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Vorlage - VO/2016-003-1
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Mit Vorlage VO/2016-003 vom 29. Dezember 2015 wurde der Haushaltsentwurf der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016 zur Beratung in den Gremien vorgelegt.
Zwischenzeitlich haben die Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport, des Ausschusses für Jugend und Soziales, des Bauausschusses und des Hauptausschusses stattgefunden. Die von den Ausschüssen empfohlenen Änderungen wurden in die beigefügte 2. Änderungsliste aufgenommen.
Nach § 78 Abs. 3 GO ist der Haushaltsplan die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Barmstedt. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben. Die Haushaltsausführung erfolgt – soweit es die Geschäfte der laufenden Verwaltung betrifft – durch die Bürgermeisterin. Hierzu sind insbesondere die Zuständigkeitsregelungen in der Hauptsatzung zu beachten. Ansonsten erfolgt die Ausführung durch Einzelbeschlüsse der zuständigen Gremien, also insbesondere der Stadtvertretung und des Hauptausschusses.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt
- die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016 und
- das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 und 2019
gemäß der Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
auf die beigefügten Anlagen wird verwiesen
Anlage/n:
Entwurf der Haushaltssatzung vom 27. Januar 2016
2. Änderungsliste zum Haushaltsentwurf vom 21. Dezember 2015
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1 - Haushaltssatzung 2016 (Entwurf 27.01.2016) (14 KB) | ||||
2 | 2. - 2. Änderungsliste zum Haushalt 2016 (304 KB) |
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