Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 09.12.2014 | SI/STV/0013/14 | |||||
Ö 5 | Bericht der Bürgermeisterin über besondere Angelegenheiten | ||||||
Ö 6 | Spenden 2014 | VO/2015-013 | |||||
Ö 7 | Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Barmstedt | VO/2015-018 | |||||
Ö 8 | Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2014 | VO/2015-009 | |||||
Ö 9 | Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015 | VO/2014-314 | |||||
Ö 10 | Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 | VO/2014-375 | |||||
Ö 11 | Bebauungsplan Nr. 23, 2. Änderung für den Bereich - südlich Hamburger Straße, nördlich Mühlenweg, östlich Großer Kamp, westlich des Kreuzungsbereiches Hamburger Straße / Mühlenweg a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss | VO/2015-006 | |||||
Ö 12 | Resolution zu internationen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen /TTIP/CETA) | VO/2014-376-1 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Stadtvertretung folgende Resolution:
Die Stadtvertretung Barmstedt fordert von
der Kommission der Europäischen Union dem Parlament der Europäischen Union der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland der Landesregierung des Landes Schleswig – Holstein
dass im Zusammenhang mit dem derzeit von EU- Kommission mit den Vereinigten Staaten von Amerika verhandelten Freihandelsabkommen (TTIP) folgende Bedingungen eingehalten werden:
• Die aktuellen Verhandlungen sind mit größtmöglicher Transparenz und öffentlich zu führen. Es dürfen keine Verschlechterungen unseres Standards weder im Bereich des Verbraucher –und Datenschutz, noch bei Arbeitnehmerrechten und Mitbestimmung eintreten.
• Es dürfen keine Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden vorgenommen werden. Das bewährte System der Daseinsvorsorge darf nicht angetastet werden. Selbstverständlich muss es auch weiterhin kommunale Krankenhäuser, Wasser- und Energieversorgung geben.
• Keine Abschaffung der Subventionen für Theater und Museen, Beibehaltung der Buchpreisbindung, kein Rütteln am öffentlich-rechtlichen Rundfunk bzw. Fernsehen.
• Es darf kein Freihandelsabkommen geben, bei dem rechtstaatlich getroffene und demokratisch legitimierte Entscheidungen von Parlamenten, die dem Allgemeinwohl dienen durch Konzerne vor Schiedsgerichten angefochten werden können.
• Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung nicht durch Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren parallel zur bestehenden Gerichtsbarkeit gefährdet werden dürfen. • Die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) darf nicht gebilligt werden. Hier muss im Sinne der kommunalen Daseinsfürsorge nachverhandelt werden.
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10.02.2015 - Stadtvertretung Barmstedt | |||||||
Ö 12 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Stadtvertretung folgende Resolution:
Die Stadtvertretung Barmstedt fordert von
der Kommission der Europäischen Union dem Parlament der Europäischen Union der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland der Landesregierung des Landes Schleswig – Holstein
dass im Zusammenhang mit dem derzeit von EU- Kommission mit den Vereinigten Staaten von Amerika verhandelten Freihandelsabkommen (TTIP) folgende Bedingungen eingehalten werden:
• Die aktuellen Verhandlungen sind mit größtmöglicher Transparenz und öffentlich zu führen. Es dürfen keine Verschlechterungen unseres Standards weder im Bereich des Verbraucher –und Datenschutz, noch bei Arbeitnehmerrechten und Mitbestimmung eintreten.
• Es dürfen keine Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden vorgenommen werden. Das bewährte System der Daseinsvorsorge darf nicht angetastet werden. Selbstverständlich muss es auch weiterhin kommunale Krankenhäuser, Wasser- und Energieversorgung geben.
• Keine Abschaffung der Subventionen für Theater und Museen, Beibehaltung der Buchpreisbindung, kein Rütteln am öffentlich-rechtlichen Rundfunk bzw. Fernsehen.
• Es darf kein Freihandelsabkommen geben, bei dem rechtstaatlich getroffene und demokratisch legitimierte Entscheidungen von Parlamenten, die dem Allgemeinwohl dienen durch Konzerne vor Schiedsgerichten angefochten werden können.
• Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung dürfen nicht durch Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren parallel zur bestehenden Gerichtsbarkeit gefährdet werden. • Die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) darf nicht gebilligt werden. Hier muss im Sinne der kommunalen Daseinsfürsorge nachverhandelt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür (17)
Es wird um Veröffentlichung auf der Homepage gebeten. |
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Ö 13 | Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren für den Erwachsenensport | VO/2014-381 | |||||
Ö 14 | Erarbeitung eines Geschwindigkeitskonzeptes für die Stadt Barmstedt | VO/2015-003 | |||||
Ö 15 | Anfragen und Anregungen | ||||||
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