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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-376  

Betreff: Resolution zu internationen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen /TTIP/CETA)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Michael Lantau
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.01.2015 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit den derzeit in der Diskussion befindlichen internationalen Handelsabkommen beschäftigt und ein gemeinsames Positionspapier entwickelt (s. Anlage). Der Kreis Pinneberg hat sich ebenfalls mit dieser Thematik beschäftigt und eine Resolution verabschiedet. Der nachfolgende Beschlussvorschlag deckt sich mit dem Beschluss des Kreistages.


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt,

Die Stadtvertretung beschließt,

 

folgende Resolution:

 

Kommunale Daseinsvorsorge nicht durch Freihandelsabkommen gefährden

 

Die Stadt Barmstedt appelliert an

- die Kommission der Europäischen Union

- das Parlament der Europäischen Union

- die Bundesregierung

- die Landesregierung Schleswig-Holstein

 

sich im Zuge der Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), und des internationalen Dienstleistungsabkommens "Trade in Services Agreement" (TISA), sowie auch beim des bereits verhandelten Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für die kommunale Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen.

 

Die Stadt Barmstedt  stellt fest, dass

 

1. die bisherigen Verhandlungen weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurden und diese Intransparenz das Misstrauen in die Verhandlungsführung der EU-Kommission erhöht hat und die demokratischen Grundsätze untergräbt,

2. die geplanten Abkommen nach derzeitigem Kenntnisstand geeignet sind, die bisherige Form kommunaler Daseinsvorsorge und das Subsidiaritätsprinzip zu gefährden und negative Auswirkungen für das kommunale Handeln, bei der öffentlichen Auftragsvergabe, einschließlich der Delegation von Aufgaben an kommunale Unternehmen, der Förderung und Unterstützung von Kultur und der Erwachsenenbildung (z.B. über Volkshochschulen) wie auch der Tarifgestaltung und die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der Verwaltung des Kreis Pinneberg haben können,

 

3. die geplanten Abkommen der Eröffnung von Marktzugängen im Dienstleistungssektor dienen, insbesondere auch der öffentlichen Dienstleistungen, und die Organisationshoheit der Kommunen gefährden, darunter nicht liberalisierte Bereiche, wie die kommunale Wasserver- und Entsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen einschließlich des Gesundheitsbereiches sowie die öffentlichen Dienstleistungen im Kultur und Bildungsbereich,

 

4. durch die Verwendung von sogenannten Negativlisten, die Rekommunalisierung von Dienstleistungen deutlich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich macht.

 

Vor diesem Hintergrund fordert die Stadt Barmstedt, dass

 

1. die Verhandlungen mit größtmöglicher Transparenz- und Öffentlichkeit zu führen sind,

 

2. die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur – auch nicht durch die Verwendung sogenannter Negativlisten - eingeschränkt werden darf und Spielräume für eine Auftragsvergabe nach sozialen, ökologischen oder regionalen Kriterien nicht verschlechtert werden dürfen,

 

3. Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung nicht durch Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren parallel zur bestehenden Gerichtsbarkeit gefährdet werden dürfen.

 

Die Bundesregierung wird von der Stadt Barmstedt aufgefordert, im Ministerrat der Europäischen Union im Bereich der Dienstleistungen aktiv für so genannte Positivlisten einzutreten, die explizit nicht die kommunale Daseinsvorsorge sowie den Kultur-; Gesundheits- und Bildungsbereich tangieren.

 

Die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) darf nicht gebilligt werden. Hier muss im Sinne der kommunalen Daseinsfürsorge nachverhandelt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Gemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen der kommunalen Spitzenverbände

 

Resolutionsantrag der Kreistagsfraktion B90/DIE GRÜNEN als Beratungsgrundlage im Kreistag am 03.12.2014

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Pos. Papier TTIP (2804 KB)      
Anlage 2 2 Pos.Papier TTIP Teil 2 (1190 KB)      
Stammbaum:
VO/2014-376   Resolution zu internationen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen /TTIP/CETA)   Strategische Steuerung   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2014-376-1   Resolution zu internationen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen /TTIP/CETA)   Strategische Steuerung   Beschlussvorlage Barmstedt

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