Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-375-1  

Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz ScharrelBezüglich:
VO/2014-375
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
26.01.2015 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Stadtwerke Barmstedt haben mit Vorlage VO/2014-320 vom 11. November 2014 einen Vorschlag zur Verwendung der Gewinne der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH für die Jahre 2012 und 2013 vorgelegt. Der Hauptausschuss hat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 24. November 2014 die Beschlussfassung vertagt und die Beratung in die erste Sitzung des Jahres 2015 verschoben. Die diesbezügliche Vorlage wird deshalb erneut in den nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung für die Sitzung am 26. Januar 2015 aufgenommen.  

 

Bereits im letzten Jahr hat die Verwaltung das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg (GPA) um Stellungnahme gebeten, wie sich die Beschlussfassung in dieser Angelegenheit auf die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds auswirkt. 

 

Das Gemeindeprüfungsamt hat hierzu mit Schreiben vom 04. Juli 2014 u. a. ausgeführt:

 

„Die Bilanzsumme der Vertrieb GmbH wird wegen des geringen Anlagevermögens stark von der jährlichen Höhe der Forderungen und Verbindlichkeiten geprägt mit entsprechendem Einfluss auf die Eigenkapitalquote. Sollten die erwarteten Gewinne der Vertrieb GmbH tatsächlich eintreten, wird im Sinne der Fehlbetragskommune eine Verteilung der Gewinne von 50 : 50 (Hälfte für Aufbau Eigenkapital, Hälfte für moderate Gewinnabführung) vom GPA als vertretbar angesehen. Damit findet auch das bei der Gründung der Vertrieb GmbH genannte Ziel der moderaten Gewinnerzielung zum Wohle der Stadt angemessene Berücksichtigung.“

 

Es wird um Kenntnisnahme und ggf. Berücksichtigung dieser Stellungnahme bei der Beschlussfassung gebeten. Sollte eine Gewinnabführung an den Haushalt beschlossen werden, müsste der vorliegende Haushaltsentwurf in diesem Punkt noch ergänzt werden.   

 


Anlage/n:

 

 

Stammbaum:
VO/2014-375   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2014-375-1   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Mitteilungsvorlage Barmstedt

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner