Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-010  

Betreff: Stellenplan 2016
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heike Kruse
Federführend:FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.01.2016 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt      
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.02.2016 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anliegend wird der Entwurf des Stellenplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016 mit Veränderungsliste gegenüber dem Vorjahr und Stellenplanquerschnitt (Vergleich zu Fassung nach dem 2. Nachtrag zum Stellenplan) zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

Im Entwurf des Stellenplanes sind umgerechnet auf Ganztagsstellen insgesamt 89,22 Stellen ausgewiesen. Gegenüber 2015 bedeutet dies eine Erhöhung um 1,66 Stellen. Die Veränderungen werden nachstehend im Einzelnen erläutert:

 

Teil A – Verwaltung

 

Der Stellenplan 2016 berücksichtigt die neue Organisationsstruktur der Verwaltung. Die Unterteilung nach Fachbereichen und Bereichen wurde in den Stellenplan übernommen.

 

Die Gesamtzahl der Stellen in der Kernverwaltung des Rathauses beläuft sich im Haushaltsjahr 2016 auf 49,85. Gegenüber 2015 bedeutet dies eine Erhöhung um 1,16 Stellen.

 

 

Zu den Stellen gibt es folgende Anmerkungen:

 

Nach dem Eintritt des früheren Amtsleiters „zentrale Dienste und Finanzen“ in die Freistellungsphase der Altersteilzeit zum 01. Juni 2015 ist die Stelle mit einer Wiederbesetzungssperre belegt, die nur durch Beschluss des Hauptausschusses aufgehoben werden kann.

 

Folgende Veränderungen gegenüber 2015 erfolgen:

 

Stelle 7 – FB Innerer Service – Allg. Verwaltungsangelegenheiten

Die Stelle wurde um 0,5 auf 1,0 angehoben; sie soll mit 2 Teilzeitkräften mit gegenseitiger Vertretung besetzt werden. Hier sind ein Anteil aus Stelle 19 (Geschäftsbuchhaltung -0,2) enthalten (Hilfsleistungen für eine Schwerbehinderte). Außerdem wird die Inhaberin der Stelle 13 (IT) statt mit 13 (0,33 Stelle) künftig mit der gesamten Arbeitszeit von  27 Stunden (0,7) zu kommunit abgeordnet. Ein Teil der hier verbleibenden Aufgaben (rd. 0,3) wird auf die Stelle 7 übertragen, so dass tatsächlich keine Ausweitung der Stelle in dem Bereich erfolgt.

 

Stelle 19 FB Innerer Service - Finanzen - neu

Im Rahmen der Neustrukturierung der Verwaltung wurde der Bereich „Erschließungs- und Ausbaubeiträge“ dem FB I organisatorisch zugeordnet. Der Stelleninhaber ist jedoch aufgrund der Belastungen im Bauamt nach wie vor dem FB II unterstellt und voll ausgelastet.

Die konsequente Umsetzung der Doppik setzt u.a. auch eine KLR vor. Diese ist mit dem vorhandenen Personal  weder  quantitativ noch qualitativ zu bewerkstelligen.

Diese Planstelle könnte die Arbeiten vollumfänglich übernehmen. Die dadurch entstehenden Personalkosten sind hundertprozentig auf die kostenrechnenden Einrichtungen zuzurechnen und belasten somit nicht den kommunalen HH, sondern würden diesen mittelfristig dauerhaft entlasten.

 

 

Stelle 32 FB Bürgerservice –Bereich öffentliche Ordnung

Die Stelle wurde mit 2. Nachtrag in den Stellenplan eingefügt. Sie ist mit EG 8 zu bewerten.

 

Stelle 36 (und Stelle 32 alt) FB Bürgerservice –Bereich öffentl. Ordnung –Bürgerbüro-

Die Stelleninhaberin war in Vollzeit beschäftigt und einem Anteil von 0,64 (25 Std.) an das Amt Rantzau abgeordnet. Dieser Anteil entfällt, die verbleibenden 14 Stunden (0,36) werden auf die Stelle 36 übertragen (bisher 0,38 jetzt 0,74)

 

Stelle 52 FB Bürgerservice – Bereich Gebäude- und Flächenmanagement –neu

Die Stelle“ Vermietung- und Verpachtung“ (Stelle 50) im Baubereich ist bereits heute nicht mehr ausreichend besetzt. Die Kollegin beschäftigt sich mittlerweile nahezu ausschließlich mit der Anmietung und dem Kauf von Wohnraum für Flüchtlinge. Weitergehend sollen aber auch eigene Grundstücke vermarktet und weiteres Bauland erschlossen werden. Alleine In diesem Jahr wurden bisher rd. 30 Objekte zum Miet- bzw. Eigentumsbestand hinzugeführt. Hinzu kommen die Grundstücke und Gebäude die ohnehin bereits im Eigentum der Stadt Barmstedt stehen. Hier ist es aus meiner Sicht dringend notwendig, eine weitere Halbtagsstelle (19,5 Stunden) umgehend zu schaffen.   

 

Teil B: Einrichtungen

 

Stellen 65-67 Grund- und Gemeinschaftsschule –Schulsekretärinnen-

Hier sind Stellenanteile verschoben worden; die Gesamtzahl bleibt unverändert.

 

Stellen 81 (alt Stelle 103) und 110 Bauhof / Kontrolle im Außendienst, Unterbringung Asylbewerber

Die Stelle 103 (alt) ist jetzt als Stelle 81 im Bereich Asylbewerberunterbringung geführt. Die Stelle 110 wurde von 0,5 auf 1,0 angehoben und neu bewertet, um hier eine Besetzung mit einer ausgebildeten Kraft zu ermöglichen. Der Mehraufwand für den Bauhof durch den weiteren Ankauf von Immobilien ist erheblich (Handwerker-Tätigkeiten innerhalb und gärtnerische Tätigkeiten im Außenbereich sowie Winterdienst).

 

Im Zusammenhang mit der Zusammenlegung mit dem Bauhof Hörnerkirchen sollte eine Stelle EG 4 wegfallen. Diese bleibt aus o.g. Gründen erhalten und soll mit einer ausgebildeten Kraft besetzt werden. Dies bedingt eine Bewertung nach EG 5.

 

Die Abrechnung der Bauhof-Leistungen mit dem Amt Hörnerkirchen läuft über eine Abrechnung der in Anspruch genommenen Stunden.

 

Für alle Stellen im Bereich Asylbewerber-Unterbringung wird noch geprüft, inwieweit sich das Amt Rantzau an den Kosten beteiligt.

 

Stellungnahme des  FBL II zur Asylproblematik:

Derzeit werden 142 Asylbewerber. Alleine 64 Flüchtlinge sind seit dem 01.11.2015 hier aufgenommen worden. Für das nächste Jahr werden mittlerweile 440 Personen prognostiziert. Überhaupt nicht absehbar ist die Anzahl der Personen im Familiennachzug. Hier werden in vielen Bereichen (Kindergärten, Schulen, Spendenmittel, Integrations-

und Aufnahmepauschale, Betreuung Ehrenamt) weitere bzw. ganz neue Kapazitäten benötigt. Wenn die neu angestellte Kraft im Bereich Ordnungsbehörde/Soziales am 01.02.2015 ihre Arbeit endlich aufnehmen kann ist aufgrund der Zahlen abzusehen, dass weitere Bedarfe entstehen werden. Es wird davon ausgegangen, dass eine Besetzung zur Jahresmitte erfolgen müsste.

 

Ferner wurden schon seit mehreren Jahren auf folgende Problematiken hingewiesen:

 

Der Aufgabenumfang hat in den letzten Jahren zugenommen und wird auch in den nächsten Jahren weiter steigen. Beispielhaft und ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind hier zu nennen:

 

-          Arbeitssicherheit/Gesundheitsmanagement

-          Vergabestelle

-          Beteiligungsmanagement

-          Datenschutz

-          Kosten-/Leistungsrechnung

-          Controlling

-          Baumkataster

-          Vertragsmanagement

-          Sanierungskonzepte Gebäude und Straßen

-          Verwaltung bzw. verwaltungsseitige Betreuung Breitband

 

Ob die zu erwartenden Aufgabenzuwächse auf Dauer mit dem derzeitigen Personalbestand der Kernverwaltung aufgefangen werden können, bedarf auch weiterhin einer laufenden Überprüfung und ggf. Anpassung.

 

Zu berücksichtigen sind auch krankheitsbedingte Ausfälle. Unterbesetzungen und krankheitsbedingte Ausfälle führen zu erheblichen Mehrbelastungen der Leistungsträger/innen und zu Defiziten in der Aufgabenerledigung. Damit dies nicht zu weiteren negativen Auswirkungen führt, muss  rechtzeitig gegengesteuert werden.

 

Bei allen Personalentscheidungen sind die arbeitsrechtlichen Bestimmungen sowie die bei Bildung der Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Hörnerkirchen getroffenen Vereinbarungen einzuhalten.

 

 

Jobcenter Kreis Pinneberg (vormals ARGE) – Personalabordnungen

Die an das Jobcenter Kreis Pinneberg (vormals ARGE) abgeordneten Mitarbeiter/innen wurden bis 2009 nachrichtlich im Stellenplan aufgeführt. Im Interesse einer transparenten Darstellung erfolgt seit 2010 die gesonderte Ausweisung. Unverändert bleiben zwei unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen zum Jobcenter abgeordnet. Über einen Ende 2010 abgeschlossenen neuen Personalgestellungsvertrag wurde dies für weiteren Zeitraum von fünf Jahren vorerst bis zum 31.12.2015 vereinbart. Der Vertrag wurde automatisch verlängert. Die Abordnungen sollen unbefristet erfolgen. Die Personalausgaben für die abgeordneten Mitarbeiterinnen werden in voller Höhe vom Jobcenter erstattet.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt den Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016 gemäß dem der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Änderungen des Stellenplanes (s. Veränderungsliste) ergeben sich folgende finanzielle Veränderungen gegenüber 2015 (diese werden als Änderungsliste den Mittelanmeldungen für 2016 nachgemeldet):

 

Stelle 7: keine finanziellen Auswirkungen

 

Stelle 19: neu SB GBH, Kosten/Leistungsrechnung:

Bei Besetzung ab 1.4.16 62.600 für 2016; Kosten ab 2017 rd. 81.500 Euro  p.a. Mit Besetzung dieser Stelle sollen die Kosten-Leistungsrechnung in weiteren Ebenen eingeführt und optimiert werden; im Anschluss wäre eine fundierte und leistungsgenaue Abrechnung von Personal- und Sachkosten ermöglicht. Sichtbar würden damit tatsächliche Kosten einzelner Maßnahmen, für die im Rahmen der Steuerung entsprechende Entscheidungen vorbereitet werden könnten. 

 

Stelle 22: Die Kosten wurden bereits auf Grundlage der tatsächlichen Beschäftigung im Umfang einer 0,8 Stelle ermittelt. Daher ergibt sich keine Änderung.

 

Stelle 32 (alt) und 36 –Bürgerbüro: Aufgrund der wegfallenden Erstattung durch das Amt Rantzau ergibt sich keine Einsparung.

 

Stellen 32 und 52:

Mehrkosten für die statt mit EG 5 (Berufsanfänger)  mit EG 8 (mit Berufserfahrung) bewerteten Stelle: 21.500 Euro; weitere Stelle 0,5 EG 8 bei Besetzung ab 1.7.16 rd. 17.000 Euro (ab 2017 34.000 Euro).

 

Stellen 62-65: keine Auswirkungen

 

Stelle 81:

1 Stelle wird aus dem Bauhof verschoben; keine finanzielle Auswirkungen

 

Stelle 109: kw-Vermerk entfällt

Berücksichtigung ganzjährig statt bis August 16: Differenz für 2016  rd. 17.000 Euro; ab 2017 rd. 37.000 Euro p.a.

 

Stelle 111:

Die Stelle war bisher nicht besetzt und damit auch nicht mit Personalkosten belegt; 1 Stelle EG 5 ganzjährig rd. 37.000 Euro p.a.

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Entwurf Stellenplan 2016

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellenplan 2016 (39 KB)      
Anlage 2 2 Stellenplan 2016 Veränderungsliste (13 KB)      
Anlage 3 3 Stellenplan 2016 -Querschnitt (17 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner