Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-376-1
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Sachverhalt:
Der Hauptausschuss hat ins einer Sitzung am 26.01.2015 intensiv über dieses Thema beraten und empfohlen, den vorliegenden Entwurf der CDU-Fraktion um die fehlenden wesentlichen Punkte der Verwaltung zu ergänzen und diesen zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung vorzulegen
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Stadtvertretung folgende Resolution:
Die Stadtvertretung Barmstedt fordert von
der Kommission der Europäischen Union
dem Parlament der Europäischen Union
der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
der Landesregierung des Landes Schleswig – Holstein
dass im Zusammenhang mit dem derzeit von EU- Kommission mit den Vereinigten Staaten von Amerika verhandelten Freihandelsabkommen (TTIP) folgende Bedingungen eingehalten werden:
• Die aktuellen Verhandlungen sind mit größtmöglicher Transparenz und öffentlich zu führen. Es dürfen keine Verschlechterungen unseres Standards weder im Bereich des Verbraucher –und Datenschutz, noch bei Arbeitnehmerrechten und Mitbestimmung eintreten.
• Es dürfen keine Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden vorgenommen werden. Das bewährte System der Daseinsvorsorge darf nicht angetastet werden. Selbstverständlich muss es auch weiterhin kommunale Krankenhäuser, Wasser- und Energieversorgung geben.
• Keine Abschaffung der Subventionen für Theater und Museen, Beibehaltung der Buchpreisbindung, kein Rütteln am öffentlich-rechtlichen Rundfunk bzw. Fernsehen.
• Es darf kein Freihandelsabkommen geben, bei dem rechtstaatlich getroffene und demokratisch legitimierte Entscheidungen von Parlamenten, die dem Allgemeinwohl dienen durch Konzerne vor Schiedsgerichten angefochten werden können.
• Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung nicht durch Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren parallel zur bestehenden Gerichtsbarkeit gefährdet werden dürfen.
• Die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) darf nicht gebilligt werden. Hier muss im Sinne der kommunalen Daseinsfürsorge nachverhandelt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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