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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Resolution zu internationen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen /TTIP/CETA)  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2014-376-1 Resolution zu internationen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen /TTIP/CETA)
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Michael LantauBezüglich:
VO/2014-376
Federführend:Strategische Steuerung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Gottschalk berichtet über die Beratung im Hauptausschuss.

 

 


Beschluss:

Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Stadtvertretung folgende Resolution:

 

Die Stadtvertretung Barmstedt fordert von

 

der Kommission der Europäischen Union

dem Parlament der Europäischen Union

der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland

der Landesregierung des Landes Schleswig Holstein

 

dass im Zusammenhang mit dem derzeit von EU- Kommission mit den Vereinigten Staaten von Amerika verhandelten Freihandelsabkommen (TTIP) folgende Bedingungen eingehalten werden:

 

          Die aktuellen Verhandlungen sind mit größtmöglicher Transparenz und öffentlich zu führen. Es dürfen keine Verschlechterungen unseres Standards weder im Bereich des Verbraucher und Datenschutz, noch bei Arbeitnehmerrechten und Mitbestimmung eintreten.

 

          Es dürfen keine Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden vorgenommen werden. Das bewährte System der Daseinsvorsorge darf nicht angetastet werden. Selbstverständlich muss es auch weiterhin kommunale Krankenhäuser, Wasser- und Energieversorgung geben.

 

          Keine Abschaffung der Subventionen für Theater und Museen, Beibehaltung der Buchpreisbindung, kein Rütteln am öffentlich-rechtlichen Rundfunk bzw. Fernsehen.

 

          Es darf kein Freihandelsabkommen geben, bei dem rechtstaatlich getroffene und demokratisch legitimierte Entscheidungen von Parlamenten, die dem Allgemeinwohl dienen durch Konzerne vor Schiedsgerichten angefochten werden können.

 

 

          Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung rfen nicht durch Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren parallel zur bestehenden Gerichtsbarkeit gefährdet werden.
 

          Die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) darf nicht gebilligt werden. Hier muss im Sinne der kommunalen Daseinsfürsorge nachverhandelt werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (17)

 

Es wird um Veröffentlichung auf der Homepage gebeten.             

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