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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-314  

Betreff: Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.01.2015 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.02.2015 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf des Stellenplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015 mit Veränderungsliste gegenüber dem Vorjahr und Stellenplanquerschnitt zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Im Entwurf des Stellenplanes sind umgerechnet auf Ganztagsstallen insgesamt 83,10 Stellen ausgewiesen. Gegenüber 2014 bedeutet dies eine Verringerung um 1,27 Stellen. Die Veränderungen werden nachstehend im Einzelnen erläutert: 

 

Teil A – Verwaltung

Der Stellenplan 2015 berücksichtigt die am 10. Juni 2014 von der Stadtvertretung auf Vorschlag der Bürgermeisterin beschlossene neue Organisationsstruktur der Verwaltung. Die damit verbundenen Personalentscheidungen wurden am 27. Mai 2014 vom Hauptausschuss beraten und beschlossen.

 

Die Gesamtzahl der Stellen in der Kernverwaltung des Rathauses beläuft sich im Haushaltsjahr 2015 auf 43,24. Gegenüber 2014 bedeutet dies eine Verringerung um 1,54 Stellen.  

 

Innerhalb des Stellenplanes gibt es aufgrund der gefassten Beschlüsse die nachfolgenden Veränderungen, die bereits in den Nachträgen zum Stellenplan 2014 dargestellt wurden: 

 

Das Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen wird in die Hauptsachgebiete „Allgemeine Verwaltung“ und „Finanzen“ gegliedert. Nach dem Eintritt des derzeitigen Amtsleiters in die Freistellungsphase der Altersteilzeit zum 01. Juni 2015 wird die Stelle mit einer Wiederbesetzungssperre belegt, die nur durch Beschluss des Hauptausschusses aufgehoben werden kann. Dabei sind bereits die nachfolgenden Maßnahmen zur Kompensation der sich aus der Wiederbesetzungssperre ergebenden Auswirkungen berücksichtigt:

 

  1. Die Gesamtleitung des Fachamtes für zentrale Dienste und Finanzen wird dem Büroleitenden Beamten übertragen. 

 

  1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der künftigen Leiterin des Hauptsachgebietes „Allgemeine Verwaltung“ wird von 19,50 auf 25 Stunden (0,65 Stelle) erhöht. Die Stelle wird künftig nach der Entgeltgruppe (EG) 11 TVöD bewertet.

 

  1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit einer in der Personalabteilung eingesetzten Amtsinspektorin wird von 12,00 auf 20,50 Stunden (0,50 Stelle) erhöht.

 

  1. Die Stelle der Leiterin des Hauptsachgebietes „Finanzen“ wird nach der Besoldungsgruppe A 12 (Amtsrätin) bewertet.

 

  1. Zum 15. Oktober 2014 wurde eine Sachbearbeiterin für das Aufgabengebiet „Finanzen“ neu eingestellt. Die Stelle ist nach der Besoldungsgruppe A 10 (Stadtoberinspektorin) zu bewerten.

 

Die Aufgabeninhalte der Stelle „Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten“ verändern sich. Die im Umfang einer Halbtagsstelle im Fachamt für Bürgerdienste und gesellschaftlichen Angelegenheiten bisher bearbeiteten Angelegenheiten insbesondere der Schülerbeförderung und der Volkshochschule werden auf diese Stelle verlagert. Außerdem sollen Aufgaben aus den Bereichen Personal und Organisation künftig hier bearbeitet werden. Nach erfolgter Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen ist die Stelle neu zu bewerten. Vorläufig bleibt die Bewertung nach der EG 5 TVöD unverändert.  

 

Bis zur Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik wurde eine befristete Ganztagsstelle für die Vermögenserfassung und -bewertung eingerichtet. Nach dem Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers aus dem Dienst der Stadt Barmstedt wurde die Stelle mit einer im Umfang von einer 0,38-Stelle teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin nachbesetzt. Der Stellenanteil der Doppik-Stelle reduziert sich dadurch um 0,38 auf 0,62.

 

Die Bewertung der Stelle „Geschäftsbuchhaltung“ wurde von einem externen Beratungsbüro überprüft. Aufgrund der im Zuge der Umstellung der Finanzwirtschaft auf die Doppik veränderten Aufgabeninhalte ist die Stelle nach der EG 8 TVöD zu bewerten (bisher EG 6 TVöD). Die Besetzung der Stelle erfolgt über einen internen Wechsel mit einer Mitarbeiterin, die bereits in die EG 8 TVöD eingruppiert ist. Von daher ergeben in Folge der Neubewertung keine Mehrkosten.  

 

Im Fachamt für Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten wird nach dem altersbedingten Ausscheiden eines Mitarbeiters und dem damit verbundenen Wegfall eines Besitzstandes ab 01. Januar 2015 eine Stelle im Sachgebiet „Öffentliche Ordnung“ nachbesetzt. Die Stelle wird künftig nach der EG 8 TVöD bewertet (bisher EG 10 TVöD). Eine weitere ebenfalls ab 01. Januar 2015 aufgrund des Eintritts eines Mitarbeiters in den Ruhestand frei werdende und nach der EG 10 TVöD bewertete Stelle entfällt. Das bisher hier bearbeitete Aufgabengebiet „Kindertagesstätten, Jugend, Senioren“ wird von den vorhandenen Mitarbeiter/innen des Sachgebiets „Soziales“ zusätzlich übernommen. Weiterhin entfällt ab 2015 eine Halbtagsstelle. Die hier bisher bearbeiteten Angelegenheiten insbesondere der Schülerbeförderung und der Volkshochschule werden künftig von der Inhaberin der Stelle „Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten“ im Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen erledigt (siehe oben).

 

Mit dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 wird die Gesamtzahl der Stellen in der Verwaltung ab 01. Januar 2015 um 1,54 Stellen und ab 01. Juni 2015 durch die Wiederbesetzungssperre in Bezug auf die Leitungsstelle des Fachamtes für zentrale Dienste und Finanzen de facto um eine weitere Stelle reduziert. Darüber hinaus wird eine Mitarbeiterin mit dem Beitritt der Stadt Barmstedt zum Zweckverband „kommunit“ im Umfang einer 0,33-Stelle zu diesem Zweckverband gegen Erstattung der Personalkosten abgeordnet. Im Vergleich zum Vorjahr fallen damit insgesamt 2,87 Stellen weg, werden nicht neu besetzt bzw. werden gegen Kostenausgleich verlagert.   

 

Trotz aller Sparbemühungen muss aber darauf hingewiesen werden, dass der Aufgabenumfang in den letzten Jahren zugenommen hat und in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Beispielhaft und ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind hier zu nennen: 

 

  1. Flüchtlingsproblematik (Unterbringung, Betreuung von Asylbewerber/innen u. ä.)
  2. Fortschreibung und Weiterentwicklung des Personalentwicklungskonzepts (u. a. betriebliches Gesundheitsmanagement, betriebliches Eingliederungsmanagement),
  3. Satzungsarbeiten, Geschäftsordnungen, Berichtswesen, Kosten- und Leistungsrechnungen, Projektleitungen,
  4. Sanierungskonzepte Gebäude und Straßen,
  5. Veranlagungen zu Straßenausbaubeiträgen im Zuge des Straßenausbauprogramms,
  6. Sicherstellung einer kontinuierlichen Gebühren- und Beitragskalkulation (insbesondere für die Abwasserbeseitigungsanlagen in den Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen, aber auch für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Barmstedt),
  7. Verwaltungstätigkeit in Bezug auf das Breitbandnetz im Amtsbezirk Hörnerkirchen,
  8. Berechnung der Schulkostenbeiträge,
  9. Haushalts- bzw. Produktverantwortung/Controlling in den Fachämtern,
  10. Vermögensbewertungen und Bilanzberichtigungen während der nächsten 6 Jahre, 
  11. Zunahme steuerlicher Belange wie (z. B. Betriebe gewerblicher Art),
  12. Erstellung Baumkataster,
  13. Belastung des Tourismusbüros durch die Vielzahl der Veranstaltungen,
  14. Verstärkte Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten (insbesondere Ordnungsamt, Straßen- und Wegekontrolle). 

 

Ob die zu erwartenden Aufgabenzuwächse auf Dauer mit dem derzeitigen Personalbestand der Kernverwaltung aufgefangen werden können, bedarf einer laufenden Überprüfung und ggf. Anpassung. Auch muss immer wieder darauf hingewiesen werden, dass nicht alle Mitarbeiter/innen – wie in allen anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes und auch der Privatwirtschaft – zu 100 % leistungsfähig sind. Zu berücksichtigen sind auch krankheitsbedingte Ausfälle. Unterbesetzungen und krankheitsbedingte Ausfälle führen zu erheblichen Mehrbelastungen der Leistungsträger/innen und zu Defiziten in der Aufgabenerledigung. Damit dies nicht zu weiteren negativen Auswirkungen führt, muss ggf. rechtzeitig gegengesteuert werden.

 

Bei allen Personalentscheidungen sind die arbeitsrechtlichen Bestimmungen sowie die bei Bildung der Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Hörnerkirchen getroffenen Vereinbarungen einzuhalten.

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg hat sich im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Stadt Barmstedt – Haushaltsjahre 2008 bis 2012 – u. a. auch mit der Personalausstattung befasst. Im Ergebnis wird bestätigt, dass die Darstellungen der Verwaltung zur Personalentwicklung und Personalplanung nachvollziehbar sind und der ehrenamtlichen Selbstverwaltung ständig aktualisiert vorgelegt werden (Vorlagen zum Stellenplan, Personalberichte). 

 

Jobcenter Kreis Pinneberg (vormals ARGE) – Personalabordnungen

Die an das Jobcenter Kreis Pinneberg (vormals ARGE) abgeordneten Mitarbeiter/innen wurden bis 2009 nachrichtlich im Stellenplan aufgeführt. Im Interesse einer transparenten Darstellung erfolgt seit 2010 die gesonderte Ausweisung. Unverändert bleiben zwei unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen zum Jobcenter abgeordnet. Über einen Ende 2010 abgeschlossenen neuen Personalgestellungsvertrag wurde dies für weiteren Zeitraum von fünf Jahren vorerst bis zum 31.12.2015 vereinbart. Es ist davon auszugehen, dass die Abordnungen über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt werden. Die Personalausgaben für die abgeordneten Mitarbeiterinnen werden in voller Höhe vom Jobcenter erstattet.

 

Teil B – Einrichtungen

Die Gesamtzahl der Stellen im Bereich der Einrichtungen erhöht sich um 0,27 auf 37,86. Die Veränderungen gegenüber 2014 begründen sich wie folgt:

 

  1. Eine bisher bei der Grund- und Gemeinschaftsschule tätige Sekretärin (0,69-Stelle) ist in die Kernverwaltung des Rathauses gewechselt. Die Stelle wurde durch Stundenaufstockungen bei den verbliebenen Sekretärinnen und die Neueinrichtung einer Halbtagsstelle aufgefangen. Per Saldo hat sich der Stundenumfang insgesamt nicht geändert.

 

  1. Die Leitung des Bauhofes soll in wesentlichen Teilen aus der Kernverwaltung des Rathauses auf den Vorarbeiter und den Tischler verlagert werden. Vorbehaltlich der zu überarbeitenden Stellenbeschreibung und sich der daraus ergebenden Bewertung wird die Stelle des Tischlers von der EG 5 TVöD in die EG 7 TVöD angehoben.

 

  1. Ein beim Bauhof beschäftigter Handwerker besetzt eine Ganztagsstelle, ist aber bereits auf eigenen Wunsch seit Jahren mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden teilzeitbeschäftigt. Mit diesem Stellenplan erfolgt eine entsprechende Anpassung an die tatsächliche Arbeitszeit. Die Stelle wird von 1,00 auf 0,77 reduziert.

 

  1. Der Stellenplan beinhaltet eine neue Halbtagsstelle im Bereich des Bauhofes insbesondere für Außendiensttätigkeiten wie z. B. Kontrollen der Straßen und Wege, des Heckenrückschnitts etc. Die Stelle ist nach der EG 3 TVöD bewertet. Gegenzurechnen ist die vorstehend unter Ziffer 3 beschriebene Stellenreduzierung um 0,23. Außerdem soll das bestehende Arbeitsverhältnis mit dem derzeit geringfügig beschäftigten Straßenläufer beendet werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt den Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015 gemäß dem der Beschlussvorlage VO/2014-314 beigefügten Entwurf.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Personalausgaben belaufen sich im Haushaltsjahr 2015 auf voraussichtlich 5.160.300 EUR. Unter Berücksichtigung der Entnahme aus der Altersteilzeitrücklage und der Kostenerstattungen Dritter belaufen sich die Netto-Aufwendungen auf 3.835.400 EUR. Damit wird der Vorjahresbetrag um 10.600 EUR unterschritten. 

 

Die Veranschlagungen berücksichtigen

 

  • die Veränderungen gegenüber dem Stellenplan des Vorjahres,
  • die zu erwartende tarifliche Anpassung der Dienstbezüge um bis zu 3 %,
  • Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen der Mitarbeiter/innen,
  • individuelle Personalentwicklungsmaßnahmen.

 

Die Personalausgaben und Kostenerstattungen entwickeln sich im Vergleich der Jahre 2014 und 2015 voraussichtlich wie folgt:

 

2014

2015

 

EUR

EUR

 

 

 

Personalausgaben

5.028.500

5.160.300

Entnahme Altersteilzeitrücklage

- 107.000

- 228.400

Summe brutto

4.921.500

4.931.900

 

 

 

Kostenerstattungen

 

 

Amt Hörnerkirchen – Verwaltung

502.100

520.300

Amt Hörnerkirchen – Bauhof

97.300

96.900

Zuschüsse Altersteilzeit

23.000

2.700

Integrationsamt

8.500

8.500

Büchereizentrale

25.000

25.000

Job Center Kreis Pinneberg

128.400

130.500

Zweckverband „kommunit“

0

17.000

Land Schl.-H. (Schulsozialarbeit)

8.000

8.000

Kreis Pinneberg (Schulsozialarbeit)

61.000

61.000

Kreis Pinneberg (SGB XII)

120.000

125.000

Kreis Pinneberg (Sozialstaffelberechnung)

7.500

3.500

Spieliothek mobil e. V. (Personalamt)

500

500

Stadtwerke (Personalamt)

48.000

48.800

Amt Rantzau (Saldo 2013 - Kooperation)

46.200

48.800

Summe Erstattungen

1.075.500

1.096.500

 

 

 

Personalausgaben netto

3.846.000

3.835.400

 


Anlage/n:

Entwurf des Stellenplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellenplan 2015 (268 KB)      

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