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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-381  

Betreff: Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren für den Erwachsenensport
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hinnerk Goos
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
19.01.2015 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt abgelehnt   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.01.2015 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.02.2015 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg hat im Rahmen des Antrages auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2013 darauf hingewiesen, dass eine angemessene Beteiligung der Vereine an den Kosten für den Erwachsenensport zumutbar wäre. Darüber hinaus hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 06.05.2014 mehrheitlich empfohlen, verschiedene Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu überprüfen. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurden die Vorschläge der FWB-Fraktion um die mögliche Erhebung von Sporthallennutzungsgebühren für den Erwachsenensport ergänzt.

 

Nach Durchsicht der Sportstättennutzungspläne hat die Verwaltung bei der Berechnung möglicher Gebühren folgende Maßstäbe zugrunde gelegt:

 

-          Die Sporthallen werden von 7 - 14 Uhr durch die Schulen, von 14 - 19 Uhr durch den Jugendsport und von 19 - 22 Uhr durch den Erwachsenensport genutzt. Die Sportplätze Heederbrook und Düsterlohe werden von 19 - 21 Uhr für den Erwachsenensport in Anspruch genommen.

 

-          Die Kostenermittlung basiert in Anlehnung an die Berechnung der Schulkostenbeiträge auf den Jahresrechnungsergebnissen des vorvergangenen Jahres. In der nachfolgenden Berechnung aus dem Jahr 2014 sind demnach die Jahresrechnungsergebnisse 2012 Grundlage der Berechnung.

 

-          Abschreibungen finden in der Berechnung bisher keine Berücksichtigung. Sie werden im Rahmen der Vermögensbewertung, durch die Einführung neuer Steuerungsinstrumente für die Verwaltung, ermittelt. Werden Abschreibungen bei der Berechnung künftig herangezogen, ist mit erheblichen Auswirkungen auf die Kosten für den Erwachsenensport zu rechnen. Die Sportstättennutzungsgebühr müsste neu kalkuliert werden. Darüber hinaus ist bei den Sportanlagen Schulstraße zu beachten, dass durch den Neubau der Sporthalle im Jahre 2011/12 Heizkosten in Höhe von 26.941,65 EUR erstattet wurden. Unter der Voraussetzung, dass der Haushaltsansatz in Höhe von 40.000 EUR künftig ausgeschöpft wird, erhöhen sich die Kosten für die Sportanlagen Schulstraße um ca. 75.000 EUR (siehe ab Anlage 2). Die Kosten für den Erwachsenensport würden um ca. weitere 12.000 EUR steigen (siehe ab Anlage 3). Die Sportstättennutzungsgebühren erhöhen sich entsprechend.

 

Wie bereits eingangs ausgeführt, erhält die Stadt Barmstedt Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds. Die Prüfung der diesbezüglichen Anträge durch das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg erfolgt auf Grundlage der Hinweise des Innenministeriums Schleswig-Holstein zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und zur Begrenzung der Ausgaben. Hier wird u. a. gefordert, dass die Kommunen ein maßvolles, aber kein kostendeckendes Entgelt für die Nutzung der Sportstätten für den Erwachsenensport erheben. Das Gemeindeprüfungsamt hat bei der Berechnung der Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2013 einen Betrag in Höhe von 20.000 EUR für die Nichterhebung dieser Gebühren in Abzug gebracht. Nach Kenntnis der aktuellen Berechnung entsprächen 20.000 EUR einem prozentualen Anteil von 27,79 % der tatsächlich anfallenden Kosten. Das Gemeindeprüfungsamt hat nach Prüfung dieser Berechnungsgrundlagen und Rücksprache mit der Verwaltung signalisiert, dass eine Nutzungsgebühr in Höhe von 30 % der anfallenden Kosten für maßvoll gehalten würde und der Stadt Barmstedt bei der Berechnung der Fehlbetragszuweisung keine weiteren Beträge in Abzug gebracht würden.


Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Berechnung von Sportstättennutzungsgebühren ist die Frage, wie mit den Kosten, die sich durch Leerstände ergeben, verfahren werden soll. Bei den Sporthallen haben die Leerstandskosten nur sehr geringe Auswirkungen auf die Nutzungsgebühr. Bei den Sportplätzen stellt sich die Situation anders dar. Mit Kosten in Höhe von ca. 14.700 EUR ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung und die daraus resultierenden Nutzungsgebühren. Hierbei stellt sich die Frage, wer diese Kosten für Leerstände tragen soll. Seitens der Verwaltung ist hierbei folgendes zu beachten: Sollte die Stadt Barmstedt die Kosten für die Leerstände in den Sportstätten tragen, verzichtet sie auf zusätzliche Einnahmen in Höhe von ca. 5.100 EUR. Darüber hinaus wird das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg diesen Betrag bei der Berechnung der Fehlbetragszuweisung in Abzug bringen, da der maßvolle Anteil in Höhe 30 % der tatsächlich anfallenden Kosten unterschritten wird. Der Haushalt der Stadt Barmstedt würde hierdurch zusätzlich belastet.

 

Des Weiteren ist zu beachten, dass für die Nutzung der Sportanlage Düsterlohe keine Nutzungsgebühr erhoben werden kann, da der SSV Rantzau die Sportplätze von der Stadt Barmstedt gepachtet hat. Eine Möglichkeit wäre den Pachtvertrag zu ändern und eine Pacht in entsprechender Höhe der Nutzungsgebühr festzusetzen. Ein anderes denkbares Modell wäre, den SSV Rantzau an den jährlichen Betriebskosten für die Sportanlage Düsterlohe in entsprechender Höhe zu beteiligen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung, für die Nutzung der Sportanlagen der Stadt Barmstedt von den Sportvereinen Sportstättennutzungsgebühren auf Grundlage der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Berechnung zu erheben. Die Kosten für Leerstände werden von den Sportvereinen getragen. (Siehe Anlage 3)


 

  1. Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung, für die Nutzung der Sportanlagen der Stadt Barmstedt von den Sportvereinen Sportstättennutzungsgebühren auf Grundlage, der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Berechnung, zu erheben. Die Kosten für Leerstände werden von der Stadt Barmstedt getragen. (Siehe Anlage 4)


 

  1. Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung, den Pachtvertrag mit dem SSV Rantzau zu ändern und eine Pacht in entsprechender Höhe der Sportstättennutzungsgebühr festzusetzen.

 

 

  1. Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung, den SSV Rantzau an den jährlich anfallenden Betriebskosten für die Sportanlage Düsterlohe in entsprechender Höhe der Sportstättennutzungsgebühr zu beteiligen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für den Haushalt der Stadt Barmstedt ergeben sich Mehreinnahmen im Falle des Beschlussvorschlages Nr. 1 in Höhe von ca. 21.600 EUR bzw. im Falle des Beschlussvorschlages Nr. 2 in Höhe von ca. 16.500 EUR.

 


Anlage/n:

 

Anlage 1 - Kostenberechnung 2012

Anlage 2 - Kostenberechnung inkl. ganzjähriger Nutzung der Sporthalle Schulstraße

Anlage 3 - Nutzungsgebühren 2015, Leerstandskosten werden von den Vereinen getragen

Anlage 4 - Nutzungsgebühren 2015, Leerstandskosten werden von der Stadt Barmstedt getragen

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kostenberechnung 2012 (338 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Kostenberechnung ganzjährige Nutzung Sporthalle Schulstraße (348 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Nutzungsgebühren 2015, Leerstandskosten werden von den Vereinen getragen (241 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - Nutzungsgebühren 2015, Leerstandskosten werden von der Stadt getragen (264 KB)      

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