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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für weitere folgende Bereiche: nördlich der Straße "Am Friedhof"/östlich des Friedhofes/westlich der Straße "Höllner Weg" westlich der "Brunnenstraße"/südlich der Straße "Beim Reihergeölz"/nördlich der Ortsrandbebauung an der Brunnenstraße hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 09.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
Zusatz: Hinweis: Bitte führen Sie am 08.02.16 abends Ihre Aktualisierungen durch, da am 09.02.16 ein update von Allris eingespielt wird!
VO/2015-215-1 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für weitere folgende Bereiche:

nördlich der Straße "Am Friedhof"/östlich des Friedhofes/westlich der Straße "Höllner Weg"

westlich der "Brunnenstraße"/südlich der Straße "Beim Reihergeölz"/nördlich der Ortsrandbebauung an der Brunnenstraße

hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Uwe DieckmannBezüglich:
VO/2015-215
Federführend:Verwaltungsleitung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ortwin Schmidt schildert hierzu die Beratung im Bauausschuss und erläutert alle 10 Teilflächen der vorgesehenen Änderung.

 

Axel Schmidt stellt den Antrag, die Teilfläche 6 Bebauung an der August-Christen-
Straße aus dem Gesamtpaket der Änderungen herauszunehmen, da hier zurzeit keine konkreten Pläne vorliegen.

 

Herr Jessen betont, dass für seine Fraktion keine einheitliche Meinung besteht und er die Ausweisung der GE-Flächen wegen der Nähe zur Bebauung so nicht mittragen kann.

 

 


Beschluss:

 

a)      Antrag der FWB-Fraktion:

Die Teilfläche 6 wird aus dem Paket der Änderungen herausgenommen.

b)      Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 3. Änderung aufgestellt, die für folgende Gebiete folgende Änderungen vorsieht:

 

  1. rdlich des Friedhofes und östlich der Lutzhorner Landstraße soll in absehbarer Zeit eine schon heute dringend benötigte Gewerbefläche ausgewiesen werden.
  2. Im westlichen Bereich der Lutzhorner Landstraße (höhe der Straße „Am Friedhof“) ist vorgesehen, weitere Wohnbauflächen auszuweisen. Im Bereich Steinmoor sind aufgrund der alten Planung noch ausreichende Flächen vorhanden. Bisher war ein Zugriff darauf leider nicht möglich. Weiterhin ist in diesem Bereich eine Fläche für die Nahversorgung vorgesehen.
  3. Östlich des Weidkamps ist zur Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 46 a eine Regenrückhaltung entstanden. Diese ist planerisch nachzutragen.
  4. In der Straße „An der Bahn“ ist zurzeit eine Sondergebietsfläche für den Eisenbahnverkehr ausgewiesen. Diese ist für den Bereich des Kindergartens und der Rettungswache entsprechend umzuwandeln. Die für den VCP vorgesehene Fläche wird als Wohngebiet ausgewiesen, um die Möglichkeit einer ggf. späteren Umnutzung offenzuhalten.
  5. Das ehemalige Seniorenheim nördlich der Brunnenstraße, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Johannisstraße wurde bereits veräert und wird heute als Wohnbaufläche genutzt.
  6. Das Sondergebiet für öffentliche Verwaltung (ehemaliges Rathaus) westlich der Bahnhofstraße ist aufgrund der tatsächlichen Wohnnutzung anzupassen.
  7. Der Neubau des Seniorenheimes südlich der Marktstraße, westlich der Feuerwache und süstlich des Freibades ist planerisch mit aufzunehmen. Hier könnte bei dieser Gelegenheit auch über eine zukünftige Nutzung der Feuerwache nachgedacht werden.
  8. Nördlich der Straße „Am Friedhof/östlich des Friedhofes/westlich der Straße „Höllner

Weg“ ist die Ausweisung einer weiteren Wohnbaufläche vorgesehen.

  1. Westlich der Brunnenstraße/südlich der Straße „Beim Reihergehölz“/nördlich der   

   Ortsrandbebauung an der Brunnenstraße soll eine weiter Wohnbaufläche ausgewiesen

   werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

und Aufforderungen zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine Öffentlichkeits-veranstaltung erfolgen. 


Abstimmungsergebnis:

 

Zu a.:

 

Ja- Stimmen:9

Nein- Stimmen:6

Enthaltungen:1

 

 

Zu b.:

 

Ja-Stimmen:                14

Nein-Stimmen:              1

Enthaltungen:                1

 

 

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