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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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Niederschrift über die Sitzung vom 08.12.2015 |
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SI/STV/0022/15 |
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Ö 5 |
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Bericht der Bürgermeisterin über besondere Angelegenheiten |
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Ö 6 |
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Mandatsniederlegung, Nachrückerfeststellung |
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VO/2016-034 |
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Ö 7 |
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Neubesetzung der Ausschüsse |
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VO/2016-033 |
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Ö 8 |
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Wahl einer/eines Ausschussvorsitzenden;
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport |
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VO/2016-030 |
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Ö 9 |
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Nachwahl eines stellvertretenden Ausschussmitglieds (bürgerlich) im Ausschuss für Soziales |
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VO/2016-032 |
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Ö 10 |
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Umsetzung der Wasserrechtsrahmenrichtlinie im Bereich der Krückau
hier: Weiterführung des Verfahrens |
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VO/2015-341-1 |
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Ö 11 |
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Projektantrag Krückauwanderweg Barmstedt - Heede - Langeln |
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VO/2015-304-1 |
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Ö 12 |
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Erwerb von Geschäftsanteilen an der WEP Kommunalholding GmbH |
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VO/2015-322 |
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Ö 13 |
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Zustimmung zum Vergleich zwischen der Stadt Barmstedt und der VBL -Sanierungsgeld 2012- |
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VO/2015-351 |
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Ö 14 |
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Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2015 |
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VO/2015-350 |
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Ö 15 |
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Stellenplan 2016 |
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VO/2016-010 |
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Ö 16 |
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Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 |
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VO/2016-003-1 |
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Ö 17 |
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2. Änderung des B-Planes Nr. 55 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn", westlich der "Grossendorfer Straße" und nördlich "Der neue Weg"
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss |
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VO/2016-023 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des B-Planes Nr. 55 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“, westlich der Bebauung an der Straße „Am Wasserwerk“ und nördlich der Straße „Der neue Weg“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstibgen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“, westlich der Bebauung an der Straße „Am Wasserwerk“ und nördlich der Straße „Der neue Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt, wird allerdings noch dahingehend angepasst, dass die Ausgleichsfläche für die Aufhebung der Festsetzung des Walls als Entnahme aus Flächen des Ökokontos der Stadt Barmstedt benannt wird.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
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01.02.2016 - Bauausschuss Barmstedt |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des B-Planes Nr. 55 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“, westlich der Bebauung an der Straße „Am Wasserwerk“ und nördlich der Straße „Der neue Weg“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“, westlich der Bebauung an der Straße „Am Wasserwerk“ und nördlich der Straße „Der neue Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt, wird allerdings noch dahingehend angepasst, dass die Ausgleichsfläche für die Aufhebung der Festsetzung des Walls als Entnahme aus Flächen des Ökokontos der Stadt Barmstedt benannt wird.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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09.02.2016 - Stadtvertretung Barmstedt |
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Ö 17 - (offen) |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des B-Planes Nr. 55 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“, westlich der Bebauung an der Straße „Am Wasserwerk“ und nördlich der Straße „Der neue Weg“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstibgen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“, westlich der Bebauung an der Straße „Am Wasserwerk“ und nördlich der Straße „Der neue Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt, wird allerdings noch dahingehend angepasst, dass die Ausgleichsfläche für die Aufhebung der Festsetzung des Walls als Entnahme aus Flächen des Ökokontos der Stadt Barmstedt benannt wird.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 18 |
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2. Änderung des B-Planes Nr. 55
hier: Straßenname, Vorschlag der SPD-Fraktion |
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VO/2016-024 |
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Ö 19 |
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3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für weitere folgende Bereiche:
nördlich der Straße "Am Friedhof"/östlich des Friedhofes/westlich der Straße "Höllner Weg"
westlich der "Brunnenstraße"/südlich der Straße "Beim Reihergeölz"/nördlich der Ortsrandbebauung an der Brunnenstraße
hier: Aufstellungsbeschluss |
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VO/2015-215-1 |
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Ö 20 |
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4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für den Bereich südlich der Kreisstraße 18, westlich der Kreisstraße 2 (Lutzhorner Landstraße), nördlich Großendorfer Heide, östlich Staatsforst/Großen Kamp;
hier: Aufstellungsbeschluss |
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VO/2015-214 |
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Ö 21 |
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Anfragen und Anregungen |
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N 22 |
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Ankauf von Wohnraum |
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N 23 |
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Vertragsangelegenheiten Schlossinsel |
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N 24 |
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Grundstücksangelegenheiten |
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N 25 |
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Personalangelegenheiten |
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Ö 26 |
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Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse |
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