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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-375  

Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
12.01.2015 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt (offen)   
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
22.01.2015 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
19.01.2015 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt geändert beschlossen   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.01.2015 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.02.2015 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015 sowie des Investitionsprogramms und des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Verwaltungshaushalt

Gruppierungen 0 – 2 = Einnahmen

Gruppierungen 4 – 8 = Ausgaben

 

Das Volumen des Verwaltungshaushalts beläuft sich in der Einnahme auf 16.884.700 EUR und in der Ausgabe auf 21.532.800 EUR. Der Fehlbedarf beträgt somit 4.648.100 EUR. In diesem Betrag ist das bis zum Haushaltsjahr 2014 aufgelaufene Defizit in Höhe von 3.104.000 EUR enthalten.

Gegenüber der Haushaltsplanung 2014 bedeutet dies einen um 1.544.100 EUR höheren Fehlbedarf.

Die Fehlbeträge sind kumuliert im jeweils folgenden Haushaltsjahr als Ausgabe zu veranschlagen. Im Haushalt 2014 war der bis zum Haushaltsjahr 2013 aufgelaufene Fehlbetrag von 1.573.500 EUR veranschlagt. Der vorerst planerische Anstieg im Haushaltsjahr 2014 um 1.530.500 EUR führt damit automatisch zu einer Mehrbelastung des Haushaltsjahres 2015. Die Veranschlagung ist nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses 2014 anzupassen.

 

Nach der Finanzplanung bis zum Jahr 2018 wird sich dieser Trend fortsetzen. Der Fehlbedarf steigt weiter an und erreicht Ende 2018 eine Höhe von rd. 7,5 Mio. EUR. Auf die beigefügte – negative – Entwicklung des freien Finanzspielraumes wird insoweit verwiesen.  

 

Die aufgezeigte Haushaltslage erfordert aufgrund der sich abzeichnenden weiteren Verschlechterung alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung. Insbesondere müssen sämtliche Ausgaben ständig nach Notwendigkeit und Dringlichkeit überprüft werden. Dies schließt auch eine Aufgabenkritik mit ein. Freiwillige Leistungen sollten grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht werden. Eine Übersicht über die freiwilligen Leistungen wurde beigefügt. Nach Einnahmeverbesserungen ist zu suchen. Hierzu können die bekannten und dieser Vorlage nochmals beigefügten Hinweise des Innenministeriums zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten und zur Begrenzung der Ausgaben zur Orientierung herangezogen werden (Erlass vom 11. Juli 2013).

 

Nach § 75 Abs. 3 GO hat die Sicherung des Haushaltsausgleichs Vorrang vor allen anderen finanzpolitischen Erwägungen. Bei einer Gefährdung des Haushaltsausgleichs sind die Gemeinden deshalb verpflichtet, unter Ausnutzung aller ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten die Sicherung der laufenden Haushaltswirtschaft zu gewährleisten. Dabei haben sie die von den Kommunalaufsichtsbehörden, dem Landesrechnungshof und den Gemeindeprüfungsämtern im Rahmen der überörtlichen Prüfung zur Haushaltswirtschaft gegebenen Auflagen, Hinweise und Vorschläge zur Ausschöpfung der Einnahmen und Beschränkung der Ausgaben zu berücksichtigen.

 

Nach den Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds 03. Januar 2013 besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Fehlbetragszuweisungen. Diese werden zur Abdeckung von Fehlbeträgen gewährt, die im Verwaltungshaushalt entstanden sind und die als bedarfsdeckungsfähig anerkannt werden können. Dabei wird jeweils der zum Ende des letzten Jahres aufgelaufene Fehlbetrag zu Grunde gelegt, wobei darin enthaltene Fehlbeträge aus Vorjahren nur insoweit berücksichtigt werden, als sie in den Vorjahren als bedarfsdeckungsfähig anerkannt worden sind und auf diesen Betrag eine Fehlbetragszuweisung bewilligt wurde. Voraussetzung ist, dass die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer entsprechend den Richtlinien festgesetzt sind.

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 07. Oktober 2014 wurde die Hebesatzsatzung erlassen, mit der bereits die geforderten Mindesthebesätze ab 2015 (Grundsteuer A + B = 390 v. H. und Gewerbesteuer = 370 v. H.) beschlossen wurden.

 

Somit sind die Voraussetzungen für den Erhalt von Fehlbetragszuweisungen 2014 und 2015 erfüllt.

 

Für das Jahr 2013 wurde eine Fehlbedarfszuweisung beantragt. Nach Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt wurde von dem Fehlbetrag in Höhe von 1.573.445,38 EUR ein Betrag von 608.449 EUR als bedarfsdeckungsfähig anerkannt. Hierauf wurde eine Fehlbetragszuweisung in Höhe von 124.000 EUR bewilligt. Der nicht abgedeckte Betrag von 484.449,19 EUR kann grundsätzlich wieder in den Antrag für 2014 aufgenommen werden. Abzuwarten bleibt aber der Inhalt des bisher noch nicht vorliegenden Bewilligungsbescheides des Innenministeriums.

 

Im Bewilligungsverfahren zur Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2013 wurden der Stadt Barmstedt neben den als nicht bedarfsdeckungsfähig anerkannten Beträgen aus der Prüfung Fehlbetragszuweisung 2012 folgende Beträge von dem aufgelaufenen Fehlbetrag in Abzug gebracht und als nicht bedarfsdeckungsfähig anerkannt:

 

Verzicht auf Gebührenerhöhung Feuerwehr und Stadtbücherei

8.200,00 EUR,

Verzicht auf Erhebung Parkgebühren

Veranlagung zu Straßenausbaubeiträgen mit 75 % statt 85 % in Stettiner Straße

12.000,00 EUR,

15.200,00 EUR,

Verzicht auf weitergehende Hundesteuererhöhung

11.700,00 EUR,

Verzicht auf Entgelt für Hallennutzung für den Erwachsenensport

10.000,00 EUR,

Verzicht auf Erhöhung Kostendeckungsgrad der Volkshochschule

Gewährte Zuschüsse an Schützengilde, Schäferhundverein

10.500,00 EUR,

6.600,00 EUR,

Verzicht auf mögliche Zusammenlegung von Ausschüssen

1.300,00 EUR.

 

Es wird darüber zu beraten und beschließen sein, ob zumindest in einigen dieser Punkte Haushaltsverbesserungen generiert werden sollen.

 

Der Haushaltsentwurf wurde verwaltungsintern und in der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung auf Möglichkeiten zur Reduzierung des Fehlbedarfs überprüft.

 

Folgende wesentliche Punkte wurden angesprochen:

  1. Überprüfung der noch zu niedrigen Schulkostenbeiträge
  2. Im Bereich aller Schulen sind Mittel aus „Unterhaltung und Ergänzung des beweglichen Vermögens“ (bis 150 EUR netto) in den Vermögenshaushalt „Beschaffung von beweglichem Vermögen“ verschoben worden. Zukünftig sollte hier eine einheitliche Regelung gefunden werden.
  3. Im Bereich des Bauhofes soll eine Überprüfung des Aufgabenumfanges und der Stellenanteile erfolgen.
  4. Maßnahmen der baulichen Unterhaltung und des Vermögenshaushaltes sollen priorisiert werden.
  5. Für Baumaßnahmen sollen alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden.
  6. Eine angemessene Beteiligung der Vereine am Erwachsenensport muss geprüft werden.
  7. Für eine bessere Ansatzkontrolle, sind Aufträge vorab ins Finanzverfahren einzubuchen.
  8. Haushaltsansätze können nicht mehr ohne besondere Genehmigung überschritten werden.
  9. Die Reinigung sämtlicher städtischer Gebäude wird auf Einsparpotenzial überprüft.

 

 

Die wesentlichen Inhalte des Verwaltungshaushalts werden nachstehend erläutert:

 

Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen (Gruppierungen 0 und 8)

Die Grundsteuer A wird mit 44.000 EUR (+ 2.000 EUR) veranschlagt. Der Ansatz der Grundsteuer B wird um 40.000 EUR auf 1.325.000 EUR erhöht. 

 

Das zu erwartende Gewerbesteueraufkommen wird auf rd. 1.400.000 EUR vorsichtig geschätzt. Im laufenden Jahr 2014 belaufen sich die Sollstellungen zurzeit auf rd. 1.600.000 EUR. Die Gewerbesteuerumlage wird mit einem Umlagesatz von 69 v. H. der Messbeträge erhoben, was bei einem Aufkommen von 1.400.000 EUR einen Betrag von rd. 261.100 EUR ausmacht.

 

Die Hundesteuer liegt durch die im März 2014 beschlossene „4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer“ mit 55.000 EUR (+ 5.000 EUR) über dem Vorjahresniveau. Die Anhebung der Hundesteuer dient der Verbesserung der Einnahmesituation und zur Vermeidung von Abzugsbeträgen bei der Bewilligung von Fehlbetragszuweisungen. Eine stufenweise Anhebung der Hundesteuer bis zu den vom Innenministerium geforderten Mindeststeuersätzen für den 1. Hund von 120 EUR wurde bis 2016 beschlossen.

 

Aus der Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten ist wie im Vorjahr ein Aufkommen von 50.000 EUR zu erwarten

 

Für die Verteilung des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer gelten ab dem Jahr 2015 bis 2017 die auf der Grundlage der Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2010 ermittelten Schlüsselzahlen. Die neuen Schlüsselzahlen sind noch vorläufig, da der Entwurf der Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage vom 27.07.2010 angepasst aber noch nicht beschlossen wurde.

Ab 2015 betragen die Schlüsselzahlen für die Stadt Barmstedt voraussichtlich 0,0034198 (EkSt-Anteile) und 0,001962892 (USt-Anteile). Nach dem Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2014 werden sich die Gemeindeanteile an der Lohnsteuer, Einkommensteuer und Zinsabschlagsteuer auf insgesamt rd. 1.097 Mio. EUR belaufen. Der Anteil der Stadt Barmstedt ergibt sich durch Multiplikation dieses Betrages mit der Schlüsselzahl, was dann einem Anteil von vorläufig 3.751.500 EUR. Gegenüber 2014 bedeutet dies eine Mehreinnahme von 26.700 EUR.

 

Die Schlüsselzahl für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist auch für die Verteilung des Sonderausgleichs nach § 31 A FAG (Familienleistungsausgleich) anzuwenden. Für 2015 ist mit einem Stadtanteil von 356.300 EUR (- 11.700 EUR) zu rechnen.

 

Der Anteil der Umsatzsteuer liegt mit 237.900 EUR um 41.600 EUR über dem Vorjahresbetrag.

 

Die Steuerkraft je Einwohner steigt gegenüber 2014 leicht um 11,03 EUR auf 627,00 EUR. Ursachen sind der Anstieg der Einwohnerzahl zum anzuwendenden Stichtag 31.03. des jeweiligen Vorjahres (31.03.2013 = 9.961 Einwohner, 31.12.2013 = 10.068 Einwohner - die Einwohnerzahlen zum 31.03.2014 wurden noch nicht veröffentlicht - ) und der um rd. 250.000 EUR leicht gestiegenen Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Unter Einbeziehung der zu erwartenden allgemeinen Schlüsselzuweisung ergibt sich eine vorläufige Finanzkraft von 898,60 EUR je Einwohner (+ 31,50 EUR). Vorläufig erhöhen sich die allgemeinen Schlüsselzuweisungen auf 2.734.400 EUR (+ 96.400 EUR). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs 2015 erfolgt voraussichtlich im Januar 2015.

 

Vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein wurde eine Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs initiiert. Der diesbezügliche Gesetzesentwurf wurde bereits vom Landtag beraten und beschlossen und tritt zum 01.01.2015 in Kraft. Die Verteilung der Finanzausgleichsmittel soll künftig aufgabenbezogen erfolgen.

 

Dieser Vorlage ist die Berechnung des Finanzausgleichs bis zum Jahr 2018 nach dem neuen Finanzausgleichsgesetz beigefügt.

 

Durch die gestiegene Finanzkraft ist gegenüber dem Vorjahr eine Kreisumlage von 3.528.400 EUR (+ 138.200 EUR) zu zahlen.

 

Die Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben (Unterzentrum) liegt mit 654.100 EUR um 141.300 EUR über dem Vorjahresbetrag.

 

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gruppierung 1)

Die Gesamteinnahmen in diesen Bereichen belaufen sich auf vorläufig 4.536.400 EUR, das sind per Saldo 92.400 EUR weniger als 2014. Ursachen sind im Wesentlichen die um rd. 123.000 EUR geringeren Benutzungsgebühren aus der Sportförderung – aufgeteilt nach  Jugend- und Erwachsenen Sport. Sobald die Abschreibungen der Sporthallen ermittelt wurden, erfolgt eine Anpassung der Ansätze. Hierbei handelt es sich allerding um keine tatsächliche Einnahme sondern um innere Verrechnungen. Es sollte aber über den Vorschlag des Kreises Pinneberg nachgedacht werden, eine angemessene Benutzungsgebühr für den Erwachsenensport einzuführen. Eine separate Vorlage wird hierzu vorgelegt (VO/2014-381).

Die mit 2.575.900 EUR veranschlagten Schulkostenbeiträge entwickeln sich positiv und liegen mit 141.300 EUR über dem Vorjahr.

Eventuelle Betriebskostenerstattungen durch die Träger der Kindertagesstätten für 2014 können erst nach Vorliegen der Jahresabschlüsse in einem Nachtragshaushalt 2015 verarbeitet werden. In 2014 wurden Einnahme in Höhe von 138.500 EUR veranschlagt.

 

Sonstige Finanzeinnahmen (Gruppierung 2)

Die Vorauszahlungen der Stadtwerke Barmstedt auf den zu erwartenden Gewinn von 267.600 EUR (2014 = 421.900 EUR) und auf die Konzessionsabgabe von 445.200 EUR (2014 = 427.400 EUR) werden vorläufig nach den Festsetzungen im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Barmstedt für das Wirtschaftsjahr 2014 veranschlagt. Eine Anpassung erfolgt nach Vorlage des Wirtschaftsplanes 2015.

 

Personalausgaben (Gruppierung 4)

Die Personalausgaben belaufen sich im Haushaltsjahr 2015 auf voraussichtlich insgesamt 5.158.400 EUR. Unter Berücksichtigung der Zuführungen zur bzw. Entnahmen aus der Altersteilzeitrücklage ergibt sich gegenüber 2014 ein Erhöhungsbetrag von 8.500 EUR. Dieser Betrag reduziert sich durch Kostenerstattungen Dritter auf -12.500 EUR. Die netto Personalausgaben liegen somit 12.500 EUR unter den Personalzahlen aus 2014. Zur detaillierten Erläuterung wird auf die Vorlage VO/2014-314 „Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015“ verwiesen.

 

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gruppierungen 5 und 6)

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand sinkt gegenüber 2014 um per Saldo 67.900 EUR auf 5.752.800 EUR. Enthalten sind die Gebäudeunterhaltung mit 372.500 EUR (+ 64.100 EUR gegenüber 2014), die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens, insbesondere Straßen und Wege mit 201.500 EUR (- 141.100 EUR), die Bewirtschaftungskosten wie Reinigung, Heizung etc. mit 1.000.100 EUR (+ 26.900 EUR), die Schülerbeförderungskosten mit 365.000 EUR (unverändert), Geschäftsausgaben u. ä. mit 304.200 UR (+ 23.700 EUR) sowie Kostenerstattungen an Dritte, innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten mit insgesamt 2.255.400 EUR (+ 9.700 EUR).

Die Ansätze der baulichen Unterhaltung für Hoch- und Tiefbau wurden in einer Prioritätenliste nach Dringlichkeit zusammengefasst. Es wurden alle Ansätze mit 100 EUR veranschlagt und unter Hochbau 370.000 EUR bzw. Tiefbau 200.000 EUR für die gesamte bauliche Unterhaltung veranschlagt und über zwei getrennte Deckungskreise deckungsfähig gemacht. Der ursprüngliche Bedarf belief sich im Hochbau auf 421.000 EUR und im Tiefbau auf 276.200 EUR. Somit wurden die Ansätze verwaltungsseitig bereits um 51.000 EUR (Hochbau) und 76.200 EUR (Tiefbau) gekürzt. Durch diese Abbildung soll eine bessere Flexibilität für das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung geschaffen werden, um die dringend notwendigen Maßnahmen durchführen zu können.

 

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Gruppierung 7)

Die Gesamtausgaben in diesem Bereich belaufen sich auf 1.803.100 EUR  und übersteigen die Vorjahresveranschlagung damit um 103.400 EUR. Enthalten sind die Betriebskostenzuschüsse an die Träger der Kindertagesstätten im Gesamtbetrag von 1.376.000 EUR (2014 = 1.332.900 EUR). Außerdem sind die intern zu verrechnenden Nutzungsentgelte für die Sportanlagen im Gesamtbetrag von 158.900 EUR (2014 = 270.100 EUR) nachgewiesen. Im Übrigen sind hier insbesondere die Zuschüsse für die Sozial-, Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit veranschlagt. 

 

Sonstige Finanzausgaben (Gruppierung 8)

Die Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt 762.000 EUR (2014 = 785.100 EUR). Der für 2015 erforderliche Kreditbedarf wird voraussichtlich erst in der 2. Jahreshälfte 2015 abzudecken sein. Bei zu vereinbarenden halbjährlichen Zins- und Tilgungsleistungen werden die Kapitaldienstleistungen erstmalig den Haushalt 2016 belasten.

 

Unter dieser Gruppierung sind auch die Gewerbesteuerumlage und die Kreisumlage veranschlagt. Diesbezüglich wird auf die vorangegangenen Ausführungen Bezug genommen.

 

Die Pflichtzuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen ist mit 738.000 EUR veranschlagt (2014 = 678.700 EUR). Weiterhin werden dem Vermögenshaushalt 6.500 EUR an Erträgen aus dem Kapital der „Nelke-Stiftung“ zugeführt. 

 

Der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt beläuft sich nach der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2014 auf 3.104.000 EUR. Dieser Betrag ist im Haushalt 2015 als Ausgabe zu veranschlagen. Im Haushalt 2014 war entsprechend der Fehlbetrag aus dem Jahr 2013 in Höhe von 1.573.445,38 EUR veranschlagt. Von daher ergibt sich allein aus der Erhöhung des Fehlbedarfs eine Mehrausgabe von 1.530.600 EUR. Diese Veranschlagung ist vorläufig und muss im Rahmen der Haushaltsberatungen dem Jahresabschlussergebnis 2014 angepasst werden.

 

Vermögenshaushalt

Gruppierung 3 = Einnahmen

Gruppierung 9 = Ausgaben

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes beläuft sich in Einnahme und Ausgabe auf jeweils 4.006.600 EUR.

 

Neben den jährlich wiederkehrenden Ausgaben für die Beschaffung insbesondere von beweglichen Vermögensgegenständen bilden folgende Maßnahmen die Schwerpunkte des Vermögenshaushalts für das Haushaltsjahr 2015:

 

  • Neubeschaffung Atemschutzausrüstung bei der Freiwilligen Feuerwehr (190.000 EUR), (die Umstellung des Digitalfunkes ist mit 100.000 EUR in 2016 veranschlagt),
  • Grund- und Gemeinschaftsschule:
  • Mobile Sitzgelegenheiten Pausenhalle B und Ausstattung Aula (26.000 EUR),
  • Neuausstattung des Physikraumes (60.000 EUR),
  • Neugestaltung der Schulhöfe im Schulzentrum Schulstraße (+ 190.000 EUR / 2014 = 300.000 EUR),
  • Sanierung Gebäudeteil ehemalige Knabenschule (+ 980.000 EUR / 2014 = 100.000 EUR),
  • Einrichtung der Unterkunft Feldstr. 1 (30.000 EUR),
  • Erneuerung Bolzplatz an der James-Krüss- / Albert-Schweitzer-Schule (45.000 EUR),
  • Ingenieurkosten für Sanierung Sporthalle Schulstraße (30.000 EUR),
  • Planungskosten Marktstraße (12.000 EUR / 2016 = 520.000 EUR),
  • Ausbau Bahnübergang Bornkamp (85.900 EUR),
  • Planungskosten Gebrüderstraße (10.000 EUR / 2016 = 590.000 EUR),
  • Fertigstellung Erschließung Ahornring (50.000 EUR),
  • Planungskosten Ausbau Weidkamp (15.000 EUR / 2016 = 415.000 EUR),
  • Planungskosten Ausbau Danziger Straße (10.000 EUR / 2016 = 280.000 EUR),
  • Planungskosten Ausbau Großendorfer Straße (25.000 EUR / 2017 = 590.000 EUR),
  • Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen (370.000 EUR),
  • Planungskosten Sohlgleite (30.000 EUR),
  • Beschaffung von drei neuen Fahrzeugen mit Anbaugeräten für den Bauhof (150.000 EUR)
  • Abbruch Feldstr. 1 und Neubau Asyl- und Obdachlosenunterkunft (500.000 EUR).

 

Zur Finanzierung sind als spezielle Deckungsmittel zu veranlagende Straßenausbaubeiträge, Kostenanteile sowie Zuweisungen und Zuschüsse Dritter veranschlagt.

 

Die veranschlagten Tilgungsleistungen in Höhe von 738.000 EUR werden durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt abgedeckt. 

 

Zur Restfinanzierung und zum Ausgleich des Vermögenshaushalts sind Kreditaufnahmen in Höhe von 2.241.700 EUR erforderlich. Hierin enthalten ist der bereits beantragte Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 370.000 EUR für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Die KfW bietet nur noch bis zum 31.12.2014 ein Programm zur Sanierung von Straßenbeleuchtung mit einem Zinssatz von 0,10 %. Mit der Antragstellung wurde dieser Zinssatz gesichert. Ein endgültiger Vertragsabschluss erfolgt jedoch erst nach Beschlussfassung in der Stadtvertretung.  Die Entwicklung der Verschuldung bis Ende 2018 kann der beigefügten Übersicht entnommen werden.  

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird wie in den Vorjahren auf 5.000.000 EUR festgesetzt werden. 

 

Die Gesamtzahl der Stellen beträgt nach dem Entwurf des Stellenplanes 83,10 Stellen


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt

 

  1. die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015 und
  2. das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2018

 

gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.

 

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 Kenntnis.


 

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2015.

 


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 0 Entwicklung Verschuldung bis 2018 (51 KB)      
Anlage 2 2 0 Finanzausgleich 2014 bis 2018 (27 KB)      
Anlage 3 3 0 Freier Finanzspielraum 2013 - 2018 (49 KB)      
Anlage 4 4 0 Haushaltskonsolidierungserlass2013 (1957 KB)      
Anlage 5 5 1 - Deckblatt (12 KB)      
Anlage 6 6 1 - Inhaltsverzeichnis 1 (18 KB)      
Anlage 7 7 2 - Haushaltssatzung 2015 (Entwurf vom 22.12.2014) (14 KB)      
Anlage 8 8 4 - Richtlinien für die Ausführung des Haushaltsplanes (77 KB)      
Anlage 9 9 5 - Gesamtplan 1 Zusammenfassung (57 KB)      
Anlage 10 10 6 - Gesamtplan 2 Haushaltsquerschnitt EP 0-8 (163 KB)      
Anlage 11 11 7 - Gesamtplan 2 Haushaltsquerschnitt EP 9 (37 KB)      
Anlage 12 12 8 - Gesamtplan 3 Gruppierungsübersicht (463 KB)      
Anlage 13 13 9 - Gesamtplan 4 Finanzierungsübersicht (32 KB)      
Anlage 14 14 10 - Einzelpläne Verwaltungshaushalt (2819 KB)      
Anlage 15 15 11 - Einzelpläne Vermögenshaushalt (1334 KB)      
Anlage 16 16 12 - Finanzplan 1 (Einnahme- und Ausgabearten) (210 KB)      
Anlage 17 17 13 - Finanzplan 2 (Aufgabenbereiche) (83 KB)      
Anlage 18 18 14 - Deckungskreise (161 KB)      
Stammbaum:
VO/2014-375   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2014-375-1   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Mitteilungsvorlage Barmstedt

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