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Vorlage - VO/2016-023
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“, westlich der Bebauung an der Straße „Am Wasserwerk“ und nördlich der Straße „Der neue Weg“ fand in der Zeit vom 23. Dezember 2015 bis zum 26. Januar 2016 die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB statt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden weder Anregungen gegeben noch Bedenken geäußert. Für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat das Stadtplanungsbüro eine Abwägungsunterlage erstellt. Schwerwiegende Änderungswünsche oder Bedenken wurden, nachdem diese nach der frühzeitigen Beteiligung in die Unterlagen eingearbeitet wurden, nicht mehr geltend gemacht, so dass nunmehr eine abschließenden Beschlussfassung des B-Planes Nr. 55, 2. Änderung als Satzung nichts mehr im Wege steht.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des B-Planes Nr. 55 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“, westlich der Bebauung an der Straße „Am Wasserwerk“ und nördlich der Straße „Der neue Weg“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstibgen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“, westlich der Bebauung an der Straße „Am Wasserwerk“ und nördlich der Straße „Der neue Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt, wird allerdings noch dahingehend angepasst, dass die Ausgleichsfläche für die Aufhebung der Festsetzung des Walls als Entnahme aus Flächen des Ökokontos der Stadt Barmstedt benannt wird.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
Abwägungsunterlagen
Planzeichnung
Textliche Festsetzungen
Legende
Begründung
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