Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-009
|
|
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung Barmstedt hat in ihrer Sitzung am 24.04.2018 die Neufassung und am 18.06.2019 die 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung gemäß § 27 Gemeindeordnung (GO) beschlossen. Die allgemein übertragenen Entscheidungen werden in der Anlage zur Hauptsatzung (Zuständigkeitsordnung) geregelt. Die Zuständigkeitsordnung bedarf abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 3 GO nicht der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Aufgrund neuer Zuständigkeiten und Anpassungen aus dem Fachbereich Bauen muss die Zuständigkeitsordnung angepasst werden. Die neuen Änderungen werden in der beigefügten 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung aufgeführt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1 a Absatz 1 Nr. 10 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung Barmstedt.
Beschlussvorschlag:
Die 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
-entfällt
Anlage/n:
-2. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt, Stand 14.01.2020
-Änderungen der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt, Stand 14.01.2020
gez. Sven Werner
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt, Stand 14.01.2020 (77 KB) | |||
![]() |
2 | Aenderungen der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt, Stand 09.01.2020 (84 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76