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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-003  

Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
18.01.2016 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt geändert beschlossen   
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
19.01.2016 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt (offen)   
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
25.01.2015    Sitzung des Bauausschusses Barmstedt      
25.01.2016 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt (offen)   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.01.2016 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Hinweis zur Vorlagenänderung:

Der Termin Bauausschuss wurde auf den 25.01.2015 geändert und die Anzahl der Stellen sowie die Vorlagen-Nr. des Stellenplans 2016 ergänzt.

Der Vorbericht wurde der Vorlage hinzugefügt.

 

 

Anliegend werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016 sowie des Investitionsprogramms und des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Verwaltungshaushalt

Gruppierungen 0 – 2 = Einnahmen

Gruppierungen 4 – 8 = Ausgaben

 

 

Ansatz 2016

Veränderung z. 2. Nachtrag 2015

Erl.

Einnahmen Verwaltungshaushalt

18.057.500 EUR

 

 

Ausgaben Verwaltungshaushalt

23.773.700 EUR

 

 

 

 

 

 

Fehlbedarf

5.716.200 EUR

+ 1.785.900 EUR

 

 

Das Volumen des Verwaltungshaushalts beläuft sich in der Einnahme auf 18.057.500 EUR und in der Ausgabe auf 23.773.700 EUR. Der Fehlbedarf beträgt somit 5.716.200 EUR. In diesem Betrag ist das bis zum Haushaltsjahr 2015 aufgelaufene Defizit in Höhe von 3.930.300 EUR (2. Nachtragshaushalt 2015) enthalten.

Gegenüber der Haushaltsplanung 2015 bedeutet dies einen um 1.785.900 EUR höheren Fehlbedarf.

Die Fehlbeträge sind kumuliert im jeweils folgenden Haushaltsjahr als Ausgabe zu veranschlagen. Im Haushalt 2015 war der bis zum Haushaltsjahr 2014 aufgelaufene Fehlbetrag von 2.802.900 EUR veranschlagt. Der vorerst planerische Anstieg im Haushaltsjahr 2015 um 1.127.400 EUR führt damit automatisch zu einer Mehrbelastung des Haushaltsjahres 2016. Die Veranschlagung ist nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses 2015 anzupassen.

 

Nach der Finanzplanung bis zum Jahr 2019 wird sich dieser Trend fortsetzen. Der Fehlbedarf steigt weiter an und erreicht Ende 2019 eine Höhe von rd. 9,1 Mio. EUR. Auf die beigefügte – negative – Entwicklung des freien Finanzspielraumes wird insoweit verwiesen.  

 

 

 

Ansatz 2016

Finanzplan 2017

Finanzplan 2018

Finanzplan 2019

Einnahme Verwaltungshaushalt

18.057.500 EUR

18.519.400 EUR

18.575.600 EUR

19.188.700 EUR

Ausgabe Verwaltungshaushalt

23.773.700 EUR

25.612.800 EUR

27.043.400 EUR

28.358.200 EUR

Fehlbedarf

5.716.200 EUR

7.093.400 EUR

8.285.800 EUR

9.169.500 EUR

 

 

Die aufgezeigte Haushaltslage erfordert aufgrund der sich abzeichnenden weiteren Verschlechterung alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung. Insbesondere müssen sämtliche Ausgaben ständig nach Notwendigkeit und Dringlichkeit überprüft werden. Dies schließt auch eine Aufgabenkritik mit ein. Freiwillige Leistungen sollten grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht werden. Eine Übersicht über die freiwilligen Leistungen sowie die Protokolle über die Ergebnisse der Sitzungen des Arbeitskreises „Haushaltskonsolidierung“ wurde bereits übersandt.

Nach Einnahmeverbesserungen ist zu suchen. Hierzu können die bekannten und dieser Vorlage nochmals beigefügten Hinweise des Innenministeriums zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten und zur Begrenzung der Ausgaben zur Orientierung herangezogen werden (Erlass vom 14. August 2015).

 

Nach § 75 Abs. 3 GO hat die Sicherung des Haushaltsausgleichs Vorrang vor allen anderen finanzpolitischen Erwägungen. Bei einer Gefährdung des Haushaltsausgleichs sind die Kommunen deshalb verpflichtet, unter Ausnutzung aller ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten die Sicherung der laufenden Haushaltswirtschaft zu gewährleisten. Dabei haben sie die von den Kommunalaufsichtsbehörden, dem Landesrechnungshof und den Gemeindeprüfungsämtern im Rahmen der überörtlichen Prüfung zur Haushaltswirtschaft gegebenen Auflagen, Hinweise und Vorschläge zur Ausschöpfung der Einnahmen und Beschränkung der Ausgaben zu berücksichtigen.

 

Nach den Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds vom 01. November 2015 besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Fehlbetragszuweisungen. Diese werden zur Abdeckung von Fehlbeträgen gewährt, die im Verwaltungshaushalt entstanden sind und die als bedarfsdeckungsfähig anerkannt werden können. Dabei wird jeweils der zum Ende des letzten Jahres aufgelaufene Fehlbetrag zu Grunde gelegt, wobei darin enthaltene Fehlbeträge aus Vorjahren nur insoweit berücksichtigt werden, als sie in den Vorjahren als bedarfsdeckungsfähig anerkannt worden sind und auf diesen Betrag eine Fehlbetragszuweisung bewilligt wurde. Voraussetzung ist, dass die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer entsprechend den Richtlinien festgesetzt sind.

 

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 07. Oktober 2014 wurde die Hebesatzsatzung erlassen, mit der bereits die geforderten Mindesthebesätze ab 2015 (Grundsteuer A + B = 390 v. H. und Gewerbesteuer = 370 v. H.) beschlossen wurden.

 

Somit sind die Voraussetzungen für den Erhalt von Fehlbetragszuweisungen für 2015 erfüllt.

 

Für das Jahr 2014 wurde eine Fehlbedarfszuweisung beantragt. Nach Prüfung durch das Innenministerium wurde von dem Fehlbetrag in Höhe von 2.802.845,01 EUR ein Betrag von 1.763.263,01 EUR als bedarfsdeckungsfähig anerkannt. Hierauf wurde eine Fehlbetragszuweisung in Höhe von 255.000 EUR (14,5 %) bewilligt. Der nicht abgedeckte Betrag von 1.508.263,01 EUR kann grundsätzlich wieder in den Antrag für 2015 aufgenommen werden.

 

Im Bewilligungsverfahren zur Fehlbetragszuweisung (FBZ) für das Haushaltsjahr 2014 wurden der Stadt Barmstedt neben den als nicht bedarfsdeckungsfähig anerkannten Beträgen aus den Prüfungen Fehlbetragszuweisung 2012+2013 folgende Beträge von dem aufgelaufenen Fehlbetrag in Abzug gebracht und als nicht bedarfsdeckungsfähig anerkannt:

 

 

Bezeichnung

FBZ 2014

FBZ 2013

Gewährte Zuschüsse an Schützengilde, Schäferhundverein

2.531,52 EUR

7.198,00 EUR

Zinsbelastung durch Zuschuss für Digitalprojektor

224,00 EUR

400,00 EUR

Verzicht auf weitergehende Hundesteuererhöhung

6.468,00 EUR

11.674,00EUR

Verzicht auf Gebührenerhöhung Stadtbücherei

3.600,00 EUR

6.200,00 EUR

Verzicht auf Gebührenerhöhung Feuerwehr

0 EUR

2.000,00 EUR

Verzicht auf Erhebung Parkgebühren

12.000,00 EUR

12.000,00 EUR

Verzicht auf Entgelt für Hallennutzung für den Erwachsenensport

10.000,00 EUR

10.000,00 EUR

Veranlagung zu Straßenausbaubeiträgen mit 75 % statt 85 % in Nappenhorn und Norderstraße und Verzicht auf Vorauszahlung

21.871,35 EUR

0 EUR

Veranlagung zu Straßenausbaubeiträgen mit 75 % statt 85 % in Stettiner Straße

0 EUR

15.179,34 EUR

Verzicht auf Erhöhung Kostendeckungsgrad der Volkshochschule

16.590,94 EUR

10.500,00 EUR

Verzicht auf mögliche Zusammenlegung von Ausschüssen

1.300,00 EUR

1.300,00 EUR

Insgesamt nicht als bedarfdeckungsfähig anerkannt:

74.585,81 EUR

76.451,34 EUR

 

Es wird darüber zu beraten und beschließen sein, ob in weiteren dieser Punkte Haushaltsverbesserungen generiert werden sollen.

 

Der Haushaltsentwurf wurde verwaltungsintern und in der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung auf Möglichkeiten zur Reduzierung des Fehlbedarfs überprüft.

 

Folgende wesentliche Punkte wurden besprochen:

  1. Überprüfung der im Vergleich zu anderen Städten immer noch zu niedrigen Schulkostenbeiträge
  2. Im Bereich aller Schulen sind im Vermögenshaushalt „Beschaffung von beweglichem Vermögen“ nur noch Mittel in Höhe der Schülerzahlen x vereinbarten Betrag plus Sockelbetrag veranschlagt worden. Alle Sonderanträge wurden nicht im Haushalt aufgenommen. Zukünftig sind von den Schulen größere Anschaffungen anzusparen.
  3. Die starke Steigerung der Betriebskostenzuschüsse in den Kindertagesstätten muss hinterfragt und überprüft werden.
  4. Maßnahmen der baulichen Unterhaltung wurden priorisiert und nur dringend erforderliche Maßnahmen aufgenommen.
  5. Weitere Kürzungen von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes z. B. Straßenausbaumaßnahmen sind im jeweiligen Fachausschuss zu beraten und zu entscheiden.
  6. Für die Reinigungsleistungen sämtlicher städtischer Gebäude wird ein neues Leistungsverzeichnis erarbeitet und die Einsparpotenziale der Politik zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt.
  7. Der Hinweis des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Pinneberg zur Zusammenlegung von Ausschüssen wurde im Rahmen der Änderung der Entschädigungsverordnung diskutiert und sollte zur nächsten Legislaturperiode beraten werden.

 

Die wesentlichen Inhalte des Verwaltungshaushalts werden nachstehend tabellarisch dargestellt und bei Bedarf erläutert:

 

Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen (Gruppierungen 0 und 8)

 

 

Ansatz 2016

Veränderung z. 2. Nachtrag 2015

Erl.

Steuern, allgemeine Zuweisungen:

 

 

 

Grundsteuer A

43.500 EUR

- 500 EUR

 

Grundsteuer B

1.350.000 EUR

+ 11.000 EUR

 

Gewerbesteuer

1.500.000 EUR

- 100.000 EUR

*

Hundesteuer

57.000 EUR

- 500 EUR

*

Vergnügungssteuer

60.000 EUR

+/- 0 EUR

 

Gemeindeanteil Einkommensteuer

3.932.700 EUR

+ 123.100 EUR

*

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

245.300 EUR

+ 7.400 EUR

*

Schlüsselzuweisungen

2.538.000 EUR

- 202.800 EUR

*

Zentralitätsmittel (Unterzentrum)

635.500 EUR

- 18.600 EUR

 

Sonderausgleich nach § 31 a FAG

365.900 EUR

+ 11.800 EUR

 

Umlagen:

 

 

 

Gewerbesteuerumlage

279.800 EUR

- 35.900 EUR

*

Kreisumlage

3.625.900 EUR

+ 95.000 EUR

*

 

 

 

 

 

Das zu erwartende Gewerbesteueraufkommen wird vorsichtig geschätzt. Im Jahr 2015 beliefen sich die Sollstellungen auf rd. 1.825.000 EUR. Die Gewerbesteuerumlage wird mit einem Umlagesatz von 69 v. H. der Messbeträge erhoben, was bei einem Aufkommen von 1.500.000 EUR einen Betrag von rd. 279.800 EUR ausmacht.

 

Die Hundesteuer wurde auf Vorjahresniveau geplant. Im März 2014 wurde die „4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer“ beschlossen. Die Anhebung der Hundesteuer dient der Verbesserung der Einnahmesituation und zur Vermeidung von Abzugsbeträgen bei der Bewilligung von Fehlbetragszuweisungen. Eine stufenweise Anhebung der Hundesteuer bis zu den vom Innenministerium geforderten Mindeststeuersätzen für den 1. Hund von 120 EUR wurde bis 2016 beschlossen.

 

Für die Verteilung des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer gelten ab dem Jahr 2015 bis 2017 die auf der Grundlage der Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2010 ermittelten Schlüsselzahlen.

Ab 2015 betragen die Schlüsselzahlen für die Stadt Barmstedt 0,0034198 (EkSt-Anteile) und 0,001962892 (USt-Anteile). Nach dem Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2015 werden sich die Gemeindeanteile an der Lohnsteuer, Einkommensteuer und Zinsabschlagsteuer auf insgesamt rd. 1.150 Mio. EUR belaufen. Der Anteil der Stadt Barmstedt ergibt sich durch Multiplikation dieses Betrages mit der Schlüsselzahl.

Die Schlüsselzahl für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist auch für die Verteilung des Sonderausgleichs nach § 31 A FAG (Familienleistungsausgleich) anzuwenden.

 

Die Steuerkraft je Einwohner steigt auf 669,27 EUR (+ 42,27 EUR). Ursachen sind der Anstieg der Einwohnerzahl zum anzuwendenden Stichtag 31.03. des jeweiligen Vorjahres (31.03.2015 = 10.099 Einwohner) und der um rd. 446.000 EUR gestiegenen Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Unter Einbeziehung der zu erwartenden allgemeinen Schlüsselzuweisung ergibt sich eine vorläufige Finanzkraft von 920,59 EUR je Einwohner (+ 21,99 EUR).

Dieser Vorlage ist die Berechnung des Finanzausgleichs bis zum Jahr 2019 nach dem neuen Finanzausgleichsgesetz (gültig ab 01.01.2015) beigefügt.

Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs 2016 erfolgt voraussichtlich im Januar 2016.

 

Aufgrund der gestiegenen Finanzkraft ist gegenüber dem Vorjahr ebenfalls die Kreisumlage angestiegen. Der Umlagesatz beträgt derzeit 39%.

 

 

Ansatz 2016

Veränderung z. 2. Nachtrag 2015

Erl.

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gruppierung 1)

5.711.500 EUR

+ 1.095.100 EUR

*

Sonstige Finanzeinnahmen (Gruppierung 2)

1.618.100 EUR

- 100.200 EUR

*

Personalausgaben (Gruppierung 4)

5.263.000 EUR

+ 213.000 EUR

*

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gruppierung 5 u. 6)

6.587.400 EUR

+ 748.900 EUR

*

Zuweisungen und Zuschüsse (Gruppierung 7)

2.062.100 EUR

+ 249.200 EUR

*

Sonstige Finanzausgaben (Gruppierung 8)

9.861.200 EUR

+ 1.300.600 EUR

*

 

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gruppierung 1)

Gruppe 15: Ein großer Teil der Mehreinnahmen begründet sich in der Veranschlagung der Erstattung des VBL-Sanierungsgeldes (+ 96.000 EUR).

Die Abrechnung der Kopierkosten mit den Außenstellen der Stadt Barmstedt wird ab 2016 als Einnahme ausgewiesen (Bruttoprinzip). Die Abrechnung der Kopierkosten ist mit 45.600 EUR veranschlagt.

Außerdem wurde dem Vorschlag des Kreises Pinneberg gefolgt und eine angemessene Benutzungsgebühr für den Erwachsenensport eingeführt (+ 12.300 EUR).

 

Gruppe 16: Die Personalkostenerstattungen durch das Amt Hörnerkirchen steigen entsprechend den Personalausgaben (+ 45.500 EUR).

Ab 2016 entfällt der Verwaltungskostenbeitrag der Stadtwerke Barmstedt (- 60.000 EUR).

Die veranschlagten Schulkostenbeiträge sinken zum Vorjahr (- 27.400 EUR). Sie wurden anhand des Jahresrechnungsergebnisses 2014 geschätzt.

Die Kostenerstattungen des Kreises Pinneberg für die Asylbewerberunterbringung steigen ebenfalls entsprechend der Ausgaben (+ 608.800 EUR). Außerdem ist eine Kostenerstattung des Amtes Rantzau veranschlagt (+ 40.000 EUR).

Eventuelle Betriebskostenerstattungen durch die Träger der Kindertagesstätten für 2015 können erst nach Vorliegen der Jahresabschlüsse in einem Nachtragshaushalt 2016 verarbeitet werden. In 2015 wurden Einnahmen in Höhe von 39.300 EUR veranschlagt.

 

Gruppe 17: Der Landeszuschuss für Asylbewerber steigt erheblich an (+ 419.400 EUR). Für 2016 wird mit ca. 500 Flüchtlingen gerechnet.

 

Sonstige Finanzeinnahmen (Gruppierung 2)

Gruppe 21/22: Die Vorauszahlungen der Stadtwerke Barmstedt auf den zu erwartenden Gewinn von 272.700 EUR (+ 8.400 EUR) und auf die Konzessionsabgabe von 432.000 EUR (- 24.000 EUR) werden vorläufig nach dem Entwurf für den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Barmstedt für das Wirtschaftsjahr 2016 veranschlagt.

Die Entnahme aus der Altersteilzeitrücklage reduziert sich (- 83.400 EUR).

 

Personalausgaben (Gruppierung 4)

Die Personalausgaben belaufen sich im Haushaltsjahr 2016 auf voraussichtlich insgesamt 5.263.000 EUR. Unter Berücksichtigung der Zuführungen zur bzw. Entnahmen aus der Altersteilzeitrücklage ergibt sich gegenüber 2015 ein Erhöhungsbetrag von 296.400 EUR. Dieser Betrag reduziert sich noch durch Kostenerstattungen Dritter (z. B. Amt Hörnerkirchen, Amt Rantzau etc.). Die netto Personalausgaben und detaillierte Erläuterungen sind der Vorlage „Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016“ zu entnehmen.

 

 

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gruppierungen 5 und 6)

Die Steigerung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes begründet sich im Wesentlichen durch erhöhte Mietaufwendungen für die Unterbringung von Asylbewerbern (+ 334.000 EUR), Bewirtschaftungskosten der Grundstücke und Gebäude für die Unterbringung von Asylbewerbern (+ 92.500 EUR), Sachkosten für Asylbewerber (+ 144.100 EUR), Durchführung von Sonderprojekten der Schulsozialarbeit (+ 52.700 EUR) und Heizkosten für städtische Gebäude (+ 83.700 EUR).

 

Die veranschlagten Mittel für die bauliche Unterhaltung in Höhe von  359.400 EUR (- 13.100 EUR) und die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens, insbesondere Straßen und Wege in Höhe von 182.900EUR (- 21.100 EUR) decken nur die dringend erforderlichen Arbeiten ab.

Die Ansätze der baulichen Unterhaltung für Hoch- und Tiefbau wurden in einer Prioritätenliste nach Dringlichkeit zusammengefasst und wieder einzelnd geplant. Eine Veranschlagung aller Ansätze mit 100 EUR hat sich in der Praxis nicht bewährt.

Für die bauliche Unterhaltung Hochbau bzw. Tiefbau sind die Ansätze weiterhin durch zwei getrennte Deckungskreise deckungsfähig. Durch die beiden Deckungskreise soll eine bessere Flexibilität für den Bereich Gebäude- und Flächenmanagement beibehalten werden, um die dringend notwendigen Maßnahmen durchführen zu können.

 

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Gruppierung 7)

Die Kostensteigerung begründet sich im Wesentlichen aus den gestiegenen Betriebskostenzuschüssen an die Kindertagesstätten (+ 238.800 EUR).

 

Sonstige Finanzausgaben (Gruppierung 8)

Der Ausgleich des Defizits des Zweckverbandes „Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“ beläuft sich auf 224.400 EUR (- 147.000 EUR).

Die Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt 775.700 EUR (+13.700 EUR). Der für 2016 erforderliche Kreditbedarf wird voraussichtlich erst in der 2. Jahreshälfte 2016 abzudecken sein. Bei zu vereinbarenden halbjährlichen Zins- und Tilgungsleistungen werden die Kapitaldienstleistungen erstmalig den Haushalt 2017 belasten.

 

Unter dieser Gruppierung sind auch die Gewerbesteuerumlage und die Kreisumlage veranschlagt. Diesbezüglich wird auf die vorangegangenen Ausführungen Bezug genommen.

 

Die Pflichtzuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen ist mit 1.004.200 EUR (+ 266.200 EUR) veranschlagt. Weiterhin werden dem Vermögenshaushalt 4.800 EUR (- 1.700 EUR) an Erträgen aus dem Kapital der „Nelke-Stiftung“ zugeführt. 

 

Der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt beläuft sich nach der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015 auf 3.930.300 EUR. Dieser Betrag ist im Haushalt 2016 als Ausgabe zu veranschlagen. Im Haushalt 2015 war entsprechend der Fehlbetrag aus dem Jahr 2014 in Höhe von 2.802.900 EUR veranschlagt. Von daher ergibt sich allein aus der Erhöhung des Fehlbedarfs eine Mehrausgabe von 1.127.400 EUR. Diese Veranschlagung ist vorläufig und muss im Rahmen der Haushaltsberatungen dem Jahresabschlussergebnis 2015 angepasst werden.

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

Gruppierung 3 = Einnahmen

Gruppierung 9 = Ausgaben

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes beläuft sich in Einnahme und Ausgabe auf jeweils 5.341.000 EUR.

 

 

Ansatz 2016

Veränderung z. 2. Nachtrag 2015

Einnahmen Vermögenshaushalt

5.341.000 EUR

- 323.700 EUR

Ausgaben Vermögenshaushalt

5.341.000 EUR

- 323.700 EUR

 

Neben den jährlich wiederkehrenden Ausgaben für die Beschaffung insbesondere von beweglichen Vermögensgegenständen bilden folgende Maßnahmen die Schwerpunkte des Vermögenshaushalts für das Haushaltsjahr 2016:

 

Bezeichnung

Ansatz 2016

1300 Feuerwehr – Alarmfunkwecker

100.000 EUR

1300 Feuerwehr – Feuerwehrfahrzeug

380.000 EUR

2812 Grund- und Gemeinschaftsschule – Umbau Schulhöfe (2. BA)

290.000 EUR

4360 Asylbewerberunterbringung – Einrichtung der Unterkünfte

50.000 EUR

5800 Stadtgärtnerei – Ankauf Seepark

130.000 EUR

6314 Marktstraße - Ausbaukosten

480.000 EUR

6315 Erlengrund – Planungskosten

20.000 EUR

         Planungskosten 2017: 25.000 EUR / Ausbaukosten 2018:

         615.000 EUR

 

6319 Lutzhorner Landstraße / Mühlenstraße (K2) – Ausbaukosten

265.000 EUR

6323 Gebrüderstraße – Planungskosten

7.000 EUR

         Ausbaukosten 2017: 500.000 EUR

 

6332 Erschließung B-Plan Nr. 55 (ehemals Gabor)

440.000 EUR

6349 Weidkamp – Planungskosten

7.000 EUR

         Ausbaukosten 2017: 410.000 EUR

 

6354 Danziger Straße – Planungskosten

10.000 EUR

         Planungskosten 2017: 10.000 EUR / Ausbaukosten 2018:

         200.000 EUR

 

6356 Krückaubrücken (Schlickung und Freibad) – Ausbaukosten

50.000 EUR

         Ausbaukosten 2017: 50.000 EUR

 

6357 Krückauwanderweg – Ausbaukosten

45.300 EUR

6700 Straßenbeleuchtung – Umrüstung auf LED

30.000 EUR

7710 Bauhof – Beschaffung bewegliches Vermögen

50.000 EUR

         Bauhof – Beschaffung Schlepper 2017: 125.000 EUR /

         Beschaffung Kleinlaster 2019: 90.000 EUR

 

7710 Bauhof – Baumaßnahme Unterstand

23.100 EUR

7910 Wirtschaftsförderung – Beschaffung Weihnachtsbeleuchtung

40.000 EUR

8800 Allgemeines Grundvermögen – Ankauf v. Grundstücken

52.000 EUR

8820 Asylbewerberunterkunft Spitzerfurth – Ausbaumaßnahme

30.000 EUR

8830 Asylbewerberunterkunft I – Ankauf

247.000 EUR

8840 Asylbewerberunterkunft II – Ankauf

200.000 EUR

         Ausbaumaßnahme

30.000 EUR

8850 Asylbewerberunterkunft III – Ankauf

300.000 EUR

         Ausbaumaßnahme

25.000 EUR

8860 Asylbewerberunterkunft IV – Ankauf

300.000 EUR

         Ausbaumaßnahme

25.000 EUR

8870 Asylbewerberunterkunft V – Ankauf

300.000 EUR

         Ausbaumaßnahme

25.000 EUR

 

Zur Finanzierung sind als spezielle Deckungsmittel Vorauszahlungen für Straßenausbaubeiträge (Marktstraße: 80.000 EUR), Verkaufserlöse von Grundstücken B-Plan Nr. 55 (1.400.000 EUR), Zuweisungen und Zuschüsse Dritter für den Krückaufwanderweg (24.700 EUR) und die Weihnachtsbeleuchtung (22.800 EUR) veranschlagt.

 

Die veranschlagten Tilgungsleistungen in Höhe von 1.004.200 EUR werden durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt abgedeckt. 

 

Zur Restfinanzierung und zum Ausgleich des Vermögenshaushalts sind Kreditaufnahmen in Höhe von 2.599.300 EUR (- 471.300 EUR) erforderlich. Die Entwicklung der Verschuldung bis Ende 2019 kann der beigefügten Übersicht entnommen werden.  

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird wie in den Vorjahren auf 5.000.000 EUR festgesetzt werden. 

 

Die Gesamtzahl der Stellen beträgt gemäß Entwurf zum Stellenplan 2016 89,22 Stellen. Weitere Informationen sind der Vorlage zum Stellenplan 2016 zu entnehmen (VO/2016-010).

 

Hinweis:

Zur besseren Übersicht für die Ausschusssitzungen sind die Einzelpläne des  Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes zusätzlich in folgende Bereiche aufgeteilt:

1100, 1200, 1300, 1400Gremien, Repräsentationen, Personal, Organisation und IT,

Finanzen, Bauhof

2100 Ordnungsrecht, Feuerwehr etc.

2200 Schule, Sport, Kultur

2300 Soziales

2500 Gebäude- und Flächenmanagement

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt

 

  1. die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016 und
  2. das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2019

 

gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.

 

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 Kenntnis.


 

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2016.

 


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2016

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 19 1 0 - Entwicklung der Verschuldung bis 2019 (63 KB)      
Anlage 18 2 0 - Finanzausgleich 2015 bis 2019 (27 KB)      
Anlage 1 3 0 - Freier Finanzspielraum 2014 bis 2019 (80 KB)      
Anlage 17 4 0 - Erlass_Hinweise zur Beschränkung Ausgaben und Ausschöpfung Einnahmen 2015 (727 KB)      
Anlage 2 5 1 - Deckblatt (12 KB)      
Anlage 3 6 1 - Inhaltsverzeichnis (17 KB)      
Anlage 4 7 2 - Haushaltssatzung 2016 (Entwurf 21.12.2015) (14 KB)      
Anlage 30 8 3 - Vorbericht 2016 (620 KB)      
Anlage 5 9 4 - Richtlinien für die Ausführung des Haushaltsplanes (140 KB)      
Anlage 6 10 5 - Gesamtplan - Zusammenfassung (138 KB)      
Anlage 7 11 6 - Gesamtplan - Haushaltsquerschnitt EPl 0-8 (230 KB)      
Anlage 8 12 7 - Gesamtplan - Haushaltsquerschnitt EPl 9 (119 KB)      
Anlage 9 13 8 - Gesamtplan - Gruppierungsübersicht (564 KB)      
Anlage 10 14 9 - Gesamtplan - Finanzierungsübersicht (112 KB)      
Anlage 11 15 10 - Einzelplan Verwaltungshaushalt (3272 KB)      
Anlage 20 16 10 - Einzelplan Verwaltungshaushalt-1100-1400 (1764 KB)      
Anlage 21 17 10 - Einzelplan Verwaltungshaushalt-2100 (311 KB)      
Anlage 23 18 10 - Einzelplan Verwaltungshaushalt-2200 (791 KB)      
Anlage 24 19 10 - Einzelplan Verwaltungshaushalt-2300 (400 KB)      
Anlage 25 20 10 - Einzelplan Verwaltungshaushalt-2500 (998 KB)      
Anlage 12 21 11 - Einzelplan Vermögenshaushalt (1868 KB)      
Anlage 26 22 11 - Einzelplan Vermögenshaushalt-1100-1400 (425 KB)      
Anlage 27 23 11 - Einzelplan Vermögenshaushalt-2100 (239 KB)      
Anlage 22 24 11 - Einzelplan Vermögenshaushalt-2200 (462 KB)      
Anlage 28 25 11 - Einzelplan Vermögenshaushalt-2300 (175 KB)      
Anlage 29 26 11 - Einzelplan Vermögenshaushalt-2500 (1118 KB)      
Anlage 13 27 12 - Finanzplan (Einnahme- und Ausgabearten) (283 KB)      
Anlage 14 28 13 - Finanzplan nach Aufgabenbereichen (175 KB)      
Anlage 15 29 14 - Deckungskreise (211 KB)      
Anlage 16 30 15 - Wirtschaftsplan Stadtwerke Barmstedt Anlage1VO2015-313 (5778 KB)      
Stammbaum:
VO/2016-003   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2016-003-1   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt

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