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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-215  

Betreff: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für folgende Bereiche:
- Gewerbe Nord/östlich Lutzhorner Landstr./nördlich Friedhof
- Nahversorgung Nord/Wohngebietserweiterung/westlich Lutzhorner Landstr.
- Regenrückhaltung B-46/östlich Weidkamp
- Endwidmung Bahnfläche/An der Bahn/VCP
- Umwandlung SO Altenheim/Brunnenstraße
- Umwandlung SO Rathaus/Bahnhofstraße
- Umwandlung SO Schule/SO Einzelhandel/Aug.-Christen-Str.
- SO Altenheim/Marktstraße
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Uwe Dieckmann
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
31.08.2015 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt (offen)   
02.11.2015 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt (offen)   
01.02.2016 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Durch verschiedene bauliche Veränderungen sind Teilbereiche des alten Flächen-nutzungsplanes an die heutigen, tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Weiterhin soll die Gelegenheit genutzt werden, eine moderate Weiterentwicklung im Bereich der Gewerbe- und Wohnbauflächen einzuplanen. Die gewünschte Ausweisung eines Gewerbegebietes im nördlichen Stadtgebiet an der Kreisstraße 18 wird aufgrund der zu erwartenden Probleme in einem separaten Verfahren (4. Änderung der Flächennutzungsplanung) durchgeführt. Im einzelnen sind folgende Veränderungen vorgesehen:

 

  1. Nördlich des Friedhofes und östlich der Lutzhorner Landstraße soll in absehbarer Zeit eine schon heute dringend benötigte Gewerbefläche ausgewiesen werden.
  2. Im westlichen Bereich der Lutzhorner Landstraße (höhe der Straße „Am Friedhof“) ist vorgesehen, weitere Wohnbauflächen auszuweisen. Im Bereich Steinmoor sind aufgrund der alten Planung noch ausreichende Flächen vorhanden. Bisher war ein Zugriff darauf leider nicht möglich. Weiterhin ist in diesem Bereich eine Fläche für die Nahversorgung vorgesehen.
  3. Im Weidkamp ist zur Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 46 a eine Regenrückhaltung entstanden. Diese ist planerisch nachzutragen.
  4. In der Straße „An der Bahn“ ist zurzeit eine Sondergebietsfläche für den Eisenbahnverkehr ausgewiesen. Diese ist für den Bereich des Kindergartens und der Rettungswache entsprechend umzuwandeln. Die für den VCP vorgesehene Fläche wird als Wohngebiet ausgewiesen, um die Möglichkeit einer ggf. späteren Umnutzung offenzuhalten.
  5. Das Seniorenheim in der Brunnenstraße wurde bereits veräußert und wird heute als Wohnbaufläche genutzt.
  6. Die Fläche der AKN in der August-Christen-Straße (bisheriges „Spanisches Zentrum“) ist derzeit als Schulerweiterungsfläche festgelegt. Durch die neuesten Entwicklungen kann bzw. soll dort die Möglichkeit zur Ansiedlung eines Einzelhandelsunternehmens geschaffen werden. Die bisherige Gewerbefläche wird als Schulerweiterungsfläche ausgewiesen, steht allerdings  unter Bestandsschutz.
  7. Das Sondergebiet für öffentliche Verwaltung in der Bahnhofstraße ist aufgrund der tatsächlichen Nutzung anzupassen.
  8. Der Neubau des Seniorenheimes in der Marktstraße ist planerisch mit aufzunehmen. Hier könnte bei dieser Gelegenheit auch über eine zukünftige Nutzung der Feuerwache nachgedacht werden.

 

Im Zuge der Beratungen können auch noch weitere Flächen aufgenommen werden. Aus diesem Grund wurde diese Vorlage auch noch nicht einer Stadtvertretersitzung zugeordnet.        

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 3. Änderung aufgestellt, die für folgende Gebiete folgende Änderungen vorsieht:

 

  1. Nördlich des Friedhofes und östlich der Lutzhorner Landstraße soll in absehbarer Zeit eine schon heute dringend benötigte Gewerbefläche ausgewiesen werden.
  2. Im westlichen Bereich der Lutzhorner Landstraße (höhe der Straße „Am Friedhof“) ist vorgesehen, weitere Wohnbauflächen auszuweisen. Im Bereich Steinmoor sind aufgrund der alten Planung noch ausreichende Flächen vorhanden. Bisher war ein Zugriff darauf leider nicht möglich. Weiterhin ist in diesem Bereich eine Fläche für die Nahversorgung vorgesehen.
  3. Östlich des Weidkamps ist zur Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 46 a eine Regenrückhaltung entstanden. Diese ist planerisch nachzutragen.
  4. In der Straße „An der Bahn“ ist zurzeit eine Sondergebietsfläche für den Eisenbahnverkehr ausgewiesen. Diese ist für den Bereich des Kindergartens und der Rettungswache entsprechend umzuwandeln. Die für den VCP vorgesehene Fläche wird als Wohngebiet ausgewiesen, um die Möglichkeit einer ggf. späteren Umnutzung offenzuhalten.
  5. Das ehemalige Seniorenheim nördlich der Brunnenstraße, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Johannisstraße wurde bereits veräußert und wird heute als Wohnbaufläche genutzt.
  6. Die Fläche der AKN östlich der August-Christen-Straße, südlich der Bahnlinie und westlich der Schulsportanlage Schulstraße (bisheriges „Spanisches Zentrum“) ist derzeit als Schulerweiterungsfläche festgelegt. Durch die neuesten Entwicklungen kann bzw. soll dort die Möglichkeit zur Ansiedlung eines Einzelhandelsunternehmens geschaffen werden. Die bisherige Gewerbefläche wird als Schulerweiterungsfläche ausgewiesen, steht allerdings unter Bestandsschutz.
  7. Das Sondergebiet für öffentliche Verwaltung (ehemaliges Rathaus) westlich der Bahnhofstraße ist aufgrund der tatsächlichen Wohnnutzung anzupassen.
  8. Der Neubau des Seniorenheimes südlich der Marktstraße, westlich der Feuerwache und südöstlich des Freibades ist planerisch mit aufzunehmen. Hier könnte bei dieser Gelegenheit auch über eine zukünftige Nutzung der Feuerwache nachgedacht werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

und Aufforderungen zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine Öffentlichkeits-veranstaltung erfolgen. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungskosten ca. 25.000 €

 


Anlage/n:

 

Planentwürfe

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 F-Plan 3 und 4 Änderung Entwurf (10062 KB)      
Stammbaum:
VO/2015-215   3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für folgende Bereiche: - Gewerbe Nord/östlich Lutzhorner Landstr./nördlich Friedhof - Nahversorgung Nord/Wohngebietserweiterung/westlich Lutzhorner Landstr. - Regenrückhaltung B-46/östlich Weidkamp - Endwidmung Bahnfläche/An der Bahn/VCP - Umwandlung SO Altenheim/Brunnenstraße - Umwandlung SO Rathaus/Bahnhofstraße - Umwandlung SO Schule/SO Einzelhandel/Aug.-Christen-Str. - SO Altenheim/Marktstraße hier: Aufstellungsbeschluss   Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2015-215-1   3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für weitere folgende Bereiche: nördlich der Straße "Am Friedhof"/östlich des Friedhofes/westlich der Straße "Höllner Weg" westlich der "Brunnenstraße"/südlich der Straße "Beim Reihergeölz"/nördlich der Ortsrandbebauung an der Brunnenstraße hier: Aufstellungsbeschluss   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Barmstedt

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