Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-351  

Betreff: Zustimmung zum Vergleich zwischen der Stadt Barmstedt und der VBL -Sanierungsgeld 2012-
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heike Kruse
Federführend:FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.01.2016 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.02.2016 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Erhebung von Sanierungsgeldern durch die VBL Karlsruhe für die Jahre 2013 bis 2015 wurde seitens der VBL gem. Beschluss des Verwaltungsrates vom 12.11.2015 aufgehoben. Die Interessen der Stadt Barmstedt gegen die VBL wurden von Herrn Rechtsanwalt Kley, Bordesholm, wahrgenommen. Angeschlossen waren der Zweckverband Alters- und Pflegeheim und die Stadtwerke Barmstedt.

 

Eine Regelung hinsichtlich der noch strittigen Erhebung eines Sanierungsgeldes 2012 konnte noch nicht gefunden werden. Hierzu wurde ein Vergleich geschlossen, der im Kern folgendes vorsieht:

 

Bezogen auf das Rechnungsjahr 2012 wird vereinbart, dass die VBL, falls sie freiwillig oder aufgrund rechtskräftig festgestellter Verpflichtung Sanierungsgeld und/oder Nebenleistungen bei vergleichbarem Sachverhalt an andere Beteiligte ganz oder teilweise zurückzahlt, dies in gleicher Weise bei den Anspruchstellern zu machen (Verbot der Schlechterstellung). Die VBL verpflichtet sich, die Anspruchsteller von Zahlungen in vergleichbaren Sachverhalten in Kenntnis zu setzen.

 

Teil des Vergleiches ist auch die Aufteilung der rechtsanwaltlichen Kosten.

 

Der Text des Vergleiches ist als Anlage beigefügt; Herr RA Kley empfiehlt die Annahme des Vergleiches.

Sollte die Zustimmung nicht erfolgen, würden die möglichen Ansprüche aus dem Jahr 2012 verlorengehen oder mittels eigener Klage eingefordert werden müssen. 

 

Der Vergleich kann bis Freitag, 12.2.2015 widerrufen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung fasst folgenden Beschluss:

Dem Abschluss eines Vergleiches der Stadt Barmstedt mit der VBL wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

In 2012 wurde ein Sanierungsgeld in Höhe von rd. 38.000 Euro gezahlt; die etwaige Höhe einer Erstattung und die anfallenden Kosten für die anwaltliche Vertretung können noch nicht beziffert werden.

 


Anlage/n:

-Schreiben Herrn RA Kley vom 1.12.2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mitteilung RA Kley Sanierungsgeld (170 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner