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Auszug - 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für den Bereich südlich der Kreisstraße 18, westlich der Kreisstraße 2 (Lutzhorner Landstraße), nördlich Großendorfer Heide, östlich Staatsforst/Großen Kamp; hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ortwin Schmidt erläutert die Absicht der Ausweisung einer Gewerbefläche an der K 18.
Diese Idee ist in die überörtliche Regionalentwicklungsplanung eingebracht worden. Es könnte auch eine Umsiedlungsmöglichkeit für die Meierei entstehen. Im Bauausschuss hat es dazu eine Patt-Situation gegeben, deshalb hat die CDU-Fraktion darum gebeten, im Rahmen dieser Sitzung noch einmal über den Sachverhalt abstimmen zu lassen.
Frau Bremer-Wilms erklärt, dass sie hierzu abweichend von ihrer Fraktion nicht zustimmen wird.
Herr Saß sieht eine interessante Chance für die Stadt und ein deutliches Signal nach außen.
Herr Gottschalk trägt vor, dass auch die FWB nicht einheitlich abstimmen wird. Er sieht allerdings eine deutliche Möglichkeit für die künftige Entwicklung der Stadt.
Herr Axel Schmidt erinnert an die Kosten der Planung und die geringen Erfolgsaussichten bei überörtlichen Trägern.
Herr Hans-Christian Hansen betont die Möglichkeit einer zukunftsfähigen Entwicklung für die Stadt. Die SPD-Fraktion wird mehrheitlich zustimmen.
Frau Quoirin-Nebel sieht aus heutiger Sicht keine Notwendigkeit für eine derartige Planung.
Beschluss:
- Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan der Stadt Barmstedt wird die 4. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet südlich der Kreisstraße 18, westlich der Kreisstraße 2 (Lutzhorner Landstraße), nördlich Großendorfer Heide, östlich Staatsforst / Großen Kamp folgende Änderungen der Planung vorsieht: „Ausweisung eines überregionalen Gewerbegebietes“.
- Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schrifltich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:10
Nein- Stimmen: 6
Enthaltungen: 0
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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