zur Klarstellung aufgenommen.
Punkt 9 Auskunft aus dem Archiv
Barmstedt pro Auskunft 10,00 €
Elmshorn für schriftliche Auskunft pro angefangene ¼ Std. 11,00 €
Wedel nach Zeitaufwand pro angefangene ¼ Std.
Punkt 10 Personenstandsanfragen
Diese sind hier nur zur Klarstellung aufgeführt, da sie in der Gebührentabelle der Personenstandsverordnung mit 15,00 € belegt sind. In Elmshorn und Wedel sind diese Kosten in der Satzung nicht extra erwähnt.
Punkt 11 soll eventuell auftretende Aufwandskosten regeln.
Elmshorn hat einen entsprechenden Passus.
Wedel hat keinen entsprechenden Passus.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtvertretung beschließt die Gebührenordnung mit Gebührentabelle für das gemeinsame Archive der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt mit dem Amt Hörnerkirchen und dem Amt Rantzau gemäß Anlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Eine ordnungsgemäße Gebührenerhebung für das Archiv analog der Gebührensatzung der Stadt Barmstedt ist gewährleistet.
Anlage/n:
Archiv Verwaltungsgebühren
Archiv Gebührentabelle
gez. Wolfgang Maier
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Archiv Verwaltungsgebühren (80 KB) | |||
![]() |
2 | Archiv Gebührentabelle (196 KB) |
|
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76