Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-003
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Sachverhalt:
Hinweis zur Vorlagenänderung:
Der Termin Bauausschuss wurde auf den 25.01.2015 geändert und die Anzahl der Stellen sowie die Vorlagen-Nr. des Stellenplans 2016 ergänzt.
Der Vorbericht wurde der Vorlage hinzugefügt.
Anliegend werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016 sowie des Investitionsprogramms und des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Verwaltungshaushalt
Gruppierungen 0 – 2 = Einnahmen
Gruppierungen 4 – 8 = Ausgaben
| Ansatz 2016 | Veränderung z. 2. Nachtrag 2015 | Erl. |
Einnahmen Verwaltungshaushalt | 18.057.500 EUR |
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Ausgaben Verwaltungshaushalt | 23.773.700 EUR |
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Fehlbedarf | 5.716.200 EUR | + 1.785.900 EUR |
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Das Volumen des Verwaltungshaushalts beläuft sich in der Einnahme auf 18.057.500 EUR und in der Ausgabe auf 23.773.700 EUR. Der Fehlbedarf beträgt somit 5.716.200 EUR. In diesem Betrag ist das bis zum Haushaltsjahr 2015 aufgelaufene Defizit in Höhe von 3.930.300 EUR (2. Nachtragshaushalt 2015) enthalten.
Gegenüber der Haushaltsplanung 2015 bedeutet dies einen um 1.785.900 EUR höheren Fehlbedarf.
Die Fehlbeträge sind kumuliert im jeweils folgenden Haushaltsjahr als Ausgabe zu veranschlagen. Im Haushalt 2015 war der bis zum Haushaltsjahr 2014 aufgelaufene Fehlbetrag von 2.802.900 EUR veranschlagt. Der vorerst planerische Anstieg im Haushaltsjahr 2015 um 1.127.400 EUR führt damit automatisch zu einer Mehrbelastung des Haushaltsjahres 2016. Die Veranschlagung ist nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses 2015 anzupassen.
Nach der Finanzplanung bis zum Jahr 2019 wird sich dieser Trend fortsetzen. Der Fehlbedarf steigt weiter an und erreicht Ende 2019 eine Höhe von rd. 9,1 Mio. EUR. Auf die beigefügte – negative – Entwicklung des freien Finanzspielraumes wird insoweit verwiesen.
| Ansatz 2016 | Finanzplan 2017 | Finanzplan 2018 | Finanzplan 2019 |
Einnahme Verwaltungshaushalt | 18.057.500 EUR | 18.519.400 EUR | 18.575.600 EUR | 19.188.700 EUR |
Ausgabe Verwaltungshaushalt | 23.773.700 EUR | 25.612.800 EUR | 27.043.400 EUR | 28.358.200 EUR |
Fehlbedarf | 5.716.200 EUR | 7.093.400 EUR | 8.285.800 EUR | 9.169.500 EUR |
Die aufgezeigte Haushaltslage erfordert aufgrund der sich abzeichnenden weiteren Verschlechterung alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung. Insbesondere müssen sämtliche Ausgaben ständig nach Notwendigkeit und Dringlichkeit überprüft werden. Dies schließt auch eine Aufgabenkritik mit ein. Freiwillige Leistungen sollten grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht werden. Eine Übersicht über die freiwilligen Leistungen sowie die Protokolle über die Ergebnisse der Sitzungen des Arbeitskreises „Haushaltskonsolidierung“ wurde bereits übersandt.
Nach Einnahmeverbesserungen ist zu suchen. Hierzu können die bekannten und dieser Vorlage nochmals beigefügten Hinweise des Innenministeriums zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten und zur Begrenzung der Ausgaben zur Orientierung herangezogen werden (Erlass vom 14. August 2015).
Nach § 75 Abs. 3 GO hat die Sicherung des Haushaltsausgleichs Vorrang vor allen anderen finanzpolitischen Erwägungen. Bei einer Gefährdung des Haushaltsausgleichs sind die Kommunen deshalb verpflichtet, unter Ausnutzung aller ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten die Sicherung der laufenden Haushaltswirtschaft zu gewährleisten. Dabei haben sie die von den Kommunalaufsichtsbehörden, dem Landesrechnungshof und den Gemeindeprüfungsämtern im Rahmen der überörtlichen Prüfung zur Haushaltswirtschaft gegebenen Auflagen, Hinweise und Vorschläge zur Ausschöpfung der Einnahmen und Beschränkung der Ausgaben zu berücksichtigen.
Nach den Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds vom 01. November 2015 besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Fehlbetragszuweisungen. Diese werden zur Abdeckung von Fehlbeträgen gewährt, die im Verwaltungshaushalt entstanden sind und die als bedarfsdeckungsfähig anerkannt werden können. Dabei wird jeweils der zum Ende des letzten Jahres aufgelaufene Fehlbetrag zu Grunde gelegt, wobei darin enthaltene Fehlbeträge aus Vorjahren nur insoweit berücksichtigt werden, als sie in den Vorjahren als bedarfsdeckungsfähig anerkannt worden sind und auf diesen Betrag eine Fehlbetragszuweisung bewilligt wurde. Voraussetzung ist, dass die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer entsprechend den Richtlinien festgesetzt sind.
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 07. Oktober 2014 wurde die Hebesatzsatzung erlassen, mit der bereits die geforderten Mindesthebesätze ab 2015 (Grundsteuer A + B = 390 v. H. und Gewerbesteuer = 370 v. H.) beschlossen wurden.
Somit sind die Voraussetzungen für den Erhalt von Fehlbetragszuweisungen für 2015 erfüllt.
Für das Jahr 2014 wurde eine Fehlbedarfszuweisung beantragt. Nach Prüfung durch das Innenministerium wurde von dem Fehlbetrag in Höhe von 2.802.845,01 EUR ein Betrag von 1.763.263,01 EUR als bedarfsdeckungsfähig anerkannt. Hierauf wurde eine Fehlbetragszuweisung in Höhe von 255.000 EUR (14,5 %) bewilligt. Der nicht abgedeckte Betrag von 1.508.263,01 EUR kann grundsätzlich wieder in den Antrag für 2015 aufgenommen werden.
Im Bewilligungsverfahren zur Fehlbetragszuweisung (FBZ) für das Haushaltsjahr 2014 wurden der Stadt Barmstedt neben den als nicht bedarfsdeckungsfähig anerkannten Beträgen aus den Prüfungen Fehlbetragszuweisung 2012+2013 folgende Beträge von dem aufgelaufenen Fehlbetrag in Abzug gebracht und als nicht bedarfsdeckungsfähig anerkannt:
Bezeichnung | FBZ 2014 | FBZ 2013 |
Gewährte Zuschüsse an Schützengilde, Schäferhundverein | 2.531,52 EUR | 7.198,00 EUR |
Zinsbelastung durch Zuschuss für Digitalprojektor | 224,00 EUR | 400,00 EUR |
Verzicht auf weitergehende Hundesteuererhöhung | 6.468,00 EUR | 11.674,00EUR |
Verzicht auf Gebührenerhöhung Stadtbücherei | 3.600,00 EUR | 6.200,00 EUR |
Verzicht auf Gebührenerhöhung Feuerwehr | 0 EUR | 2.000,00 EUR |
Verzicht auf Erhebung Parkgebühren | 12.000,00 EUR | 12.000,00 EUR |
Verzicht auf Entgelt für Hallennutzung für den Erwachsenensport | 10.000,00 EUR | 10.000,00 EUR |
Veranlagung zu Straßenausbaubeiträgen mit 75 % statt 85 % in Nappenhorn und Norderstraße und Verzicht auf Vorauszahlung | 21.871,35 EUR | 0 EUR |
Veranlagung zu Straßenausbaubeiträgen mit 75 % statt 85 % in Stettiner Straße | 0 EUR | 15.179,34 EUR |
Verzicht auf Erhöhung Kostendeckungsgrad der Volkshochschule | 16.590,94 EUR | 10.500,00 EUR |
Verzicht auf mögliche Zusammenlegung von Ausschüssen | 1.300,00 EUR | 1.300,00 EUR |
Insgesamt nicht als bedarfdeckungsfähig anerkannt: | 74.585,81 EUR | 76.451,34 EUR |
Es wird darüber zu beraten und beschließen sein, ob in weiteren dieser Punkte Haushaltsverbesserungen generiert werden sollen.
Der Haushaltsentwurf wurde verwaltungsintern und in der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung auf Möglichkeiten zur Reduzierung des Fehlbedarfs überprüft.
Folgende wesentliche Punkte wurden besprochen:
- Überprüfung der im Vergleich zu anderen Städten immer noch zu niedrigen Schulkostenbeiträge
- Im Bereich aller Schulen sind im Vermögenshaushalt „Beschaffung von beweglichem Vermögen“ nur noch Mittel in Höhe der Schülerzahlen x vereinbarten Betrag plus Sockelbetrag veranschlagt worden. Alle Sonderanträge wurden nicht im Haushalt aufgenommen. Zukünftig sind von den Schulen größere Anschaffungen anzusparen.
- Die starke Steigerung der Betriebskostenzuschüsse in den Kindertagesstätten muss hinterfragt und überprüft werden.
- Maßnahmen der baulichen Unterhaltung wurden priorisiert und nur dringend erforderliche Maßnahmen aufgenommen.
- Weitere Kürzungen von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes z. B. Straßenausbaumaßnahmen sind im jeweiligen Fachausschuss zu beraten und zu entscheiden.
- Für die Reinigungsleistungen sämtlicher städtischer Gebäude wird ein neues Leistungsverzeichnis erarbeitet und die Einsparpotenziale der Politik zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt.
- Der Hinweis des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Pinneberg zur Zusammenlegung von Ausschüssen wurde im Rahmen der Änderung der Entschädigungsverordnung diskutiert und sollte zur nächsten Legislaturperiode beraten werden.
Die wesentlichen Inhalte des Verwaltungshaushalts werden nachstehend tabellarisch dargestellt und bei Bedarf erläutert:
Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen (Gruppierungen 0 und 8)
| Ansatz 2016 | Veränderung z. 2. Nachtrag 2015 | Erl. |
Steuern, allgemeine Zuweisungen: |
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Grundsteuer A | 43.500 EUR | - 500 EUR |
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Grundsteuer B | 1.350.000 EUR | + 11.000 EUR |
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Gewerbesteuer | 1.500.000 EUR | - 100.000 EUR | * |
Hundesteuer | 57.000 EUR | - 500 EUR | * |
Vergnügungssteuer | 60.000 EUR | +/- 0 EUR |
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Gemeindeanteil Einkommensteuer | 3.932.700 EUR | + 123.100 EUR | * |
Gemeindeanteil Umsatzsteuer | 245.300 EUR | + 7.400 EUR | * |
Schlüsselzuweisungen | 2.538.000 EUR | - 202.800 EUR | * |
Zentralitätsmittel (Unterzentrum) | 635.500 EUR | - 18.600 EUR |
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Sonderausgleich nach § 31 a FAG | 365.900 EUR | + 11.800 EUR |
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Umlagen: |
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Gewerbesteuerumlage | 279.800 EUR | - 35.900 EUR | * |
Kreisumlage | 3.625.900 EUR | + 95.000 EUR | * |
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Das zu erwartende Gewerbesteueraufkommen wird vorsichtig geschätzt. Im Jahr 2015 beliefen sich die Sollstellungen auf rd. 1.825.000 EUR. Die Gewerbesteuerumlage wird mit einem Umlagesatz von 69 v. H. der Messbeträge erhoben, was bei einem Aufkommen von 1.500.000 EUR einen Betrag von rd. 279.800 EUR ausmacht.
Die Hundesteuer wurde auf Vorjahresniveau geplant. Im März 2014 wurde die „4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer“ beschlossen. Die Anhebung der Hundesteuer dient der Verbesserung der Einnahmesituation und zur Vermeidung von Abzugsbeträgen bei der Bewilligung von Fehlbetragszuweisungen. Eine stufenweise Anhebung der Hundesteuer bis zu den vom Innenministerium geforderten Mindeststeuersätzen für den 1. Hund von 120 EUR wurde bis 2016 beschlossen.
Für die Verteilung des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer gelten ab dem Jahr 2015 bis 2017 die auf der Grundlage der Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2010 ermittelten Schlüsselzahlen.
Ab 2015 betragen die Schlüsselzahlen für die Stadt Barmstedt 0,0034198 (EkSt-Anteile) und 0,001962892 (USt-Anteile). Nach dem Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2015 werden sich die Gemeindeanteile an der Lohnsteuer, Einkommensteuer und Zinsabschlagsteuer auf insgesamt rd. 1.150 Mio. EUR belaufen. Der Anteil der Stadt Barmstedt ergibt sich durch Multiplikation dieses Betrages mit der Schlüsselzahl.
Die Schlüsselzahl für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist auch für die Verteilung des Sonderausgleichs nach § 31 A FAG (Familienleistungsausgleich) anzuwenden.
Die Steuerkraft je Einwohner steigt auf 669,27 EUR (+ 42,27 EUR). Ursachen sind der Anstieg der Einwohnerzahl zum anzuwendenden Stichtag 31.03. des jeweiligen Vorjahres (31.03.2015 = 10.099 Einwohner) und der um rd. 446.000 EUR gestiegenen Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Unter Einbeziehung der zu erwartenden allgemeinen Schlüsselzuweisung ergibt sich eine vorläufige Finanzkraft von 920,59 EUR je Einwohner (+ 21,99 EUR).
Dieser Vorlage ist die Berechnung des Finanzausgleichs bis zum Jahr 2019 nach dem neuen Finanzausgleichsgesetz (gültig ab 01.01.2015) beigefügt.
Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs 2016 erfolgt voraussichtlich im Januar 2016.
Aufgrund der gestiegenen Finanzkraft ist gegenüber dem Vorjahr ebenfalls die Kreisumlage angestiegen. Der Umlagesatz beträgt derzeit 39%.
| Ansatz 2016 | Veränderung z. 2. Nachtrag 2015 | Erl. |
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gruppierung 1) | 5.711.500 EUR | + 1.095.100 EUR | * |
Sonstige Finanzeinnahmen (Gruppierung 2) | 1.618.100 EUR | - 100.200 EUR | * |
Personalausgaben (Gruppierung 4) | 5.263.000 EUR | + 213.000 EUR | * |
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gruppierung 5 u. 6) | 6.587.400 EUR | + 748.900 EUR | * |
Zuweisungen und Zuschüsse (Gruppierung 7) | 2.062.100 EUR | + 249.200 EUR | * |
Sonstige Finanzausgaben (Gruppierung 8) | 9.861.200 EUR | + 1.300.600 EUR | * |
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gruppierung 1)
Gruppe 15: Ein großer Teil der Mehreinnahmen begründet sich in der Veranschlagung der Erstattung des VBL-Sanierungsgeldes (+ 96.000 EUR).
Die Abrechnung der Kopierkosten mit den Außenstellen der Stadt Barmstedt wird ab 2016 als Einnahme ausgewiesen (Bruttoprinzip). Die Abrechnung der Kopierkosten ist mit 45.600 EUR veranschlagt.
Außerdem wurde dem Vorschlag des Kreises Pinneberg gefolgt und eine angemessene Benutzungsgebühr für den Erwachsenensport eingeführt (+ 12.300 EUR).
Gruppe 16: Die Personalkostenerstattungen durch das Amt Hörnerkirchen steigen entsprechend den Personalausgaben (+ 45.500 EUR).
Ab 2016 entfällt der Verwaltungskostenbeitrag der Stadtwerke Barmstedt (- 60.000 EUR).
Die veranschlagten Schulkostenbeiträge sinken zum Vorjahr (- 27.400 EUR). Sie wurden anhand des Jahresrechnungsergebnisses 2014 geschätzt.
Die Kostenerstattungen des Kreises Pinneberg für die Asylbewerberunterbringung steigen ebenfalls entsprechend der Ausgaben (+ 608.800 EUR). Außerdem ist eine Kostenerstattung des Amtes Rantzau veranschlagt (+ 40.000 EUR).
Eventuelle Betriebskostenerstattungen durch die Träger der Kindertagesstätten für 2015 können erst nach Vorliegen der Jahresabschlüsse in einem Nachtragshaushalt 2016 verarbeitet werden. In 2015 wurden Einnahmen in Höhe von 39.300 EUR veranschlagt.
Gruppe 17: Der Landeszuschuss für Asylbewerber steigt erheblich an (+ 419.400 EUR). Für 2016 wird mit ca. 500 Flüchtlingen gerechnet.
Sonstige Finanzeinnahmen (Gruppierung 2)
Gruppe 21/22: Die Vorauszahlungen der Stadtwerke Barmstedt auf den zu erwartenden Gewinn von 272.700 EUR (+ 8.400 EUR) und auf die Konzessionsabgabe von 432.000 EUR (- 24.000 EUR) werden vorläufig nach dem Entwurf für den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Barmstedt für das Wirtschaftsjahr 2016 veranschlagt.
Die Entnahme aus der Altersteilzeitrücklage reduziert sich (- 83.400 EUR).
Personalausgaben (Gruppierung 4)
Die Personalausgaben belaufen sich im Haushaltsjahr 2016 auf voraussichtlich insgesamt 5.263.000 EUR. Unter Berücksichtigung der Zuführungen zur bzw. Entnahmen aus der Altersteilzeitrücklage ergibt sich gegenüber 2015 ein Erhöhungsbetrag von 296.400 EUR. Dieser Betrag reduziert sich noch durch Kostenerstattungen Dritter (z. B. Amt Hörnerkirchen, Amt Rantzau etc.). Die netto Personalausgaben und detaillierte Erläuterungen sind der Vorlage „Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016“ zu entnehmen.
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gruppierungen 5 und 6)
Die Steigerung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes begründet sich im Wesentlichen durch erhöhte Mietaufwendungen für die Unterbringung von Asylbewerbern (+ 334.000 EUR), Bewirtschaftungskosten der Grundstücke und Gebäude für die Unterbringung von Asylbewerbern (+ 92.500 EUR), Sachkosten für Asylbewerber (+ 144.100 EUR), Durchführung von Sonderprojekten der Schulsozialarbeit (+ 52.700 EUR) und Heizkosten für städtische Gebäude (+ 83.700 EUR).
Die veranschlagten Mittel für die bauliche Unterhaltung in Höhe von 359.400 EUR (- 13.100 EUR) und die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens, insbesondere Straßen und Wege in Höhe von 182.900EUR (- 21.100 EUR) decken nur die dringend erforderlichen Arbeiten ab.
Die Ansätze der baulichen Unterhaltung für Hoch- und Tiefbau wurden in einer Prioritätenliste nach Dringlichkeit zusammengefasst und wieder einzelnd geplant. Eine Veranschlagung aller Ansätze mit 100 EUR hat sich in der Praxis nicht bewährt.
Für die bauliche Unterhaltung Hochbau bzw. Tiefbau sind die Ansätze weiterhin durch zwei getrennte Deckungskreise deckungsfähig. Durch die beiden Deckungskreise soll eine bessere Flexibilität für den Bereich Gebäude- und Flächenmanagement beibehalten werden, um die dringend notwendigen Maßnahmen durchführen zu können.
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Gruppierung 7)
Die Kostensteigerung begründet sich im Wesentlichen aus den gestiegenen Betriebskostenzuschüssen an die Kindertagesstätten (+ 238.800 EUR).
Sonstige Finanzausgaben (Gruppierung 8)
Der Ausgleich des Defizits des Zweckverbandes „Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“ beläuft sich auf 224.400 EUR (- 147.000 EUR).
Die Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt 775.700 EUR (+13.700 EUR). Der für 2016 erforderliche Kreditbedarf wird voraussichtlich erst in der 2. Jahreshälfte 2016 abzudecken sein. Bei zu vereinbarenden halbjährlichen Zins- und Tilgungsleistungen werden die Kapitaldienstleistungen erstmalig den Haushalt 2017 belasten.
Unter dieser Gruppierung sind auch die Gewerbesteuerumlage und die Kreisumlage veranschlagt. Diesbezüglich wird auf die vorangegangenen Ausführungen Bezug genommen.
Die Pflichtzuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen ist mit 1.004.200 EUR (+ 266.200 EUR) veranschlagt. Weiterhin werden dem Vermögenshaushalt 4.800 EUR (- 1.700 EUR) an Erträgen aus dem Kapital der „Nelke-Stiftung“ zugeführt.
Der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt beläuft sich nach der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015 auf 3.930.300 EUR. Dieser Betrag ist im Haushalt 2016 als Ausgabe zu veranschlagen. Im Haushalt 2015 war entsprechend der Fehlbetrag aus dem Jahr 2014 in Höhe von 2.802.900 EUR veranschlagt. Von daher ergibt sich allein aus der Erhöhung des Fehlbedarfs eine Mehrausgabe von 1.127.400 EUR. Diese Veranschlagung ist vorläufig und muss im Rahmen der Haushaltsberatungen dem Jahresabschlussergebnis 2015 angepasst werden.
Vermögenshaushalt
Gruppierung 3 = Einnahmen
Gruppierung 9 = Ausgaben
Das Volumen des Vermögenshaushaltes beläuft sich in Einnahme und Ausgabe auf jeweils 5.341.000 EUR.
| Ansatz 2016 | Veränderung z. 2. Nachtrag 2015 |
Einnahmen Vermögenshaushalt | 5.341.000 EUR | - 323.700 EUR |
Ausgaben Vermögenshaushalt | 5.341.000 EUR | - 323.700 EUR |
Neben den jährlich wiederkehrenden Ausgaben für die Beschaffung insbesondere von beweglichen Vermögensgegenständen bilden folgende Maßnahmen die Schwerpunkte des Vermögenshaushalts für das Haushaltsjahr 2016:
Bezeichnung | Ansatz 2016 |
1300 Feuerwehr – Alarmfunkwecker | 100.000 EUR |
1300 Feuerwehr – Feuerwehrfahrzeug | 380.000 EUR |
2812 Grund- und Gemeinschaftsschule – Umbau Schulhöfe (2. BA) | 290.000 EUR |
4360 Asylbewerberunterbringung – Einrichtung der Unterkünfte | 50.000 EUR |
5800 Stadtgärtnerei – Ankauf Seepark | 130.000 EUR |
6314 Marktstraße - Ausbaukosten | 480.000 EUR |
6315 Erlengrund – Planungskosten | 20.000 EUR |
Planungskosten 2017: 25.000 EUR / Ausbaukosten 2018: 615.000 EUR |
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6319 Lutzhorner Landstraße / Mühlenstraße (K2) – Ausbaukosten | 265.000 EUR |
6323 Gebrüderstraße – Planungskosten | 7.000 EUR |
Ausbaukosten 2017: 500.000 EUR |
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6332 Erschließung B-Plan Nr. 55 (ehemals Gabor) | 440.000 EUR |
6349 Weidkamp – Planungskosten | 7.000 EUR |
Ausbaukosten 2017: 410.000 EUR |
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6354 Danziger Straße – Planungskosten | 10.000 EUR |
Planungskosten 2017: 10.000 EUR / Ausbaukosten 2018: 200.000 EUR |
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6356 Krückaubrücken (Schlickung und Freibad) – Ausbaukosten | 50.000 EUR |
Ausbaukosten 2017: 50.000 EUR |
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6357 Krückauwanderweg – Ausbaukosten | 45.300 EUR |
6700 Straßenbeleuchtung – Umrüstung auf LED | 30.000 EUR |
7710 Bauhof – Beschaffung bewegliches Vermögen | 50.000 EUR |
Bauhof – Beschaffung Schlepper 2017: 125.000 EUR / Beschaffung Kleinlaster 2019: 90.000 EUR |
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7710 Bauhof – Baumaßnahme Unterstand | 23.100 EUR |
7910 Wirtschaftsförderung – Beschaffung Weihnachtsbeleuchtung | 40.000 EUR |
8800 Allgemeines Grundvermögen – Ankauf v. Grundstücken | 52.000 EUR |
8820 Asylbewerberunterkunft Spitzerfurth – Ausbaumaßnahme | 30.000 EUR |
8830 Asylbewerberunterkunft I – Ankauf | 247.000 EUR |
8840 Asylbewerberunterkunft II – Ankauf | 200.000 EUR |
Ausbaumaßnahme | 30.000 EUR |
8850 Asylbewerberunterkunft III – Ankauf | 300.000 EUR |
Ausbaumaßnahme | 25.000 EUR |
8860 Asylbewerberunterkunft IV – Ankauf | 300.000 EUR |
Ausbaumaßnahme | 25.000 EUR |
8870 Asylbewerberunterkunft V – Ankauf | 300.000 EUR |
Ausbaumaßnahme | 25.000 EUR |
Zur Finanzierung sind als spezielle Deckungsmittel Vorauszahlungen für Straßenausbaubeiträge (Marktstraße: 80.000 EUR), Verkaufserlöse von Grundstücken B-Plan Nr. 55 (1.400.000 EUR), Zuweisungen und Zuschüsse Dritter für den Krückaufwanderweg (24.700 EUR) und die Weihnachtsbeleuchtung (22.800 EUR) veranschlagt.
Die veranschlagten Tilgungsleistungen in Höhe von 1.004.200 EUR werden durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt abgedeckt.
Zur Restfinanzierung und zum Ausgleich des Vermögenshaushalts sind Kreditaufnahmen in Höhe von 2.599.300 EUR (- 471.300 EUR) erforderlich. Die Entwicklung der Verschuldung bis Ende 2019 kann der beigefügten Übersicht entnommen werden.
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird wie in den Vorjahren auf 5.000.000 EUR festgesetzt werden.
Die Gesamtzahl der Stellen beträgt gemäß Entwurf zum Stellenplan 2016 89,22 Stellen. Weitere Informationen sind der Vorlage zum Stellenplan 2016 zu entnehmen (VO/2016-010).
Hinweis:
Zur besseren Übersicht für die Ausschusssitzungen sind die Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes zusätzlich in folgende Bereiche aufgeteilt:
1100, 1200, 1300, 1400Gremien, Repräsentationen, Personal, Organisation und IT,
Finanzen, Bauhof
2100 Ordnungsrecht, Feuerwehr etc.
2200 Schule, Sport, Kultur
2300 Soziales
2500 Gebäude- und Flächenmanagement
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt
- die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016 und
- das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2019
gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2016.
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2016
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76