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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-214  

Betreff: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für den Bereich südlich der Kreisstraße 18, westlich der Kreisstraße 2 (Lutzhorner Landstraße), nördlich Großendorfer Heide, östlich Staatsforst/Großen Kamp;
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
31.08.2015 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt (offen)   
02.11.2015 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt (offen)   
01.02.2016 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt abgelehnt   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.02.2016 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Seit langem besteht der politische Wunsch zur Ansiedlung von Gewerbeflächen im nördlichen Bereich der Stadt Barmstedt entlang der Kreisstraße 18 und der damit verbundenen Ausweisung von Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan. Begründet ist dies unter anderem mit der guten Anbindung an die Autobahn BAB A 23, der geringen verkehrlichen Belastung der Stadt, einer vernünftigen Erschließung über die Kreisstraße, keine schutzbedürftigen Nutzungen wie z.B. Wohnen in der näheren Umgebung und weiteren Vorteilen. Da die Ausweisung dieses Gewerbegebietes im nördlichen Stadtgebiet aufgrund der besonderen Situation in Zusammenhang mit der Regionalentwicklung und der Landesentwicklung problematisch werden könnte, soll die Ausweisung separat in einer 4. Änderung  des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt durchgeführt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan der Stadt Barmstedt wird die 4. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet südlich der Kreisstraße 18, westlich der Kreisstraße 2 (Lutzhorner Landstraße), nördlich Großendorfer Heide, östlich Staatsforst / Großen Kamp folgende Änderungen der Planung vorsieht: „Ausweisung eines überregionalen Gewerbegebietes“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schrifltich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung  der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungskosten ca. 12.000,00 €

 


Anlage/n:

 

Planentwürfe

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BAR15005_11002 (10061 KB)      

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