Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-304-1
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Sachverhalt:
Nach der ersten Beratung im Hauptausschuß hat im Amt Rantzau ein Gespräch stattgefunden, um kostengünstigere Alternativen auszuloten. Im Ergebnis ist eine Streckenführung gewählt worden, die für die Stadt Kosten für den Erwerb einer Teilstrecke von 950 m2, Herstellung als Wegekörper einschl. Ausstattung und Beschilderung sowie anteilig Nebenkosten für Baustelleneinrichtung, Nebenkosten, Vermessung und Ing.-Honorar vorsieht. Das Amt hat dazu mitgeteilt, dass nach Abzug der zu beantragenden Förderquote von 65 % (bei drei Projektpartnern) ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 10.500 € erforderlich wird.
Der Hauptausschuss hat empfohlen, das Projekt zu realisieren und diese Mittel im Haushalt 2016 bereitzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, den Krückauwanderweg im Rahmen der Projektförderung über das Holsteiner Auenland durch die Gemeinde Heede als Maßnahmenträger herstellen zu lassen. Die Eigenmittel der Stadt in Höhe von 10.500 € sind im Haushalt 2016 bereitzustellen. Die Stadt verpflichtet sich, die künftigen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen des auf dem Stadtgebiet verlaufenden Teilstücks zu übernehmen und sicherzustellen. Die Stadt Barmstedt ermächtigt die Gemeinde Heede zur Abwicklung der Maßnahme.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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