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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt  

Bezeichnung: Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt
Datum: Di, 10.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 09.12.2014  
SI/STV/0013/14  
Ö 5  
Bericht der Bürgermeisterin über besondere Angelegenheiten      
Ö 6  
Spenden 2014  
VO/2015-013  
Ö 7  
Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Barmstedt  
VO/2015-018  
Ö 8  
Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2014  
Enthält Anlagen
VO/2015-009  
Ö 9  
Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015  
Enthält Anlagen
VO/2014-314  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018
Enthält Anlagen
VO/2014-375  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 23, 2. Änderung für den Bereich - südlich Hamburger Straße, nördlich Mühlenweg, östlich Großer Kamp, westlich des Kreuzungsbereiches Hamburger Straße / Mühlenweg a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2015-006  
Ö 12  
Resolution zu internationen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen /TTIP/CETA)  
VO/2014-376-1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Stadtvertretung folgende Resolution:

 

Die Stadtvertretung Barmstedt fordert von

 

der Kommission der Europäischen Union

dem Parlament der Europäischen Union

der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland

der Landesregierung des Landes Schleswig – Holstein

 

dass im Zusammenhang mit dem derzeit von EU- Kommission mit den Vereinigten Staaten von Amerika verhandelten Freihandelsabkommen (TTIP) folgende Bedingungen eingehalten werden:

 

          Die aktuellen Verhandlungen sind mit größtmöglicher Transparenz und öffentlich zu führen. Es dürfen keine Verschlechterungen unseres Standards weder im Bereich des Verbraucher –und Datenschutz, noch bei Arbeitnehmerrechten und Mitbestimmung eintreten.

 

          Es dürfen keine Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden vorgenommen werden. Das bewährte System der Daseinsvorsorge darf nicht angetastet werden. Selbstverständlich muss es auch weiterhin kommunale Krankenhäuser, Wasser- und Energieversorgung geben.

 

          Keine Abschaffung der Subventionen für Theater und Museen, Beibehaltung der Buchpreisbindung, kein Rütteln am öffentlich-rechtlichen Rundfunk bzw. Fernsehen.

 

          Es darf kein Freihandelsabkommen geben, bei dem rechtstaatlich getroffene und demokratisch legitimierte Entscheidungen von Parlamenten, die dem Allgemeinwohl dienen durch Konzerne vor Schiedsgerichten angefochten werden können.

 

 

          Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung nicht durch Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren parallel zur bestehenden Gerichtsbarkeit gefährdet werden dürfen.
 

          Die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) darf nicht gebilligt werden. Hier muss im Sinne der kommunalen Daseinsfürsorge nachverhandelt werden.

 

 

   
    10.02.2015 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 12 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Stadtvertretung folgende Resolution:

 

Die Stadtvertretung Barmstedt fordert von

 

der Kommission der Europäischen Union

dem Parlament der Europäischen Union

der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland

der Landesregierung des Landes Schleswig Holstein

 

dass im Zusammenhang mit dem derzeit von EU- Kommission mit den Vereinigten Staaten von Amerika verhandelten Freihandelsabkommen (TTIP) folgende Bedingungen eingehalten werden:

 

          Die aktuellen Verhandlungen sind mit größtmöglicher Transparenz und öffentlich zu führen. Es dürfen keine Verschlechterungen unseres Standards weder im Bereich des Verbraucher und Datenschutz, noch bei Arbeitnehmerrechten und Mitbestimmung eintreten.

 

          Es dürfen keine Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden vorgenommen werden. Das bewährte System der Daseinsvorsorge darf nicht angetastet werden. Selbstverständlich muss es auch weiterhin kommunale Krankenhäuser, Wasser- und Energieversorgung geben.

 

          Keine Abschaffung der Subventionen für Theater und Museen, Beibehaltung der Buchpreisbindung, kein Rütteln am öffentlich-rechtlichen Rundfunk bzw. Fernsehen.

 

          Es darf kein Freihandelsabkommen geben, bei dem rechtstaatlich getroffene und demokratisch legitimierte Entscheidungen von Parlamenten, die dem Allgemeinwohl dienen durch Konzerne vor Schiedsgerichten angefochten werden können.

 

 

          Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung rfen nicht durch Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren parallel zur bestehenden Gerichtsbarkeit gefährdet werden.
 

          Die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) darf nicht gebilligt werden. Hier muss im Sinne der kommunalen Daseinsfürsorge nachverhandelt werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (17)

 

Es wird um Veröffentlichung auf der Homepage gebeten.             

Ö 13  
Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren für den Erwachsenensport
Enthält Anlagen
VO/2014-381  
Ö 14  
Erarbeitung eines Geschwindigkeitskonzeptes für die Stadt Barmstedt  
Enthält Anlagen
VO/2015-003  
Ö 15  
Anfragen und Anregungen      
               

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