Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-322
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Sachverhalt:
Mit der vom Kreistag beschlossenen Neuausrichtung der WEP hat Landrat Oliver Stolz den Städten und Gemeinden die Gründung einer WEP Kommunalholding GmbH empfohlen. Dazu sind Informationsveranstaltungen durchgeführt worden.
Die Beteiligungsgesellschaft hat das Ziel, Gewerbeflächen zu entwickeln und eigene kommunale Interessen der Wirtschaftsförderung mit dem Kreis Pinneberg abzustimmen. Gewerbe- und Industrieansiedlungen, die Entwicklung anderer Betriebe und die Durchführung von Projekten zur Beschaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sollen gefördert werden. Außerdem soll ein gemeinsames Positions- und Strategiepapier entwickelt werden, um Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft im Kreis Pinneberg zu initiieren und unnötige Doppelarbeiten zu vermeiden.
Die Stadt hat – vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien – Interesse an einer Mitgliedschaft in der Kommunalholding bekundet. Besonders im Hinblick auf die Erschließung neuer Gewerbeflächen erscheint eine Beteiligung sinnvoll, da hierdurch auch Einfluss auf die Aktivitäten der WEP im Rahmen der Gesellschafterversammlung möglich erscheint. Außerdem kann auch die Stadt vom Know-how der WEP im Bereich der Projektentwicklung profitieren.
Zu den Leistungen der WEP bei der Erschließung zählen die Entwicklung von Gewerbegebieten sowie Aufwendungen für Konzeptionen, Steuerung, Personal, Vertrieb und Finanzierung, welche dann nicht allein von der Stadt zu tragen wären. Auf die ausführlichen Erläuterungen in den Anlagen wird hingewiesen.
Bisher haben Interesse bekundet
Barmstedt, Elmshorn, Heede, Halstenbek, Quickborn, Pinneberg, Schenefeld, Tornesch, Uetersen und Wedel
Beschlussvorschlag:
a) Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beteiligung an einer zu gründenden WEP Kommunalholding GmbH sowie damit verbunden
- den Erwerb eines Geschäftsanteils an der WEP Kommunalholding GmbH zum Nennwert in Höhe von EUR 2.000,-- zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von EUR 1.000,--,
- eine Einlage in die WEP Kommunalholding GmbH in Höhe von EUR 2.000,-- als sonstige Zuzahlung in das Eigenkapital (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) zur Finanzierung des Anteilserwerbs an der WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbH zu leisten,
- den Erwerb der von der WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH gehaltenen eigenen Geschäftsanteile durch die WEP Kommunalholding GmbH mit einem Nominalwert von 47.000 DEM ( = 24.030,72 EUR, entspricht 23,5 % des ausgegebenen Stammkapitals).
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die erforderlichen Beschlüsse zu 2. Und 3. In der Gesellschafterversammlung der WEP Kommunalholding GmbH zu fassen und die erforderlichen Erklärungen zu 1. abzugeben.
b) Die Stadtvertretung beschließt die Beteiligung an einer zu gründenden WEP Kommunalholding GmbH sowie damit verbunden
- den Erwerb eines Geschäftsanteils an der WEP Kommunalholding GmbH zum Nennwert in Höhe von EUR 2.000,-- zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von EUR 1.000,--,
- eine Einlage in die WEP Kommunalholding GmbH in Höhe von EUR 2.000,-- als sonstige Zuzahlung in das Eigenkapital (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) zur Finanzierung des Anteilserwerbs an der WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbH zu leisten,
- den Erwerb der von der WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH gehaltenen eigenen Geschäftsanteile durch die WEP Kommunalholding GmbH mit einem Nominalwert von 47.000 DEM ( = 24.030,72 EUR, entspricht 23,5 % des ausgegebenen Stammkapitals).
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die erforderlichen Beschlüsse zu 2. Und 3. In der Gesellschafterversammlung der WEP Kommunalholding GmbH zu fassen und die erforderlichen Erklärungen zu 1. abzugeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Es sind ein Geschäftsanteil in Höhe von 2.000 € zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 1.000 € zu erwerben, außerdem eine Einlage in Höhe von 2.000 € als sonstige Zuzahlung in das Eigenkapital zur Finanzierung des Anteilserwerbs an der WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg GmbH zu leisten.
Die geleistete Einlage in Höhe von insgesamt 5.000 € ginge nicht verloren, da die Gesellschafteranteile bei Auflösung der Kommunalholding zurückerstattet werden.
Außerdem sind jährlich anfallende regelmäßige Kosten in Höhe von ca. 800 – 1.000 € zu tragen, die für betriebsnotwendige Positionen wie (Rechts-) Beratungskosten, Aufwendungen für Reisekosten, Sitzungsgeld und dergleichen vorgesehen sind.
Anlage/n:
Muster Vorlage
Satzung der WEP Kommunalholding GmbH – Entwurf
Wirtschaftsplan 2016 – Entwurf
Präsentation
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76