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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren für den Erwachsenensport  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2014-381 Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren für den Erwachsenensport
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hinnerk Goos
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Thiel sowie Herr Hansen verlassen den Sitzungsraum

 

Der Bürgervorsteher stellt fest, dass hierzu unterschiedliche Ausschussempfehlungen vorliegen und stellt diese vor.

 

Herr Gottschalk weist darauf hin, dass die FWB-Fraktion sich auch in ihren Wahlprogrammen immer gegen eine Hallennutzungsgebühr entschieden hat, da ein erheblicher Schaden für die Bereitschaft ehrenamtlicher Tätigkeit befürchtet wird.

Ferner wären nicht nur die Sportvereine sondern alle Vereine Adressat einer solchen Gebühr.

 

Er stellt daher die Anträge:

  1. Die Stadt Barmstedt erhebt von den ortsansässigen Sportvereinen in gewohnter Praxis weiterhin keine Gebühren für die Nutzung der Sporthallen und Sportplätze.
     
  2. Sollte der Antrag zu 1. abgelehnt werden, wird die gesamte Thematik erneut im zuständigen Ausschuss beraten, nachdem zuvor die betroffenen ortsansässigen Sportvereine im ausreichenden Maße angehört wurden.

 

Herr Welk macht deutlich, dass sich die BALL-Fraktion gegen eine Gebühr ausspricht.

 

Herr Jessen macht deutlich, dass seine Fraktion sich gegen den Antrag 1 aussprechen wird, da der Zusammenhang zwischen der Gebühr und der ehrenamtlichen Betigung sachlich nicht erklärlich ist. Er spricht sich für Gespräche mit den Vereinen aus.

 

Herr Busse verweist darauf, dass die Stadt immer im Rahmen der Beantragung von Fehlbedarfszuweisungen auf die Erhebungsmöglichkeit hingewiesen wurde und dies immer bei der Auszahlung des Fehlbedarfs berücksichtigt wurde. Er stellt fest, dass 2015 auf die Gebühr verzichtet wird, jedoch Gespräche mit den Vereine zu führen sind, damit über eine Gebühr ab 2016 eine neue Beratung erfolgen kann. Bei der Frage der Kostenbeteiligung durch Nutzungsgebühren wird in keiner Weise das getätigte Ehrenamt in Frage gestellt.

 

Herr Behrens stellt fest, dass die jetzige Vorlage weit über das hinausgeht, was in der Haushaltsberatung besprochen wurde. Danach sollten lediglich die Sporthallen und nicht die Sportstätten einer Prüfung bezüglich einer Gebühr betrachtet werden. Es spricht sich dafür aus, sich nicht dem Diktat des Landes zu unterwerfen. Es sollte das Gespräch bezüglich der Sporthallen ergebnisoffen mit den Vereinen geführt werden.

 

Der Bürgervorsteher lässt zunächst über den Antrag 1 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              6             

Nein- Stimmen:              9             

Enthaltungen:              0

 

Damit ist der Antrag 1 abgelehnt.

 

 


Beschluss:

Die gesamte Thematik erneut im zuständigen Ausschuss beraten, nachdem zuvor die betroffenen ortsansässigen Sportvereine im ausreichenden Maße angehört wurden.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              14             

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              0

 

Herr Dr. Thiel und Herr Hansen betreten den Sitzungsraum.

 

 

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